PRCD-S – für einen sicheren Betrieb
Ob auf der Baustelle oder beim Kunden vor Ort: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften fordern zwingend den Einsatz von (ortsveränderlichen) Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
Akkubetriebenen Elektrowerkzeuge gehören heute zur Standardausrüstung im Handwerk. Dennoch greift der Monteur bei der Wartung oder im Reparaturfall regelmäßig auf die Steckdose des Kunden zurück, um Messgeräte, Werkzeuge, Maschinen oder die klassische Baulampe mit elektrischer Energie zu versorgen. Doch aufgepasst: Ohne eine zwischengeschaltete Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ist die Kundensteckdose tabu.
Grundlage für diese Anforderung ist die DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“. Der direkte Anschluss von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation – so heißt es darin – ist ohne Anwendung eines zusätzlichen Schutzes nicht zulässig, da der Zustand der vorgelagerten elektrischen Anlage, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutzeinrichtungen vom Anwender – gemeint ist in diesem Fall der Handwerker – meist nicht beurteilt werden kann. Auch wenn die BGI-Schrift schon einige Jahre alt ist – die Vorgaben sind nach wie vor aktuell.
Für den Kundendienstmonteur heißt das konkret: Um die Steckdosen vor Ort beim Kunden nutzen zu dürfen, ist eine zusätzliche Schutzmaßnahme zwischen der Steckdose und seinem anzuschließenden Elektrowerkzeug – z. B. Messcomputer – erforderlich. Diese kann durch eine sogenannte ortsveränderliche Schutzeinrichtung realisiert werden. Dabei handelt es sich um eine allpolig, einschließlich Schutzleiter, schaltende Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IN 30 mA. Die RCD muss mit einer Unterspannungsauslösung ausgestattet sein und darf bei Spannungswiederkehr nicht selbstständig wieder einschalten. Auch darf sich die Schutzeinrichtung nicht einschalten lassen, wenn der Schutzleiter unterbrochen ist oder unter Spannung steht. Wenn während des Betriebes Spannung auf dem Schutzleiter auftritt oder der Schutzleiter unterbrochen wird, etwa weil ein Kabel angebohrt wurde, muss die Schutzeinrichtung ebenfalls abschalten. Diese Forderungen erfüllt z. B. ein PRCD-S.
Die ortsveränderliche Schutzeinrichtung kann entweder über einen herkömmlichen Schukostecker zwischen einem Betriebsmittel und einer Steckdose geschaltet werden (Verlängerungsleitung) oder direkt in Betriebsmitteln, beispielsweise einer Kabeltrommel (korrekt Leitungsroller), integriert sein. Die einschlägigen Hersteller bieten dafür eine Vielzahl an Produktlösungen.
Die DGUV Information 203-006 steht bei der BG Bau hier zum Download bereit.