Nachrüstpflicht für Verbrauchsmessgeräte
Rudolstadt. Ab 2027 müssen alle Erfassungsgeräte für den Wärme- und Wasserverbrauch in Wohn- und Nichtwohngebäuden fernablesbar sein. Darauf weist Deumess hin, ein Verband mittelständischer Mess- und Energiedienstleister. „Für Liegenschaften, die noch nicht komplett über fernablesbare Technik verfügen, sollte die Planung jetzt beginnen“, so Deumess-Vorstand Hartmut Michels. So könnten Engpässe z.B. bei der Lieferung der Geräte oder den Handwerkerkapazitäten vermieden werden.
Der 2021 novellierten Heizkostenverordnung zufolge dürfen seit dem 1. Dezember 2021 nur noch fernablesbare Geräte installiert werden. Bis zum 31. Dezember 2026 sind auch bereits verbaute Bestandsgeräte anzupassen oder auszutauschen. Neben der Fernauslesbarkeit müssen diese Geräte dann mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel sowie interoperabel, d.h. von unterschiedlichen Anbietern auslesbar, sein.