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Neue Schornsteinhöhen über Dach

Mit der neuen Bundes-Immissionsschutzverordnung (seit 22. März dieses Jahres) gelten bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe neue Schornsteinhöhen: Bei Dachneigungen bis einschließlich 20° muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen den First nach wie vor um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein.

 

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