Neuerungen der Energieeinsparverordnung
Der Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung 2007 wurde vom Bundesbauministerium Mitte November 2006 veröffentlicht. Mit der novellierten EnEV sollen die bislang noch bestehenden Defizite in Bezug auf die EU-Gebäuderichtlinie beseitigt werden. Zu den Neuerungen zählen u.a. ein Rechenverfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden und die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand.
Lale Küçük und Matthias Strehlke
Der Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung 2007 wurde vom Bundesbauministerium Mitte November 2006 veröffentlicht. Mit der novellierten EnEV sollen die bislang noch bestehenden Defizite in Bezug auf die EU-Gebäuderichtlinie beseitigt werden. Zu den Neuerungen zählen u.a. ein Rechenverfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden und die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand.
Die Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2002 steht für eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Gleichzeitig wurde damit erstmalig die gleichwertige Einbeziehung von Gebäudehülle und Gebäudetechnik in das Verfahren zur energetischen Bewertung von Gebäuden verankert.