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Minol: Endspurt zum Energieausweis

 

Den Ausweis bitte - das gilt ab 1. Juli 2008 auch für Häuser. Denn der Gesetzgeber schreibt bei der Vermietung und beim Verkauf von Wohngebäuden einen Energieausweis vor. Darin wird bewertet, wie viel Energie das Haus für Heizung und warmes Wasser braucht. Das
Dokument wird in mehreren Stufen eingeführt: für Wohngebäude bis Baujahr 1965 am 1. Juli 2008, für jüngere Häuser am 1. Januar 2009. "Vermieter müssen künftig damit rechnen, dass neue Mieter nach dem Energieausweis fragen. Wer den nicht vorlegen kann, handelt
ordnungswidrig. Es droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro", erklärt Alexander Titz, Energieausweis-Experte bei der Firma Minol. Sein Rat: "Am einfachsten ist es, den Energieausweis auf Vorrat zu bestellen. Dann ist der Eigentümer auf den nächsten Mieterwechsel gut vorbereitet und hat zehn Jahre lang Ruhe - so lange gilt der Ausweis".
Wer schnell handelt, kann manchmal auch sparen: Denn für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 ist die günstige Variante des Energieausweises - der Verbrauchsausweis - nur bis 1. Oktober 2008 erlaubt. Danach ist der teurere Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude darf der Eigentümer frei
zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem gemessenen Energieverbrauch. Er kann von Messdiensten wie Minol einfach und preiswert erstellt werden.

 


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