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Mietlösungen bei Kesselhavarie förderfähig

Friedberg-Derching. Mit den neuen Förderrichtlinien des BEG, die im Januar dieses Jahres in Kraft traten und umweltschonende Heizsysteme mit bis zu 40% fördern, wird erstmalig auch dem Zeitdruck bei Heizungsdefekten Rechnung getragen: Entscheidet man sich für ein förderfähiges Heizungssystem, so kann auch die Miete einer mobilen Heizzentrale bis zu einem Jahr mitgefördert werden. Darauf weist die ENERENT GmbH hin.

Mobile Heizzentralen sind bei einem Heizungsdefekt im Rahmen der BEG bis zu einem Jahr förderfähig. Bild ENERENT GmbH

 

Dokumentiert ist die Fördermaßnahme im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen im Punkt 4.14. Dort heißt es: „Bei einem Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung nach Nr. 4.1 bis zu deren Inbetriebnahme und für eine Dauer von maximal einem Jahr, die Mietkosten einer provisorischen Übergangsheizung mitgefördert … Nach Umsetzung … darf die provisorische Heiztechnik nicht weiter im Gebäude genutzt werden.“

Wichtig: Die förderfähige Anlage zur Wärmeerzeugung muss vor der Auftragsvergabe online beim BAFA beantragt werden (gilt nicht für die provisorische Heizversorgung). 

www.enerent.de

 


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