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Novelle des AFBG: Gesellenstück oder Meisterwerk?

Handwerker können mehrfach von der Förderung profitieren – drei neue berufliche Fortbildungsstufen im Gespräch

Bild: ZVSHK

 

Das Bundeskabinett hat die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG oder „Aufstiegs-BAföG“, beschlossen. Bundesbildungsministerin Karliczek sprach anschließend von einem „guten Tag für die berufliche Bildung“ und erklärte, dass sie das AFBG „zu einem passgenauen Förderangebot für alle drei Fortbildungsstufen, die wir im Berufsbildungsgesetz einführen“ entwickeln möchte.

Gelernt wird immer. Das hört mit Abschluss der Lehre auf keinen Fall auf. Fortbildungswillige Fachkräfte können sich durch ein „Aufstiegs-BAföG“ finanzielle Unterstützung sichern. Denn es fördert auch diejenigen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker oder Betriebswirt fortbilden wollen. Und Lernen kostet Geld. Jetzt hat das Bundeskabinett u.a. beschlossen, die Zuwendungen ab August 2020 zu erhöhen. Dann soll das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Gesetz in Kraft treten.
Geplant ist, den Unterhaltsbeitrag zu einem Vollzuschuss auszubauen und den Maßnahmebeitrag (inklusive Meisterprüfungsstück) auf 50 % anzuheben.
„Es wird höhere Zuschussanteile geben, höhere Freibeträge, und höhere Darlehenserlasse. Davon werden berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger wie angehende Meister und Meisterinnen, Techniker und Technikerinnen, Fachwirte und Fachwirtinnen sowie staatlich geprüfte Erzieher und Erzieherinnen profitieren“, sagte Bundesbildungsministerin Karliczek.
Und Ulrike Bahr von der SPD sagt: „Alle reden über den Fachkräftemangel. Das neue Aufstiegs-BAföG ist die richtige Antwort darauf und gibt Berufstätigen ein wirksames Instrument an die Hand, damit sie in ihre eigene Zukunft investieren.“
Die Novelle wird nicht überall euphorisch zur Kenntnis genommen. „Mit der Reform des Aufstiegs-BAföG liefert Bildungsministerin Karliczek ein Gesellenstück, wo ein Meisterwerk gefragt war“, sagte Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Weiterbildung der Grünen-Bundestagsfraktion. Eine gerechte Weiterbildungsförderung dürfe sich gerade in Zeiten fehlender Fachkräfte nicht auf formale Aufstiegsfortbildungen beschränken, sondern müsse Qualifizierung umfassend unterstützen. „Weiterbildung ist heute genauso wichtig wie Schule, Studium oder Erstausbildung im Betrieb“,
betonte die Abgeordnete. Und Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, wünscht sich, dass „die Landespolitik beispielsweise mit der Meisterprämie nachzieht.“
Im Bundeskabinett wurde beschlossen, das Förderangebot auf alle drei im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung zu verankernden beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erweitern. Damit soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen Bildung weiter gestärkt werden. „Vor allem die Förderung von bis zu drei aufeinander aufbauenden Fortbildungen ist ein wichtiger Beitrag, um die dringend benötigten Fachkräfte zu sichern“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Über die drei neuen Fortbildungsstufen wird im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes noch beraten. Künftig soll es die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geben.
Zur beruflichen Fort- und Weiterbildung gehören Lehrgänge, Prüfungen, Schreibmaterial, Lehrbücher und Computer. Und auch während der Bildungsmaßnahme muss der Lebensunterhalt bestritten werden. Der Staat hilft. Das wie und wie hoch regelt – ähnlich den BAföG-Leistungen für Studierende – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Mitte 1996 wurde das sogenannte „Meister-BAföG“ (siehe Textkasten unten) eingeführt, um Gesellinnen und Gesellen im Handwerk den Weg zum Meisterbrief zu erleichtern. Seit dem 1. August 2016 wird es offiziell als „Aufstiegs-BAföG“ bezeichnet.
2018 wurden rund 167 000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen konnten so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden.

Geplante Verbesserungen im Überblick

  • Einkommensabhängiger Zuschuss zum Unterhalt (bisher 50 %) wird zum Vollzuschuss ausgebaut.
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 % als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 % als Darlehen).
  • Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro im Monat.  Höchstalter für Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern steigt von 10 auf 14 Jahre.
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten bezuschusst der Staat mit 50 % (bisher 40 %), der Rest wird als Darlehen gewährt.
  • Ausweitung der Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung.
  • Handwerker können mehrfach von der Förderung profitieren – auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

 

Meister-BAFöG (Techniker-BAFöG) / Aufstiegs-BAföG

  • Das Meister-BAföG (auch Techniker-BAföG genannt), seit dem 1. August 2016 als Aufstiegs-BAföG bezeichnet, unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung ihrer Fortbildung.
  • Mithilfe des staatlichen Programms können bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten über spezielle Fortbildungen weiter ausgebaut werden.
  • Einzige Voraussetzung für einen Meister-BAföG Antrag ist eine bereits abgeschlossene, erste Berufsausbildung.
  • Beim BAföG-Antrag gilt das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es gibt die genauen Regelungen zum Meister- bzw. Techniker-BAföG vor.


Fragen und Antworten

Wer wird gefördert?
Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Und das unabhängig vom Alter.

Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

 


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