Preisgleitklausel auch für TGA-Planungsbüros!
Die derzeit aktuell schwierige Lage trifft längst auch TGA-Planer: Baukostensteigerungen, Bauzeitverzögerungen und damit verbundene massive Störungen in Projektabläufen gehören zum Alltag. Überdies storniert die öffentliche wie private Hand Aufträge, potenzielle Auftraggeber verfallen in Schockstarre. Vor drei Jahren galten die TGA-Planungsbüros noch als sichere Bank. Die Branche boomte.
Die Bauausführenden sind da in einer etwas besseren Lage: Sie können zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht absehbare Preissteigerungen mit einer Preisgleitklausel abfedern. Damit ist das ausführende Unternehmen davor geschützt, Kostensteigerungen auf der Materialseite allein tragen zu müssen. Bei öffentlichen Aufträgen wurde dieser Zeitraum aktuell bis Jahresende 2022 verlängert.
Die Möglichkeit einer Preisgleitklausel sollten auch TGA-Planungsbüros gegeben werden. Wenn sich Bauzeiten durch Lieferengpässe verlängern und die Projekte dadurch mehr personelle Kapazitäten binden, müssen die Kosten ebenso weitergegeben werden können wie auf dem Bau. Das Planungsbüro darf die Zeche nicht allein zahlen.
Detlev Knecht
stv. Chefredakteur
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