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Nordrhein-Westfalen – SHK-Rechtstag in NRW

Digitalisierung als Herausforderung und Hürde zugleich

Gut besucht: Die Rechtstagung des Fachverbandes NRW nur für Innungsmitglieder.

Das „traditionelle“ Gruppenbild mit Gasometer: Tagungsleiter Peter Schlüter (links) im Kreis der Mit-Referenten (v.l.): Guido Bruzek, Alfred Jansenberger, Dania Boldemann-Kühle, Felicitas Floßdorf, Marie-Elis Marwitz, Kai Sobiella (nicht im Bild: Markus Stuhlmann).

 

Rund 90 Betriebsinhaber und Führungskräfte kamen am 4. Juni nach Oberhausen, um sich einen Tag lang von unterschiedlichen Referenten rund um das Team der Rechtsabteilung bei aktuellen Themen auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Das breite Spektrum der Vorträge reichte dabei von aktueller Rechtsprechung über die immer wichtigeren Hinweispflichten bis zur Abrechnung bei Leistungsänderungen.

Aktuelles Fachwissen mit vorwiegend rechtlichem Einschlag, praxisgerecht aufbereitet und verständlich präsentiert. Das steht seit jeher im Mittelpunkt des Rechtstages. Und darum ging es auch diesmal: „Thematisch haben wir einen weiten Bogen gespannt“, sagt RA Peter Schlüter, der als Geschäftsführer den rechtlichen Bereich im Fachverband verantwortet und den jährlichen Rechtstag leitet: „Die Vortragsinhalte in diesem Jahr zeigen auch die Herausforderungen, denen sich unsere Betriebe momentan stellen müssen. Nimmt man nur das weite Feld der Digitalisierung: Dass sich da schier unendlich scheinende Möglichkeiten bieten, ist eine Binsenweisheit. Dass damit aber natürlich auch Risiken an Stellen drohen, wo man sie auf den ersten Blick nicht vermutet, haben nicht alle auf dem Schirm.“ Dazu zählen aus Sicht des Fachverbandes zum Beispiel auch die unter dem Kürzel „GoBD“ bekannten „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, die seit einiger Zeit für Verunsicherung sorgen. „Hier haben wir aufgezeigt, was das wirklich für den jeweiligen Betrieb bedeutet und was der Unternehmer zukünftig beachten muss. Und da die Benennung von Problemen allein natürlich nicht reicht, haben wir Referenten uns auch in diesem Jahr wieder darum bemüht, Lösungen anzubieten und dem Einzelnen konkret etwas an die Hand zu geben, was ihm hilft und womit er künftig arbeiten kann“, so RA Schlüter weiter.

Rechnungen digital und steuerlich …
Schwerpunkte der diesjährigen Tagung waren die Anordnung und Abrechnung bei Leistungsänderungen im Bauvertrag, digitale Rechnungen und deren Verarbeitung und die sich in dem Zusammenhang ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen und Vorgaben. Die Referenten beleuchteten praktische wie juristische Aspekte, zeigten Vereinfachungen bei der elektronischen Verarbeitung von Rechnungen auf und gingen auf die wesentlichen steuerlichen Vorgaben, wie insbesondere die Verfahrensdokumentation, ein. Passend zum jeweiligen Thema wurden Praxisfälle aufgezeigt und Lösungsansätze angeboten. Mit dem Dauerbrenner „Haftung für beigestelltes Material“ sowie der  aktuellen Rechtsprechung zum Verbraucherwiderruf beschäftigte sich der Moderator Schlüter in seinem Vortrag selbst: „Viele Unternehmer können sich aus nachvollziehbaren Gründen bisher immer noch nicht vorstellen, dass sie eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung am Ende nur deshalb nicht bezahlt bekommen sollen, weil sie den Kunden nicht über sein Widerrufsrecht als Verbraucher informiert haben und dieser sich dann im Nachhinein per Widerruf kurzerhand vom Vertrag wieder löst.“ Dass das die Konsequenz sein kann, wenn der Verbraucher bei dieser Art von Verträgen nicht über seine Rechte belehrt wird, haben erste Gerichtsurteile auf diesem Gebiet laut Referent bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht.
Vor allem um die Praxis vor Ort ging es bei den immer wichtigeren Hinweispflichten, die zum Beispiel beim aktuellen Thema Verbrennungsluftversorgung eine große Rolle spielen. Bei der Datenschutzgrundverordnung, die landauf landab für Verwirrung und Ärger gesorgt und mittlerweile einjährigen Geburtstag gefeiert hat, gab es Rück- wie Ausblick und ein erstes Resümee – das durchaus gemischt ausfiel.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die Vorstellung eines neuen Angebotes des Verbandes im Bereich der Sicherheitsbürgschaften, das sich ausschließlich an Innungsbetriebe richtet und als zusätzliche Möglichkeit neben dem seit Jahren bewährten Modell des sogenannten Bürgschaftsservice und insoweit als weitere Alternative dazu gedacht ist. Infos auch dazu gibt es bei der Rechtsabteilung des NRW-Fachverbandes unter 0211 6906560 oder im Internet www.shk-nrw.de.

Fazit und Ausblick
Aktuelles, Brisantes und fast schon Klassisches – so las sich das Programm der 2019er-Ausgabe des SHK-Rechtstages. Und diese Mischung stieß auf großes Interesse, wie die praktisch ausgebuchte Veranstaltung deutlich machte. „Die Resonanz der Teilnehmer war durchweg sehr positiv, was uns natürlich wieder anspornt für nächstes Jahr“, so Peter Schlüter. „Was aber auch zeigt, dass das Konzept dieser Veranstaltung – viel komprimierte Information an einem Tag – auch bei überwiegend rechtlichen Themen funktioniert.“ So freut man sich in Düsseldorf bereits auf das nächste Mal, wenn in 2020 wieder Inhaber und Führungskräfte nach Oberhausen eingeladen werden, um sich auf den neuesten Stand bringen zu lassen.

Bilder: Fachverband SHK NRW


Themen und Referenten im Überblick

  • „Recht aktuell für die Praxis – von B wie Beigestelltes Material bis W wie Widerruf“ von Peter Schlüter
  • „Ein Jahr DSGVO – Waren die Befürchtungen gerechtfertigt?“ von Dania Boldemann-Kühle
  • „Ich war als Letzter an der Anlage – Bedenken-Hinweispflichten in der Praxis“ von Guido Bruzek
  • „Alternative für Bürgschaften – Ein neues Angebot des Fachverbandes“ vonKai Sobiella
  • „Nichts bleibt, wie es ist: Leistungsänderungen im neuen BGB-Bauvertragsrecht“ von Felicitas Floßdorf
  • „Rechnungseingang digital – aber richtig“ von Marie-Elis Marwitz
  • „Neues zu GoBD – Fälle, Verfahrensdoku & Umsetzung in der Praxis“ von Alfred Jansenberger und Markus Stuhlmann

 


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