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Nordrhein-WestfalenMitgliederversammlung im Rahmen der SHK Essen 2010:Den Handwerksbetrieb immer im Fokus

Auf der ersten Mitgliederversammlung des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Nord­rhein-Westfalen 2010 standen Satzungsänderungen und die Vorstellung der Beitragsordnung im Mittelpunkt. Die Versammlung ging nahtlos in den ersten Branchentreff im Rahmen der SHK Essen am Stand des Fachverbandes über.

 

Am 11. März 2010 trafen sich die über 100 Delegierten aus 55 der insgesamt 58 Innungen Nordrhein-Westfalens im Rahmen der SHK Essen 2010. Landesinnungsmeister Dieter Lackmann rief zu Beginn der Mitgliederversammlung auf: „Nutzen Sie diese hervorragende Messe mit ihrem umfangreichen Informationsangebot in den noch verbleibenden Messetagen.“

Satzungs- und Beitragsänderungen
Peter Schlüter, Geschäftsführer Recht im Fachverband, stellte den Delegierten die Neuerungen der Satzung vor. Diese sei dringend erforderlich gewesen, da die alte Satzung noch aus 1999 und somit aus der Phase der Zusammenlegung der Gewerke Sanitär und Heizung stamme. „Wir haben uns der Satzung gewidmet, da wir feststellen mussten, dass Praxis und Satzung einfach nicht deckungsgleich sind. Unter den Änderungen sind auch zahlreiche Regelungen zu finden, die aus den Reihen der Mitglieder eingebracht wurden. Alle Satzungsänderungen sind im Vorfeld mit einem Beiratsgremium aus Innungsgeschäftsführern abgestimmt worden“, betonte Schlüter und führte zwei Paragraphen beispielhaft auf.

Sehr gut besuchte Mitgliederversammlung: 55 von 58 Innungen waren da.

§ 15 - Möglichkeit der Stimmrechtsübertragung bei der Mitgliederversammlung
Eine Übertragung des Stimmrechts war bislang nicht vorgesehen, sodass sich Delegierte bei der Mitgliederversammlung nicht vertreten lassen konnten. Mit der Satzungsänderung ist nun eine Übertragung des Stimmrechts nicht erschienener Vertreter zulässig, sofern sie spätestens zu Beginn der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form vorliegt.

§ 22 - Vorstand
Ebenfalls auf Anregung der Mitglieder wurde bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ein Passus zur Altersgrenze eingeführt. Peter Schlüter erläuterte die Regelung, die sich an dem geltenden Renteneintrittsalter orientiert: „Ein Vorstandsmitglied, das beispielsweise im Jahr des Renteneintrittsalters von derzeit 65 Jahren noch einmal gewählt wird, kann dann noch drei Jahre im Amt bleiben.“

Einige Delegierte hielten die Altersgrenze nicht mehr für zeitgemäß, da sich alle Erwerbstätigen und insbesondere die Selbstständigen auf eine längere Lebensarbeitszeit einstellen müssten. Doch nach konstruktiver Diskussion wurden sämtliche Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung mit nur einer Stimmenthaltung angenommen.

Berichte der Geschäftsführer
Hauptgeschäftsführer Hans-Peter Sproten stellt einige Projekte der Verbandsarbeit aus den zurückliegenden Monaten vor.

Arbeitskreis Kraft-Wärme-Kopplung
„Wir werden dieses Thema für Sie weiter aufbereiten, denn Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Technologie mit Zukunft, die in die Hände des SHK-Handwerks gehört“, so Sproten. Aber sie drohe in andere Gewerke abzuwandern. So werde in Kreisen der Gaswirtschaft die KWK-Technik in rund zehn Jahren als Nachfolger der Gasbrenntechnik gehandelt.

Das Herzstück der ganzen Initiative ist der SHK-Kraftwerker, der erste Fernlehrgang zur Kraft-Wärme-Kopplung. Er wird als erster Lehrgang überhaupt im Kreise der Innungsunternehmen angeboten. „Es ist das Thema, das wir in den nächsten Jahren brauchen werden“, so Sproten weiter, „wir werden allerdings nicht soviel Zeit haben, wie bei anderen Technologien, um den Markt zu besetzen.“

Fragen zur Technologie und zum Fernlehrgang beantwortet der nordrhein-westfälische Fachverband gerne. „Sprechen Sie uns an“, forderte der Hauptgeschäftsführer die Delegierten auf.

Kontakte pflegen zum Landesinstallateurausschuss
Derzeit setzen sich die Teilnehmer des Landesinstallateurausschusses an einer Tagung zu 80 % aus Versorgern und nur zu 20 % aus dem Handwerk zusammen. Mit Blick auf die bevorstehende LIA-Sitzung appellierte Sproten: „Beleben oder halten Sie den Kontakt zu ihrem Landesinstallateurausschuss. Nur so besteht die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.“

Im Podium: Der Vorstand und die Geschäftsführung des nordrhein-westfälischen SHK-Handwerksverbands.

Obermeistertagung 2010
Am 22. und 23. April 2010 findet die Obermeistertagung in Remscheid bei der Firma Vaillant statt. Themenschwerpunkt wird das auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2009 gestartete SHK-Zukunftsforum sein. Die thematische Klammer ist die Fragestellung: Wo steht das SHK-Handwerk im Jahr 2020 und welches sind die zukunftsweisenden Wege dorthin? Sproten wünscht sich eine rege Teilnahme.

Die Bedeutung der Unternehmererklärung
Norbert Schmitz, Geschäftsführer Technik, informierte in einem kurzen Überblick über Fristen und Zahlen aus der Verbändevereinbarung zwischen dem ZVSHK und dem Bundesverband der Schornsteinfeger.

Darüber hinaus fasste er die wesentlichen Änderungen der EnEV 2009 zusammen. Er machte in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Bedeutung der Unternehmer­erklärung aufmerksam. Wenn der Bauherr die vom SHK-Betrieb ausgestellte Unternehmererklärung vorzeigen könne, dürfe der Schornsteinfeger nicht die Feuerstätte überprüfen. „Fehlt diese Unternehmer­erklärung, haben Sie ganz schnell einen irritierten Kunden am Telefon“, brachte es Schmitz auf den Punkt. Und weiter: „Jede nicht vorliegende Unternehmererklärung ist eine auf dem Silbertablett servierte Chance für den Schornsteinfeger.“ Denn im Zuge seiner Feuerstättenschau müsse der Schornsteinfeger erst nach der Erklärung fragen, bevor er prüfen dürfe.

Alfred Jansenberger machte in Ergänzung auf eine elektronische Vorlage der Unternehmererklärung inklusive Anschreiben aufmerksam. Diese Vorlage wird den Innungsbetrieben zur Verfügung gestellt.

Merkblatt „Bodengleiche Duschen mit keramischen Fliesen und Platten“.

Arbeitsschutzgesetz und Umsetzung im Betriebsalltag
Bernd Staats, Referent Technik im Fachverband, stellte den Delegierten die SHK-Handlungshilfe „Arbeitsschutz“ vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu treffen. Insbesondere ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und Schutzmaßnahmen festgelegt wurden. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben sich bei Kontrollen in jüngster Vergangenheit im Wesentlichen auf die Punkte Gefahrstoffe und Biostoffe spezialisiert. Zur Unterstützung dieser dokumentationspflichtigen Auflage hat der Fachverband eine praktische Handlungshilfe in Form eines Ordners erstellt. Er wird über die FGH (FGH Fernlehrgangs- und Förderungsgesellschaft für Handwerk und Planung mbH) für 89 Euro angeboten.

Abschließend wies Bernd Staats noch auf eine neue Endverbraucherbroschüre des Landesumweltministeriums hin. Die Broschüre zum Thema „Blei im Trinkwasser“ können Innungsmitglieder für ihre Kunden beim Fachverband kostenlos abfordern.

Der Fachverband hat des Weiteren ein Merkblatt erstellt, das die Installation von bodengleichen Duschen mit keramischen Fliesen oder Platten beinhaltet. „Denn die Arbeit darf nicht an den Fliesenleger verloren gehen“, so Staats. Das Merkblatt soll die Planung und Montage erleichtern und kann ebenfalls kostenlos beim Fachverband bestellt werden.

Landesinnungsmeister Dieter Lackmann stellte zum Abschluss Norbert Borgmann als neuen Repräsentanten der Handwerkermarke vor. Darüber hinaus wies er auf die nächste Delegiertenversammlung hin. Sie ist für den 12. November angesetzt.

www.fvshk-nrw.de

 


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