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Normen für den Praktiker

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima veröffentlicht das Regelwerk Heizung. Der Entwurf wird der Fachwelt zur Diskussion gestellt

Die Bundesfachgruppe SHK hat das Regelwerk Heizung erstellt. Aktuell wird „Band 1: Planung“ als Gründruck zur Diskussion gestellt.

Gliederung des Planungsprozesses in einzelne Schritte.

Das neue Regelwerk beinhaltet zahlreiche Vordrucke, die eine angemessene Dokumentation gewährleisten.

Unterkapitel für den Planungsschritt „Erstellung Anlagenkonzept“ (Auszug).

Dr.-Ing. Matthias Wagnitz, Referent beim ZVSHK für Energie- und Wärmetechnik.

 

Die Anforderungen an Planung und Ausführung in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind in den letzten Jahren extrem ­gestiegen. Es ist kaum noch möglich, unter allen Normen, Richtlinien, Vornormen oder Spezifikationen den Überblick zu behalten. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat unlängst das Regelwerk Heizung zur Diskussion gestellt. Es soll künftig für mehr Transparenz sorgen.

Normen, Arbeitsblätter und Richtlinien begleiten TGA-Planer und SHK-Handwerker auf Schritt und Tritt. Inzwischen ist es kaum noch möglich, zuverlässig alle relevanten Normen zu kennen und dementsprechend sicher anzuwenden. Die Bundesfachgruppe SHK hat aus diesem Grund beschlossen, das Regelwerk Heizung zu erstellen. Aktuell wird „Band 1: Planung“ als Gründruck in der Branche zur Diskussion gestellt. „Band 2: Ausführung“ und „Band 3: Wartung“ sollen mit zeitlichem Abstand folgen. Mit der Veröffentlichung von Band 1 als Weißdruck wird zur ISH Frankfurt im März 2019 gerechnet. Das Regelwerk wendet sich an den Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze.

Schneller zur relevanten Information gelangen
Das Regelwerk soll auf der einen Seite die Ausbildung unterstützen. Auf der anderen Seite soll der Praktiker mit geringem Suchaufwand die jeweils benötigte Information finden. Um dies zu erreichen, wurde der Planungsprozess, in dem es in Band 1 geht, in aufeinander aufbauende Schritte geglie­dert. Diese erste Struktur ist naturgemäß grob. Deswegen werden auf Kapitelebene weitere Unterschritte eingeführt, die für mehr Übersicht sorgen. An dieser Stelle ist die Zuordnung eines konkreten Planungsschrittes zu einer Norm oder Richtlinie und eigene Tätigkeit dann schon relativ einfach möglich. Die Reihenfolge dieser Schritte orientiert sich am üblichen Planungsablauf. Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, eine andere Reihenfolge zu wählen. Gerade für erste Planungen ist aber ein strukturiertes Vorgehen sinnvoll. Zu den einzelnen Kapiteln gibt es Checklisten. Diese müssen natürlich nicht verwendet werden, helfen aber, dass man alle relevanten Punkte auch beachtet und zum richtigen Zeitpunkt parat hat. Es ist zum Beispiel wenig sinnvoll, am Computer das Haustechnikprogramm für die Heizlast zu starten und dann festzustellen, dass die U-Werte noch gar nicht vorliegen.

Vordrucke für eine angemessene Dokumentation
Im Rahmen des Planungsprozesses ist es notwendig, mit dem Bauherrn objektspezifische Randbedingungen zu vereinbaren oder Dokumente auszutauschen. Dafür beinhaltet das Regelwerk Vordrucke, die eine angemessene Dokumentation gewährleisten.
Jedem Unterschritt sind die jeweils relevanten Normen und Richtlinien zugeordnet. Dabei werden unmissverständ­liche Aussagen getroffen, welche Normen anzuwenden sind. Zum Teil werden einzelne Normen auch wegen Praxisuntauglichkeit ausgeschlossen.
Ziel des Regelwerkes ist es u. a., die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beschreiben bzw. festzulegen. Das macht es notwendig, das Regelwerk zukünftig jährlich zu überprüfen und an den jeweiligen Normenstand anzupassen. Normen und Richtlinien, die im Regelwerk nicht genannt werden, genießen demnach für den geschilderten Anwendungszweck (Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze) nicht den Status als allgemein anerkannte Regel der Technik. Sie müssen deswegen nicht inhaltlich falsch sein. Es kann aber nicht erwartet werden, dass der TGA-Planer diese unaufgefordert anwendet. Sie müssen auf jeden Fall vertraglich vereinbart werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, den Umfang der Planungsleistung genau zu definieren. Darüber hinaus legt das Regelwerk nur wenig eigene Punkte fest. Das ist Aufgabe der Normen und Richtlinien.

Die einzelnen Schritte der Planung
Am Anfang steht die Grundlagenermittlung. Das hört sich erst einmal trivial an. Tatsächlich spannt sich aber der Bogen an möglichen Leistungen vom Heizungs-Check über den Energieausweis – für den sich mehrere Normen anbieten – bis zum Datenaustausch mit dem Architekten. Dem schließt sich die Erstellung des Anlagenkonzeptes an.
Wer immer gleichartige Anlagen baut, zum Beispiel im Einfamilienhausbereich, ist sich meistens nicht mehr im Klaren, dass für seine Anlagenkonfiguration viele Einzelentscheidungen getroffen wurden, die bei anderen Gebäudetypen möglicherweise anders ausfallen können. Alleine die Positionierung der Warmwassererzeugung kann zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Varianten führen.
Kapitel 3 des Regelwerks beschreibt endlich die Planung im Sinne von Auslegung und Dimensionierung. Hier erfolgt zum Beispiel die Zuordnung der Heizlast zur DIN EN 12831 bzw. dem korrespondierenden Nationalen Anhang DIN SPEC 12831, der im 3. Quartal 2018 erwartet wird. Hier setzt aber auch eine ergänzende Publikation des ZVSHK an, die leider ca. ein halbes Jahr zeitversetzt erscheinen wird: Es wurden Muster-Hydrauliken entworfen, die nahezu alle Anforderungen aller Normen und Richtlinien berücksichtigen.
Kapitel 4 beschreibt die Dokumentationspflichten für den Fall, dass die Planung durch den Handwerker erfolgt. Hier wird auch beschrieben, welche Anforderungen an die Dokumentation gestellt werden, wenn die klassische Aufteilung Planung und Ausführung gewählt wurde. Nur so ist gewährleistet, dass der Handwerker später auch seinen Prüfpflichten nachkommen kann bzw. fehlerfrei ausführt. Das abschließende 5. Kapitel fasst alle Vordrucke und Checklisten als Arbeitshilfen zusammen und hat damit informativen und nicht normativen Charakter.

Autor: Dr.-Ing. Matthias Wagnitz, ZVSHK

Bilder: ZVSHK

www.zvshk.de

Auf einen Blick
Das Regelwerk Heizung Band 1 ordnet alle relevanten Normen und Richtlinien den jeweiligen Planungsschritten einer Heizungsanlage zu. Ergänzende Anforderungen werden nur gestellt, wenn im herkömmlichen Regelwerk Angaben fehlen. Einsatz ist der Wohnungsbau unterhalb der Hochhausgrenze. Es kommentiert den Einsatz und schafft damit einen praxistauglichen Standard, indem es die zu beachtenden Regeln auf der einen Seite beschreibt, auf der anderen Seite aber auch im Umfang begrenzt.
Achtung Termin: Das Regelwerk Heizung wird, wie bei Normen und Richtlinien üblich, als Entwurf veröffentlicht und der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gegeben. Die Einspruchsfrist endet am 15. November 2018.

 

Bestellmöglichkeit
Der Entwurf des Regelwerks ist im Online-Shop des ZVSHK gegen eine Schutzgebühr von 25,00 Euro netto als Download erhältlich (Suchwort auf zvshk.de QL4314729). Die Einsendung von Vorschlägen und Einsprüchen ist ausdrücklich erwünscht. Diese sind unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks bis zum 15. 11. 18 an Regelwerk-Heizung@zvshk.de zu senden.

 

Nachgefragt
IKZ-HAUSTECHNIK: Der Begriff Regelwerk irritiert etwas. Handelt es sich bei dem Werk tatsächlich um eine ohne begleitende Literatur anwendbare Planungsanleitung? Oder ist es vielmehr eine Arbeitshilfe, die auf relevante Normen verweist? Dann aber wäre der Begriff Regelwerk nicht unbedingt passend.
Matthias Wagnitz: Die Kenntnis der relevanten Normen und Richtlinien ist für alle am Bau Beteiligten unmittelbare Voraussetzung. Das eigentliche Problem ist es jedoch, die richtige Norm zur rechten Zeit zu nutzen. Da die Normen nicht chronologisch aufeinander aufbauen können, ist das nicht so einfach. Dazu kommen in Richtlinien mehrfach beschriebene Sachverhalte, die sich im Zweifelsfall widersprechen. Nimmt man für die Auslegung einer Wärmepumpe zum Beispiel die DIN EN 15450 oder die VDI 4645? Wie geht man im Einzelfall mit Aussagen um, die eigentlich in anderen Normen geregelt sind, also in diesem konkreten Beispiel VDI 4645 mit Aussagen zum hydraulischen Abgleich, der zum Beispiel in der Fachregel Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand bzw. der VDI 2073 beschrieben ist? Wie passt das Ganze in die Logik der VOB? Hier versucht das Regelwerk Ordnung zu schaffen. Es muss klar sein, welche Norm oder Richtlinie anzuwenden ist. So etwas darf nicht erst vor Gericht entschieden werden.

IKZ-HAUSTECHNIK: Schafft ein weiteres Regelwerk, das unter Umständen sogar widersprüchliche Aussagen zu anderen Normen trifft, tatsächlich Transparenz? Oder führt es nicht vielmehr zu Irritationen und wirft weitere Fragen auf?
Matthias Wagnitz: Zuerst einmal gibt es nur sehr wenig eigene technische Festlegungen im ZVSHK-Regelwerk. Das ist Aufgabe der zitierten Normen und Richtlinien. Insofern bereinigt das Regelwerk Widersprüche durch die Festlegung auf bestimmte Regeln und schafft keine neuen Probleme. Das Regelwerk ist überaus kompakt gehalten. Es hat insgesamt 117 Seiten. Wenn man die Vordrucke, die ja nur optionale Hilfsmittel sind, abzieht, bleibt trotz augenfreundlichem Druck gerade mal die Hälfte übrig. Das Werk soll ja dem Praktiker helfen und keine wissenschaftliche Grundlagenforschung darstellen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Ziel des neuen Regelwerks ist dem Bekunden nach eine Vereinfachung des Planungsprozesses. Wäre es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, in einem weiteren Schritt sinnvolle Berechnungstools in einer digitalen Variante zu implementieren?
Matthias Wagnitz: Im Bereich Berechnungstools ist der ZVSHK ja schon mit ZVPLAN aktiv. Aber Berechnungstools können das Denken nach wie vor nicht ersetzen. Die „kreative“ Arbeit der Konzepterstellung für die Anlage muss nach wie vor der Fachmann machen. Das was danach kommt, versuchen wir mit ZVPLAN kontinuierlich zu vereinfachen. Nach wie vor benötigt werden aber die Normen und Richtlinien. Hier diskutieren wir intern unterschiedliche Lösungen, wie Mitgliedsbetrieben der Zugang deutlich vereinfacht werden kann.

 


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