Pfalz: Neue Fachunternehmerbescheinigungen für Heizungsanlagen
Bei der Erstellung und Erneuerung von Heizungsanlagen muss der ausführende Betrieb eine Fachunternehmerbescheinigung gemäß §62 (1) der Landesbauordnung ausfüllen. Diese erhält der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister zur Abnahme der Anlage. Da in der Vergangenheit immer wieder festgestellt wurde, dass auch Firmen ohne die erforderlichen Qualifikationen in diesem Handwerksbereich agieren, hat der Fachverband Sanitär Heizung Klima Pfalz das Verfahren der Fachunternehmerbescheinigungen neu strukturiert.
Bei der Erstellung und Erneuerung von Heizungsanlagen muss der ausführende Betrieb eine Fachunternehmerbescheinigung gemäß §62 (1) der Landesbauordnung ausfüllen. Diese erhält der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister zur Abnahme der Anlage. Da in der Vergangenheit immer wieder festgestellt wurde, dass auch Firmen ohne die erforderlichen Qualifikationen in diesem Handwerksbereich agieren, hat der Fachverband Sanitär Heizung Klima Pfalz das Verfahren der Fachunternehmerbescheinigungen neu strukturiert.
Im Einvernehmen mit dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks gibt es nun nach Energieart getrennte Vordrucke für Gas, Öl und feste Brennstoffe.