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Mitarbeiter – Gültigkeit ausländischer ­Führerscheine prüfen

Wer Mitarbeiter mit ausländischen Wurzeln beschäftigt und diese mit dem Firmenwagen losschickt, muss vorher unbedingt die Gültigkeit der fremden Fahrerlaubnis prüfen. Sich lediglich den Führerschein zeigen zu lassen, reicht nicht aus.

 

Für die Sorgfaltspflicht des Chefs gelten strenge Anforderungen. Eine wichtige Voraussetzung ist zumindest eine Nachfrage beim Landratsamt oder einem Automobilverband, ob der vorgelegte Führerschein mit der hiesigen Fahrerlaubnisvoraussetzung übereinstimmt. Ansonsten wird das fahrlässige Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mittels einer Geldstrafe geahndet ­(Quelle: Amtsgericht München, Az.: 912 Cs 413 Js 141564/16).   

 


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