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Neue Brandklassen für Rohrisolierung

Ab August 2012 dürfen EU-weit nur noch Rohrisolierungen in den Handel gelangen, die den neu definierten Produktstandards entsprechen und das CE-Zeichen tragen. Die ersten Zertifizierungsverfahren nach den europäischen Normen laufen bereits. Ein Überblick.

 

An der CE-Kennzeichnung erkennt der TGA-Planer, dass das Bauprodukt „Rohrdämmstoff“ für den europäischen Markt bzw. für den freien Handel auf dem europäischen Markt zugelassen ist. Nicht ersetzt wird dadurch aber die Zulassung des Bauprodukts durch die jeweiligen nationalen Zulassungsstellen, weil Baurecht nationales Recht bleibt. Das heißt, in Deutschland werden Rohrdämmstoffe weiterhin vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt mit einer Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) für die Anwendung im Hochbau freigegeben. Zukünftig darf jedoch kein Dämmstoff mehr eine Bauzulassung in einem europäischen Land erhalten, der nicht über eine CE-Kennzeichnung verfügt.
Neben dem obligatorischen CE-Zeichen auf Produkt oder Verpackung bedeutet die europäische Normierung in der Praxis vor allem, dass die bisherigen nationalen Brandklassifizierungen durch einheitliche europäische Brandklassen ersetzt werden. Zum Beispiel werden das französische M1 und die britische Class 0 verschwinden, und die auch in anderen Ländern gern verwendeten deutschen Brandklassen B1 und B2, die in der DIN 4102 festgelegt sind, werden ebenfalls auslaufen.

Eine wesentliche Grundlage für die neue europäische Klassifizierung ist ein genau festgelegter Brandtest, der SBI-Test, der von akkreditierten Prüflabors durchgeführt wird und in allen EU-Ländern Gültigkeit hat. Obwohl das komplette Zertifizierungsverfahren einen gewissen Mehraufwand für die Rohrisolierungshersteller bedeutet, ist dieser einheitliche Brandtest für die Industrie von großem Vorteil: Aufgrund der bisherigen international unterschiedlichen Prüfverfahren konnte es leicht passieren, dass bestimmte Rohrisolierungstypen je nach Vermarktungsland unterschiedlich hergestellt werden mussten, um den nationalen Brandtests zu genügen. Das war ein ständiges Problem für die Industrie und ein großes Hindernis für den freien Warenverkehr in Europa.
Die neue Klassifizierung für Rohrisolierung bringt weitere Vorteile. Denn das europäische System, festgelegt in der Norm DIN EN 13501-1, arbeitet mit der bereits aus anderen Bereichen der Baubranche bekannten detaillierteren Gliederung in sieben Brandklassen, die Rohrisolierungsklassen sind an dem hinzugefügten und tief gestellten Buchstaben „L“ erkennbar:  A1L, A2L, BL, CL, DL, EL und FL. Ergänzt werden diese Klassen um die neuen Angaben für Rauchbildung und für brennendes Abtropfen. Die Wertungen dieses jeweils kritischen Brandverhaltens werden mit den kleinen Buchstaben „s“ (für „smoke“) und „d“ (für „droplets“) angegeben. Wenig oder gar kein Rauch wird mit s1 bewertet. Die Zusätze s2 oder s3 bedeuten, dass mit mehr Rauchentwicklung zu rechnen ist, was die Sicht behindert und gesundheitsgefährdend sein kann.
Bei der Zusatzangabe d0 findet kein brennendes Abtropfen statt, bei d1 oder d2 können Materialteile brennend abfallen oder abtropfen und somit als Brandbeschleuniger wirken. So steht zum Beispiel die Klasse BL s3 d0 für ein schwer entflammbares Material mit viel Rauchentwicklung jedoch ohne brennendes Abtropfen.
Für bisher als nicht brennbar klassifizierte Rohrisolierungen wie zum Beispiel Steinwolle-Rohrschalen ändert sich in der neuen Brandklassifizierung relativ wenig. Die aus der deutschen DIN 4102 Norm bekannten Klassen A1 und A2 für nicht brennbare Baustoffe finden sich in der neuen DIN EN 13501-1 Norm fast unverändert wieder. Allerdings müssen jetzt auch zwingend die höchsten Anforderungen für Rauch und brennendes Abtropfen eingehalten werden, damit die Rohrdämmung als nicht brennbar klassifiziert werden darf. Das heißt, die Mindestanforderung für nicht brennbare Rohrisolierung ist nun die Brandklasse A2L s1 d0.

 


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