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Notentwässerung von Flachdächern Mehr Sicherheit für den Notfall

Die Häufungen von Starkregen-Ereignissen und die daraus resultierende erhöhte statische Belastung für Flachdachkonstruktionen machen Notentwässerungen und die separate Ableitung des Wassers auf eine schadlos überführbare Fläche auf dem Grundstück notwendig. Der Fachbeitrag klärt die Anforderung nach der DIN 1986-100 und gibt nützliche Hinweise vom Fachmann zur Entwässerung von Dachflächen.

 

Bild 1: Notentwässerungen schützen Flachdächer bei Verstopfungen oder Jahrhundertregen.

Jede Dachfläche benötigt eine Notentwässerung
In der Vergangenheit benötigten nur Flachdächer und innen liegende Rinnen eine Notentwässerung. Nach der DIN 1986-100 muss heute aber jede Dachfläche über eine Not­entwässerung verfügen. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind lediglich Dächer, die planmäßig zur Regenrückhaltung eingesetzt werden. Diese benötigen aber einen statischen Nachweis darüber, dass sie den auftretenden Lasten durch einen Jahrhundertregen standhalten. In der Regel sind dies Dächer aus Beton und nicht in Leichtbauweise. Nur in diesem Fall kann auf eine Notentwässerung verzichtet werden.
Bei Flachdächern in Leichtbauweise muss dagegen jeder Tiefpunkt über eine Notentwässerung verfügen, sodass sich im Falle einer Verstopfung oder bei Stark­regen kein Wasser auf dem Dach sammeln kann und die zulässige Dachlast nicht überschritten wird. Die Notentwässerung kann durch eine ausreichende Öffnung in der Attika oder über ein separates Leitungssystem erfolgen. Sowohl die Größe der Öffnung als auch die separate Notentwässerung müssen errechnet werden.

Bild 2: Notüberlauf-Set für das Unterdruck-Dachentwässerungssystem „Pluvia“ von Geberit.

Separate Wasserableitung vorgeschrieben
Die anfallenden Wassermengen der Notentwässerung dürfen nach DIN nicht in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden. Sie müssen auf eine schadlos überführbare Fläche auf dem Grundstück abgeleitet werden. Diesem Punkt muss große Beachtung geschenkt werden, da nur so erkannt werden kann, ob die Haupt­entwässerung unterbrochen ist, beispielsweise durch eine Verstopfung in der Grundleitung. Die Notentwässerung führt das Wasser nur im Falle eines Starkregen-Ereignisses ab oder falls die Hauptleitung nicht richtig ableitet.
Das abgeleitete Wasser der Notentwässerung darf dabei nicht auf andere Dachflächen oder Dachterrassen abgeleitet werden. Zudem müssen die Notüberläufe so angeordnet sein, dass die zulässige maximale statische Belas­tung der Dachfläche bei Überflutung nicht überschritten wird. Von Notüberläufen als freien Auslauf durch die Attika verursachte Beschädigungen oder eine Durchfeuchtung der Fassade gelten dabei als hinnehmbar. Wer dies vermeiden möchte, muss auf ein Notentwässerungssys­tem mit separater Ableitung setzen.

Bild 3: Mit dem in Bild 2 gezeigten Notüberlauf Set muss sich das Wasser auf dem Dach 50 mm hoch anstauen, bis der Notüberlauf in Betrieb geht.

Notentwässerung bei der Sanierung
Bei einer geplanten Sanierung einer Dachfläche muss als erstes die Regenspende nach „Kostra-DWD 2000“ berechnet werden. Als nächstes muss das Ablaufvermögen der bestehenden Leitung überprüft und mit der berechneten Regenspende abgeglichen werden. Weicht die berechnete Regenspende von der alten Regenspende ab, muss das Leitungssystem angepasst werden.
Die Regenspende hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. In der Vergangenheit wurden als pauschale Werte zunächst 150 l/ha später 300 l/ha angenommen. Seit 2002 wird die Regenspende nach „Kostra - DWD 2000“ festgelegt.
Des Weiteren muss geprüft werden, ob eine Notentwässerung vorhanden ist und wie diese ausgelegt worden ist. Eventuell muss auch hier das bestehende Leitungssystem angepasst werden. Ist schon eine Notentwässerung vorhanden, muss die Leitungsführung darauf geprüft werden, ob diese an das örtliche Abwassernetz angeschlossen ist, was nicht mehr zugelassen ist.
War bis dato keine Notentwässerung vorgesehen, muss dies nun nach der DIN 1986-100 zwingend eingeplant werden. Die vorhandenen Einlaufkörper müssen, sollten sie weitergeführt werden, auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin kontrolliert werden. Wichtig ist dabei die Anbindung der Abläufe zur Dachhaut. Dabei darf die Statik der Dachfläche zu keinem Zeitpunkt der Sanierung außer Acht gelassen werden. Durch zusätzliche Dämmung, größer dimensionierte oder neu gelegte Leitungen können größere Las­ten auf das Dach einwirken. Ebenfalls darf die Schneelast nicht vernachlässigt werden. Zudem muss bei der Modernisierung überprüft werden, ob die vorhandene Grundleitung die anfallenden Wassermengen abführen kann.

Bild 4: Einlauf mit Notüberlauf-Set und Anbindung des Ablaufes zur Dachhaut.

Geberit als Hersteller eines kompletten Dachentwässerungssystems hat eine Infobroschüre erstellt. Sie trägt den Titel „Geberit Entsorgungssysteme - Abwasser- und Abluftführung für Wohnbau, Gewerbebau und Industrie“ und kann bei Geberit bestellt werden.


Hinweise zur Entwässerung von Dachflächen
Bei der Installation ist zu beachten, dass der maximale Abstand der Ablaufkörper nach DIN 1986-100 das Maß von 20 m nicht überschreiten darf, wenn alle Abläufe in einem linearen Tiefpunkt liegen. Der Abstand zur Attika bzw. zur Fassade darf maximal 10 m betragen. Bei größeren Höhenunterschieden in der Dachfläche sind entsprechend kleinere Abstände zu wählen.

Entstehen aufgrund der Dachkonstruktion - beispielsweise wegen großer Trägerabstände - mehrere Tiefpunkte, ist an jedem Tiefpunkt ein Notüberlauf vorzusehen. Dächer mit unterschiedlichen Höhen, größer 1 m, dürfen nicht in eine gemeinsame Fallleitung abgeleitet werden. Ebenso Dachflächen mit unterschiedlichen Abflussbeiwerten.


 

Autor: Philipp Claus, Anwendungstechniker für Rohrleitungssysteme und Spezialist für das Unterdruck-Dachentwässerungssystem Pluvia von Geberit in Pfullendorf

Bilder: Geberit

www.geberit.de

 


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