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Novelle der Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Arnsberg. Die lang erwartete "Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung" ist heute (13. Dezember 2012) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit in Kraft.

 

Eine "Nur-Lese-Version" der Verordnung findet sich hier: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl.

Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen unter anderem praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.

Umfassende Informationen zu den wesentlichen Änderungen lesen Sie in unserer Sonderausgabe Trinkwasserhygiene 2013, die am 28. Dezember dieses Jahres erscheint.

 


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