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NORDRHEIN-WESTFALEN - Von Spezialisten für Spezialisten - SHK-Rechtstag 2013: Aktuelles Praxiswissen für den Chef bestimmte den Inhalt der diesjährigen Veranstaltung exklusiv für Innungsmitglieder

Wie in den Vorjahren auch hatte der Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen Inhaber und Führungskräfte nach Oberhausen eingeladen, um sie einen Tag lang vor allem rechtlich auf den neuesten Stand zu bringen. Das Spektrum der Tagung am 5. Juni reichte vom Austauschkostenersatz und den Problemen mit Werkstoffen über den Internetauftritt und die elektronische Betriebsprüfung bis zu typischen Arbeitsrechtsfragen. Mit der Personalentwicklung und Ausbildungswerbung wurde zudem ein Bereich angesprochen, der gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Nachwuchssorgen jeden Betriebsinhaber interessieren muss.

Moderator beim Vortrag: Rechtsanwalt Peter Schlüter, Geschäftsführer Recht beim Fachverband SHK NRW.

Sieben Referenten informierten einen Tag lang über aktuelle Handwerksthemen (v.l.): Norbert Schmitz, Christian Goede, Dania Boldemann-Kühle, Peter Schlüter, Bernd Becker, Felicitas Floßdorf (nicht im Bild: Jens Niehl).

 

Über Austauschkosten, Erfolgshaftung und Ökodesign

Rechtsanwalt Peter Schlüter machte als Tagungsleiter den Auftakt mit einem Ausblick auf das, was das Handwerk unter dem Stichwort „Ökodesign“ aus Brüssel erwartet. Aufgrund europäischer Vorgaben werden bald auch im Heizungssektor die Verbrauchskennzeichnung und das Labeling von Produkten vorgeschrieben.
Weiter ging es mit aktuellen Urteilen: Anhand neuerer Rechtsprechung beschäftigte sich der Geschäftsführer Recht des Fachverbandes zunächst mit den Austauschkosten beim Lieferantenrückgriff und der Frage, wann und von wem der SHK-Betrieb im Gewährleistungsfall bei mangelhaften Produkten den bei ihm anfallenden Montage- und Demontageaufwand ersetzt bekommt.
Es folgte eine aktuelle Entscheidung zu Mängelansprüchen bei Undichtigkeiten in der Installation und zur Erfolgshaftung des Werkunternehmers. Vor diesem Hintergrund appellierte Schlüter an die Teilnehmer, sich vor allem in solchen Fällen genau an die Regeln zu halten, um keinen Angriffspunkt für Haftungsansprüche zu bieten. „Dazu gehört auch der Versuch einer größtmöglichen Absicherung, indem vor Planung und Ausführung geklärt wird, dass sich der zum Einbau vorgesehene Werkstoff für die jeweilige Installation eignet“, riet Schlüter. Mit dem Hinweis auf entsprechende Muster des Fachverbandes zur Abfrage von Trinkwasseranalyse und Werkstoffeignung leitete Schlüter auf seinen Kollegen Schmitz über, der den Stab auf- und sich des Themas aus technischer Sicht annahm.

Probleme beim Werkstoffeinsatz

„Metallische Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation rücken immer stärker in den Fokus. Gleichwohl sind bekanntermaßen die Ursachen für Kupferkorrosionen zum Beispiel vielfältig und komplex“, so Dipl.-Ing. Norbert Schmitz in seinen einleitenden Worten. Neben dem eingesetzten Material und dessen Verarbeitung spielten auch betriebs- und trinkwasserseitige Einflussgrößen eine Rolle. Dementsprechend betonte der Geschäftsführer Technik, dass sich der ausführende Betrieb bemühen müsse, im Rahmen seiner Verantwortlichkeit alles zu tun, um seinerseits Schadensursachen weitgehend auszuschließen.
Später standen EDV und Internet im Fokus. Erst sollte den Teilnehmern die Angst vor der elektronischen Betriebsprüfung genommen werden. Dann folgten Tipps für den Internetauftritt.

Wenn der Prüfer mit dem Laptop kommt …

Neue Einblicke in die elektronische Betriebsprüfung gewährte Christian Goede von der Datev. Der Jurist des Dienstleis­ters für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie deren Mandanten schilderte, welche Daten vom Betrieb gespeichert und in welcher Weise sie dem Finanzamt verfügbar gemacht werden müssen. Besonders aufmerksam verfolgten die Teilnehmer die Darstellung der Methoden, mit denen die Finanzverwaltung Daten z.B. nach Auffälligkeiten „durchsucht“. Goede gab auch anhand vieler Praxisbeispiele Tipps, wie die Betriebsprüfung abläuft und wie Steuerpflichtige mit eigenen Daten und mit den Prüfern umgehen sollten.

Der Betrieb im Internet

Um den Internetauftritt des SHK-Betriebs in rechtlicher Hinsicht kümmerte sich Rechtsanwältin Dania Boldemann-Kühle, die die Informationspflichten, die Haftung des Betreibers und die Verwendung von Bildern behandelte. Dabei ging es auch um Urheber- und Persönlichkeitsrechte, um Bild-Lizenzen und den Online-Vertragsschluss. Als Spezialistin des NRW-Fachverbandes für den Datenschutz rundete sie ihren Part mit entsprechenden Praxistipps ab.

Personalpflege und -werbung wichtiger denn je!

Und es ging um Arbeitnehmer: Sowohl um die derzeit Beschäftigten als auch vor allem um diejenigen, die die Betriebe noch nicht haben – und in Zukunft wahrscheinlich noch schwerer bekommen werden als heute. Dass Personalentwicklung und Ausbildungswerbung in Zeiten von Fachkräftemangel und fehlendem Nachwuchs auch im Handwerk wichtiger denn je sind, sollte jedem Betriebsinhaber bewusst sein. Da aber vielen nicht klar ist, wie sie damit umgehen und für sich konkret umsetzen sollen, erklärte Rechtsanwältin Felicitas Floßdorf vom Fachverband NRW, was der einzelne Betrieb machen und wie er den richtigen Azubi finden und bekommen kann. Dabei ging es beispielsweise um das sogenannte Ausbildungsmarketing, um Auswahlprozesse und Ausbildungsplanung, die vielfältigen Wege, die der Betrieb hier beschreiten kann, und die Möglichkeiten, die ihm auch von Verbandsseite geboten werden.
Wie das in der Praxis aussehen kann, veranschaulichte im Anschluss Bernd Becker. Der Inhaber eines Fachbetriebs und Innungsvorstand aus Bielefeld schilderte am Beispiel des eigenen Unternehmens, wie erfolgreich Ausbildungswerbung betrieben wird und wie man die Auszubildenden erreicht und bekommt, die man als guter Betrieb haben möchte. Darüber hinaus gab er Tipps, was man alles machen kann und muss, um gute Mitarbeiter für seinen Betrieb zu gewinnen.

Arbeitsrechtstipps für die Praxis

Um geradezu klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen ging es im abschließenden Referat von Rechtsanwalt Jens Niehl aus Düsseldorf: Wie gehe ich als Chef mit „schlechter Arbeit“ um, also dem Mitarbeiter, der qualitativ oder quantitativ zu seinen Kollegen abfällt und den der Jurist unter dem Stichwort „Low Performer“ kennt. Wie sieht’s beim „Blaumacher“ aus, was tun bei besonderen Fehlzeiten? Auf diese Fragen wusste der Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Düsseldorfer Kanzlei Burgmer Rechtsanwälte viele praxisnahe Antworten. Das galt auch für seine Infos zu befristeten Arbeitsverhältnissen und zum Urlaub bei Langzeiterkrankten.

Fazit

Hier wie auch bei den anderen Vorträgen zeigten Diskussion und rege Beteiligung, dass die Veranstaltung beim Publikum gut ankam. „Wie schon in den Vorjahren, scheint auch dieses Mal der Mix von Themen und Referenten wieder gepasst zu haben. Und wenn dann nach einem ganzen Tag voll mit Vorträgen und zum Teil sehr anspruchsvollen Inhalten am Ende praktisch noch alle da sind, können wir nicht so viel falsch gemacht haben“, resümierte Peter Schlüter, der als Moderator die Tagung begleitet hatte, zufrieden mit Blick auf die positive Resonanz der Teilnehmer.

 


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