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Mieteinnahmen – Krankenversicherung checken

Eine bestehende Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse kann durch Mieteinkünfte nicht nur gefährdet sein, sondern auch rückwirkend aufgehoben werden. Im Streitfall betroffen war eine bei ihrem Ehemann geringfügig beschäftigte Frau, die gleichzeitig Miteigentümerin von drei Immobilien war.

 

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung wurde durch die Mieteinnahmen überschritten, die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Kasse deswegen durch eine beitragspflichtige ersetzt. Die Tatsache, dass die Mietzahlungen alleine an den Ehemann gingen, war ebenso unerheblich wie die steuerliche Zusammenveranlagung (Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 8 KR 412/16).

 


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