Neuerungen im Wärmemarkt: CO2-Preis steigt, Heizungslabel verschwindet
Berlin. Auf zwei Neuerungen zum Jahresbeginn weist das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) hin. So wird der CO₂-Preis nicht mehr fest staatlich bestimmt, sondern über eine Auktion in einem Preiskorridor gebildet: mindestens 55 bis maximal 65 Euro pro Tonne CO₂. Da die Klimaziele im Gebäudesektor bislang nicht erreicht wurden, ist nach Einschätzung des DEPI mit Preisen am oberen Rand dieser Spanne zu rechnen. „Für Haushalte, die weiterhin mit Öl, Gas oder Kohle heizen, können sich dadurch jährliche Mehrkosten von über 100,- Euro“ ergeben, so das DEPI. Für biogene Brennstoffe wie Pellets und Hackschnitzel werde kein CO₂-Preis fällig. Deshalb seien Pelletheizungen eine Alternative: „Sie sind effizient, sauber und nutzen einen klimafreundlichen Rohstoff, der regional verfügbar ist“, resümiert der Branchenverband.
Eine weitere Neuerung steht noch bevor: die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG). Mit der Anpassung soll die Verpflichtung für Bezirksschornsteinfeger entfallen, auf älteren Heizungsanlagen ein nationales Heizungslabel anzubringen. Das seit Januar 2017 bestehende Label sollte bei Heizkesseln ab einem Alter von 15 Jahren die Energieeffizienz auf einen Blick sichtbar machen. Eine Evaluation aus dem Jahr 2020 zeigte, dass weder die Zahl der Heizkesseltausche noch die erzielten Energieeinsparungen den Erwartungen entsprachen. Vor diesem Hintergrund soll das nationale Heizungslabel im Zuge der Entbürokratisierung abgeschafft werden. Der Gesetzesänderung müssen Bundestag und Bundesrat aber noch zustimmen. Entscheidung und Verabschiedung werden im ersten Halbjahr 2026 erwartet.
Deutlich früher, bereits ab Februar, wird die Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erwartet. Möglicherweise mit Auswirkungen auf die Förderlandschaft bei neuen Heizungen (BEG-Förderung). Aktuell stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, um Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu bewilligen, betont das DEPI und empfiehlt Sanierungswilligen, frühzeitig einen Antrag für den Heizungstausch mit erneuerbaren Energien zu stellen. Das sichere die aktuellen Fördersätze von bis zu 70 % unabhängig vor späteren Anpassungen im BEG. Nach der Bewilligung des Antrags bleiben bis zu 36 Monaten für die Umsetzung.