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Mit Energiemanagementsystemen auf Erfolgskurs - Chancen und Potenziale für externe Energiemanager und Fachhandwerker – Teil 1

Im Zuge der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die Einführung eines zertifizierten Energiemanagements in Unternehmen eine immer größere Rolle spielen. Laut einer aktuellen Umfrage der Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur (dena) erfasst jedoch bislang nur jedes fünfte Unternehmen seinen Energieverbrauch über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem. Betriebe können also beim Einstieg in das komplexe Thema noch erheblich Unterstützung gebrauchen.

Energieeffizienzpotenziale bei Querschnittstechnologien in Industrie und Gewerbe.

Rechenbeispiel zu den Einsparpotenzialen.

Kosteneinsparung Rechenzentrum.

Struktur der DIN EN ISO 50001 und PDCA-Zyklus ähneln in ihrer Anwendung anderen Managementsystemen (z.B. IS= 14001, ISO 9001). So kann die ISO 50001 als eigenständiges System implementiert oder auch in bestehende Systeme integriert werden.

 

Die EEG-Novelle 2014 stellt an Unternehmen höhere Anforderungen an die Erfassung des Energieverbrauchs, um in den Genuss der Spitzenausgleichsregelung zu kommen. Und: Die Novelle macht wohl die Einführung eines Energiemanagementsystems auch für Firmen erforderlich, die bisher noch nicht über ein Energiemanagement nachgedacht haben. Externen Energiemanager und Fachhandwerkern bieten sich somit erhebliches Potenzial. Denn der Gesetzgeber fördert die Einführung von Energiemanagementsystemen und damit letztendlich auch Berater und Handwerksunternehmen, die sich mit dem Thema befassen.

Spitzenausgleich: Steuern senken

Unternehmen können Steuern und Abgaben senken, sofern sie ein Energiemanagementsystem nachweisen. Durch einen effizienteren Umgang mit den Ressourcen erzielen sie außerdem erhebliche Kostensenkungen. EU und Bundesregierung  unterstützen mit verschiedenen Programmen auch direkt, indem sie finanzielle Zuschüsse gewähren. Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten über den sogenannten Spitzenausgleich einen Teil der von ihnen entrichteten Strom- und Energiesteuern zurück. Rechtsgrundlage hierfür bilden § 55 Energiesteuergesetz und der § 10 Stromsteuergesetz. Bis zu 90% können Unternehmen sogar rückvergütet bekommen. Die Regelungen schreiben seit Januar 2013 dafür ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein nach EMAS zertifizierte Umweltmanagement, ein sogenanntes EU-Ökoaudit, vor.
Eine Übergangsregelung gilt für die Jahre 2013 und 2014. Wollen Unternehmen den Spitzenausgleich in diesem Zeitraum erhalten, müssen sie nachweisen, dass sie im Antragsjahr oder früher mit dem Aufbau eines Energiemanagementsystems begonnen haben. Ab 2015 gilt dies dann ohne Einschränkung. Das heißt, ein solches System muss im Antragsjahr bereits fertig installiert sein.
Ausgenommen von dieser Regel sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für sie reicht ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz aus. Die Konkretisierung dieser gesetzlichen Regelung erfolgte im Juli 2013 in Form der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverodnung, kurz SpaEfV. Zu den KMU zählen Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von weniger als 50 Mio. Euro erwirtschaften oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro aufweisen.
Um die kundenindividuelle Energie- und Stromsteuererstattung zu ermitteln, setzt man die energiebedingte Abgabenbelastung ins Verhältnis zu den Arbeitnehmerkosten des jeweiligen Unternehmens. Zahlt dies mehr Energie- und Stromsteuern als Arbeitnehmeranteile an den Rentenversicherungen seiner Beschäftigten, kann es diese Mehrkosten als Spitzenausgleich zurückerstattet bekommen.

EEG-Abgabe reduzieren

Um keine Nachteile im internationalen Wettbewerb zu erleiden, können sich energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von der EEG-Umlage befreien lassen. Gesetzesgrundlage ist das EEG mit den dazugehörigen Merkblättern des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Letzteres ist auch mit der Prüfung und Bewilligung entsprechender Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage entsprechend aktuell geltender Gesetzeslage betraut.
Betriebe mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde und Stromkosten von mindestens 14% der Bruttowertschöpfung können eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragen. Großverbraucher ab zehn Gigawattstunden müssen dafür ein zertifiziertes Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001, DIN EN 16001 oder EMAS nachweisen. Die Reduzierung erfolgt in mehreren Stufen.
Die Antragsstellung ist an gesetzliche Ausschlussfristen gebunden. Nach dem EEG 2012 sind die Anträge für das Kalenderjahr 2015 bis zum 30. Juni zu stellen, während das EEG 2014 in diesem Jahr einmalig den 30. September vorsieht. In einer Veröffentlichung der Unternehmensberatung PwC heißt es, es gelte es zu beachten, dass die Rechtslage nicht eindeutig sei. Schließlich sei das Gesetzt noch nicht in Kraft getreten. Bei beiden Terminen handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist.
Zusätzlich gilt, Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit künftig keinen Antrag auf besondere Ausgleichsregelung mehr stellen können, nach EEG 2012 aber begrenzungsfähig waren und für das Begrenzungsjahr 2014 über eine bestandskräftige Begrenzungsentscheidung verfügen, können ihre Umlagepflicht vom BAFA auf 20% der EEG-Umlage begrenzen lassen. Diese Härtefallanträge sind jährlich neu zu stellen und setzen neben anderen Kriterien eine Stromkostenintensität von mindestens 14% im letzten, vor dem Antragsjahr abgeschlossenen Geschäftsjahr voraus.

Fördermöglichkeiten nutzen

Will ein Unternehmen das Thema Energiemanagementsysteme angehen, so stehen außerdem eine Reihe von Förderprogrammen zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung.
Die Bundesregierung fördert aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ die Erstzertifizierung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001, die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings nach Anforderungen der Förderrichtlinie, den Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensortechnologie für Energiemanagementsysteme sowie den Kauf entsprechender Software. Die Einzelsummen sind prozentual und nominal begrenzt. Insgesamt darf die Gesamtsumme maximal 20000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten betragen. Förderanträge sind ebenfalls beim BAFA in elektronischer Form zu stellen.
Das Bundeswirtschaftsministerium gewährt KMU Zuschüsse, wenn sie in Energieeffizienzmaßnahmen investieren. Das Programm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ fördert den Austausch einzelner Altanlagen gegen hocheffiziente Anlagen beziehungsweise Aggregate sowie die sogenannte systemische Optimierung. Die systemische Optimierung muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 25% gegenüber dem Istzustand erzielen. Grundlage für eine mögliche Förderung ist ein Energieeinsparkonzept, welches vorab ein Energieberater erstellt, um die Verwendung der Technologien zur Optimierung zu prüfen und zu bewerten. Die Maßnahmen sind im ers­ten Fall des einfachen Ersatzes einer Altanlage mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 200 Euro bis maximal 30000 Euro förderungsfähig. Im Fall der systematischen Optimierung sind die Maßnahmen erst ab einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 30000 Euro förderungsfähig.
Mit dem Programm „Energieberatung Mittelstand“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie außerdem die Energieberatung KMU. Diese können Zuschüsse für qualifizierte und anbieterunabhängige Energieeffizienzberatungen erhalten. Eine geförderte Beratung können nur Energieberater durchführen, die in der KfW-Beraterbörse gelistet sind.
Das BAFA unterstützt im Rahmen der sogenannten Vor-Ort-Beratung die energetische Beratung für Gebäude. Voraussetzung ist, dass diese Gebäude zu mehr als 50% zu Wohnzwecken genutzt werden. Auch auf regionaler Ebene gibt es einige Initiativen, die Energieberatungen fördern, zum Beispiel die IHKs und die EnergieAgentur.NRW.

Viele Möglichkeiten, Energie zu sparen

Außer dem Anreiz, Steuern und Abgaben zu sparen, gibt es aber noch andere Gründe, sich für ein Energiemanagementsystem zu entscheiden. Die Einführung nach DIN EN ISO 50001 lohnt sich grundsätzlich für jedes Unternehmen, welches systematisch und langfristig Energieverbrauch und damit Kosten sparen möchte. Sie gibt keine spezifischen Leistungskriterien vor und ist somit für jede Unternehmensgröße geeignet. Gleich also, ob es sich um produzierendes Gewerbe, Handelsunternehmen, Kommunen, Krankenhäuser oder Immobilienunternehmen handelt. Lediglich die Schwerpunkte sind unterschiedlich. Das Umweltbundesamt geht von durchschnittlichen Einsparpotenzialen zwischen 10 % und 20% aus.
Die Praxis zeigt, schon bei der Etablierung der Erfassung der Energieverbräuche gibt es Überraschungen. Beim ersten Vergleich und der Überprüfung mit Erfahrungswerten zeigt sich nämlich schon häufig, dass beispielsweise Druckluftkompressoren nicht richtig aufgestellt sind, Wärme- oder Druckluftnetze Leckagen aufweisen oder Dampfkessel nicht ausreichend isoliert sind.  Große Stromeffizienzpotenziale bestehen insbesondere beim Einsatz effizienter Pumpen, bei stromsparender Prozessbereitstellung, effizienter Beleuchtung und effizienten Kühlgeräten. Besonders hohe Einsparwerte erfordern meist zwar auch umfangreiche Investitionen. Aber Energiemanagementsysteme bieten hierfür eine klare Kalkulationsgrundlage.

Energiemanagement bringt viel

Doch nicht nur im Produktionsprozess können Energiekosten maßgeblich eingespart werden. Potenziale betreffen alle betrieblichen Funktionen wie Energiebeschaffung, Facility Management, Logistik und IT. Insbesondere dem Facility Management kommt eine Schlüsselrolle zu, da es oft einen erheblichen Anteil der Bewirtschaftungskosten ausmacht. Aber auch bei Informationstechnologien sind hohe Einsparpotenziale gegeben.
Zentrale Aufgabe ist es, die Energiekosten in Gebäuden und Anlagen zu senken, ohne dabei die Arbeitsabläufe einzuschränken. Studien belegen beispielsweise, dass bei der Gebäudekühlung Maßnahmen wie außenliegender Sonnenschutz und intensive Nachtkühlung dazu führen können, den Energieverbrauch um bis zu 64% zu senken.
Die Logistik spielt auch eine zentrale Rolle, denn sie verursacht rund 14% der CO2-Emissionen. Energiemanagement kann durch die Wahl von Transportmitteln, die Dauer und Länge der Transporte sowie in Zusammenarbeit mit Logistikdienstleistern helfen, Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Ein zertifiziertes Energiemanagement bildet zudem eine valide Basis für den Nachhaltigkeitsbericht, der für Kunden wie Gesetzgeber zukünftig eine immer größere Rolle spielen dürfte. Der Bericht stellt hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit und Güte. Es gilt zum Beispiel, die Höhe der CO2-Einsparungen und den positiven Klimaeffekt der Solaranlage zu bewerten. Mit Energiemanagementsystemen stehen solche Daten auf Knopfdruck bereit. Umweltschutzmaßnahmen lassen sich damit öffentlichkeitswirksam kommunizieren, Anfragen direkt und punktgenau beantworten.

Ziele und Anforderungen

Die ISO 50001 ist weltweit gültig und legt ihren Fokus auf eine vorausschauende Planung, um die energetische Leistung auf Grundlage von Referenzgrößen für den Energieverbrauch zu verbessern. Sie benennt klare Verantwortlichkeiten, erhebt konsequent alle Energieverbräuche, legt Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen sowie die Messung des Erfolgs fest. Verpflichtende interne Audits führen dazu, dass Mitarbeiter betriebliche Herausforderungen besser verstehen und ihre Erfahrungen leichter einbringen können. Der zugrunde liegende Ansatz ist der sogenannte PDCA-Zyklus mit seinen Phasen Planen (Plant), Umsetzen (Do), Überprüfen (Check) und Handeln (Act). PDCA bedeutet ein systematisches Vorgehen mit einer kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung der Energieeffizienz.
Für KMU bieten sich aufgrund des anfänglich erheblichen Aufwands alternative Möglichkeiten, um sich mit Energiemanagement vertraut zu machen. Das vereinfachte System nach der SpaEfV ist jedoch wesentlich umfassender als der kostengüns­tigere Audit nach DIN EN 16247. Während das Ziel des Audits eine einmalige Analyse und ein Bericht über den Status quo beinhaltet, haben die umfassenderen Systeme nach SpaEfV und DIN 50001 eine kontinuierliche Verbesserung im Visier. Anforderungen und Unterschiede können beispielsweise in Publikationen der dena nachgelesen werden. Der Artikel konzentriert sich im folgenden auf die  ISO 50001.

Maßnahmen zur Einführung der ISO 50001

Bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 ist von Beginn an auf die Integration in bereits bestehende Managementsysteme zu achten. Viele Gemeinsamkeiten bestehen zu einem Umwelt- oder Qualitätsmanagement. Besonders große Synergieeffekte ergeben sich, wenn ein Unternehmen bereits über ein Umweltmanagement nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 verfügt. In der Regel sind dann schon 60 bis 70% der Anforderungen und Maßnahmen abgedeckt. Betriebe mit einem Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 verfügen etwa über 25 bis 30% der notwendigen Umsetzung. Wie bei allen Veränderungsprozessen ist die sichtbare Unterstützung der Geschäftsleitung ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
Der Inhalt der DIN EN ISO 50001 kann im Wesentlichen in zwei Teilbereiche, nämlich den organisatorischen Teil und den ener­getischen Teil gegliedert werden, die beide natürlich in wechselseitiger Beziehung stehen. Die Norm enthält keine absoluten Anforderungen bezüglich des Ener­giebedarfs, also keine Vorgaben bezüglich Einsparung oder Technik, sondern legt Anforderungen an den Gesamtprozess fest, damit die Energienutzung verbessert wird.
Der organisatorische Teil beinhaltet verwaltungstechnische Anforderungen wie Leitlinien, Arbeitsanweisungen, Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten, Überprüfungszyklen und Audits und die Zusammenfassung in integrierten Managementsystemen. Der energetische Teil besteht im Wesentlichen aus Bestandsaufnahme, Messkonzept, Datenerfassung und Energiecontrolling, energetischer Bewertung, der Erfassung geeigneter Kennzahlen, Energieberichten sowie der Festlegung von Energiezielen, Energieprogramm und Aktionsplänen.
Im 2. Teil des großen Berichts zu Energiemanagementsystemen in der nächsten Ausgabe geht es detailliert um den energetischen Teil der ISO 50001 inklusive zahlreicher Beispiele aus der Praxis.
   
Autorin: Angela Kanders, freie Journalistin

 


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