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Nordrhein-Westfalen – Alles was Recht ist – SHK-Rechtstag: Aktualität und Praxisbezug bestimmten erneut die Tagung des Fachverbandes exklusiv für Innungsmitglieder

Eine Vielzahl fachlicher Themen stand auf der Agenda der Landesfachgruppentagung des SHK-Fachverbands Nordrhein Westfalen, die im Juni in den Räumlichkeiten von Jung Pumpen in Steinhagen stattfand. Unter anderem wurde von den rund 50 anwesenden Delegierten ohne Gegenstimme der Beschluss gefasst, Kupferrohr in den vom Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen versorgten Gebieten aufgrund ungeklärter Schadensfälle nicht mehr einzusetzen. Doch zunächst galt es, die turnusmäßig anstehenden Wahlen der Fachausschüsse Sanitär und Heizung hinter sich zu bringen.

Tagungsleiter Peter Schlüter (r.) im Kreis der Mit-Referenten (v.l.): Felicitas Floßdorf, Jörg

Austermann, Dania Boldemann-Kühle, Christian Goede, Carsten Müller-Oehring, Jörg Röding, und Marcel Friedrich (nicht im Bild: Jens Niehl).

 

Dafür sorgte am 21. Mai 2014 ein Großaufgebot an Referenten, das Inhaber und Führungskräfte in Oberhausen vor allem rechtlich auf den neuesten Stand brachte. Wie in den Vorjahren auch, spannte Peter Schlüter als Initiator und Leiter der Veranstaltung thematisch einen weiten Bogen. Vom Arbeitsrecht zum Baurecht, von der mobilen Fahrzeugüberwachung zur Verbrauchskennzeichnung, von der E-Bilanz über die Lohnfortzahlungsversicherung bis zur neuen Berufsunfähigkeitsrente des Fachverbandes reichte das breite Spektrum der Tagung in diesem Jahr. „Mehr geht nicht“, stellte Rechtsanwalt Schlüter zufrieden fest. „Mit neun Referenten haben wir nicht nur eine neue Rekordmarke aufgestellt und sehr viele Themen abgedeckt, sondern gleichzeitig zeitlich unsere Möglichkeiten ausgereizt – auch dank der Diskussion und der Fragen aus den Reihen unserer Teilnehmer.“

Gewährleistungsfristen: Schmaler Grad – große Wirkung
Der Leiter der Rechtsabteilung machte als Moderator den Anfang mit aktueller Rechtsprechung. Anhand von neuen Urteilen zu PV- und thermischen Solaranlagen zeigte er auf, wie schmal der Grad zwischen langer und kurzer Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist und wie unterschiedlich lang Gerichte den ausführenden Betrieb im Zweifel haften lassen. Und warum das für den SHK-Fachbetrieb wichtig ist, wenn er beim Lieferanten fehlerhafte Ware gekauft hat. Nach einem kurzen Blick auf die letzten BGH-Urteile zur Schwarzarbeit leitete der Geschäftsführer über zu seiner Kollegin Felicitas Floßdorf, die sich einer klassischen „Chefaufgabe“ widmete.

Der Monteur im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis
Die Rechtsanwältin des Fachverbandes beschäftigte sich mit der Frage, wie der Unternehmer damit umgehen kann, dass seine Mitarbeiter vor Ort mit ständig steigenden Anforderungen konfrontiert werden – und wie da Theorie und Praxis in Einklang gebracht werden können. Vor dem Hintergrund „der schier unüberschaubaren technischen Regelwerke“ ging es dabei um das Spannungsfeld von fachlichen wie auch rechtlichen Vorgaben einerseits und den Kundenwünschen sowie dem Können und Wissen der Mitarbeiter andererseits. An aktuellen Branchenthemen zeigte die Referentin, wie wichtig die Weitergabe von Wissen im und für den Betrieb ist.

Aktuelles zu Steuer und Abrechnung
Mit der fortschreitenden Digitalisierung auch auf dem Gebiet der Steuer beschäftigte sich Christian Goede. Bei dem DATEV-Juristen drehte sich alles um die Stichworte E-Bilanz und ELStAM, aber auch um SEPA und um Neues bei den Reisekosten. Er zeigte auf, was die weitere elektronische Verarbeitung von Geschäftsprozessen auch in diesem Bereich bedeutet und worauf SHK-Betriebe achten müssen.

Mobile Fahrzeugüberwachung
Immer noch aktuell, beschäftigten sich Dania Boldemann-Kühle und Jörg Austermann mit diesem für Unternehmer wie Arbeitnehmer gleichermaßen wichtigen Bereich – und näherten sich dem Thema auf unterschiedlichen Wegen: Während der EDV-Spezialist die Möglichkeiten in der Praxis aufzeigte, beleuchtete die Anwältin des Fachverbandes Problemstellungen aus rechtlicher Sicht. Widerstreitende Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten unter Berücksichtigung des Datenschutzes in Einklang gebracht werden. Es müsse z.?B. gewährleis­tet sein, dass im privaten Bereich keine „Überwachung“ stattfinde, so die Juristin. Dass die Umsetzung in der Praxis nicht immer konfliktfrei gelingt und es dabei vor allem auf das „Wie“ der Vermittlung ankommt, zeigte auch die Diskussion der Teilnehmer.

Die neue SHK-Berufsunfähigkeitsversicherung
Über die besonderen Vorteile der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung exklusiv für Innungsmitglieder informierte Jörg Röding, Prokurist des Spezialmaklers Dr. Schmidt & Erdsiek: Keine Gesundheitsprüfung und eine mit Blick auf vergleichbare Tarife bis zu 30% günstigere Prämie „sind die Highlights der neuen Rahmenvereinbarung des Fachverbandes“, die auch aufgrund der versicherungstechnischen Einstufung „vor allem für den Unternehmer selbst attraktiv ist“. Sein Kollege Marcel Friedrich ergänzte die Neuerungen im Versicherungsbereich um die Lohnfortzahlungsversicherung, mit der Betriebe ihr Zahlungsrisiko im Hinblick auf die U1-Umlage ein Stück weit absichern können.

Verbrauchskennzeichnung
Aufgrund europäischer Vorgaben gibt es bald auch im Heizungssektor die Verbrauchskennzeichnung: Das Labeling von Produkten wird vorgeschrieben. Rechtsanwalt Carsten Müller-Oehring vom Zentralverband SHK stellte die Hintergründe dar und erklärte, welche Haftungsrisiken sich für die Branche ergeben können. Wenn Anforderungen nicht erfüllt werden, drohe Gefahr vom Wettbewerb und von der Marktaufsicht – und am Ende die Enttäuschung des Kunden, wenn Erwartungen nicht erfüllt würden.

Arbeitsrechtstipps für die Praxis
Traditionell wird der Rechtstag mit Ratschlägen und Empfehlungen aus der arbeitsrechtlichen Praxis abgeschlossen. Jens Niehl aus Düsseldorf versorgte die Teilnehmer mit wichtigen Neuerungen und aktuellen Entscheidungen. Der Fach­anwalt für Arbeitsrecht befasste sich mit befristeten Arbeitsverhältnissen, der Kündigung für außerdienstliches Verhalten und den Formalien bei der Kündigung ganz allgemein, mit der Zeugniserteilung und – einem weiteren Klassiker – dem ewigen Problem im Arbeitsverhältnis, wie man als Chef mit „schlechter Leis­tung“ umgehen kann.

Fazit
Viel fachlicher Input und rege Beteiligung prägten die Tagung, bei der die Teilnehmer zum wiederholten Mal zeigten, dass sich für sie der Weg nach Oberhausen gelohnt hat. In Düsseldorf hat man derweil schon 2015 im Blick. Geschäftsführer Peter Schlüter: „Vielleicht heißt es dann: Weniger ist mehr und wir fokussieren uns auf ganz bestimmte Schwerpunkte. Das hängt natürlich davon ab, was gerade aktuell wichtig ist für die Branche.“ Auf jeden Fall möchte der Fachverband seinen Betrieben auch beim nächsten Mal interessante Themen anbieten und sich bemühen, wieder ein attraktives Paket zu schnüren.

 


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