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Meilenstein in der Legionellen-Prophylaxe

Nach mehr als 20 Jahren ist ein neues DVGW-Arbeitsblatt W 551-1 (A) als Entwurf erschienen

Im Mittelpunkt des neuen Entwurfs des DVGW W 551-1 (A) stehen diese drei Ziele: Legionellen vermeiden, Kontaminationen erkennen und erfolgreich sanieren. Bild: DVGW

Links: Probennahme-Eckventil mit vandalengeschützter Betätigung. Zusätzlich kann das Rohr zur Probennahme entfernt und dessen Abgang verschlossen werden. Rechts: Probennahmeventil „PROBFIX“ mit Anschluss für Armaturenschläuche zum Nachrüsten zwischen Eckventil und Armatur. Zum Einbau ist lediglich das vorhandene Eckventil abzusperren. Bilder: Schell

Bei allen elektronischen Armaturen sind Warm- und Kaltwasser unmittelbar miteinander verbunden. Somit benötigen sie zum Schutz gegen Überströmung (von warm nach kalt und umgekehrt) immer funktionsfähige Rückflussverhinderer vom Typ EB. Vor der Probennahme muss grundsätzlich eines der Eckventile geschlossen werden, damit kein Mischwasser beprobt wird. Bild: Peter Arens

Schon immer unsinnig: Das Dämmen von Stichleitungen der Warmwasserversorgung. Es verursacht Aufwand, kostet Geld und verhindert die schnelle Abkühlung des Warmwassers nach jeder Nutzung. Bild: Peter Arens

Im Rahmen einer Risikoabschätzung sollte der Sachverständige eine Priorisierung von Maßnahmen vornehmen. Das Umweltbundesamt bietet dafür in seinem Wassersicherheitsplan eine einfache und vom Kunden nachvollziehbare 3 x 3 Matrix, die jetzt auch in den Entwurf des DVGW W 551-1 (A) integriert wurde. Bild: DVGW

 

Legionellen vermeiden, Kontaminationen erkennen und erfolgreich sanieren – es sind diese drei Ziele, die beim neuen Entwurf des DVGW W 551-1 (A) im Mittelpunkt stehen. 21 Jahre nach Erscheinen der Vorgängerversion wurde dieses Arbeitsblatt neu strukturiert, die Texte überarbeitet und ergänzt, wesentliche Begriffe exakt definiert und dem Thema Kaltwasser sowie der fachgerechten Beprobung eine hohe Bedeutung beigemessen. Im Gastbeitrag aus dem Hause Schell blicken wir auf die Inhalte des neuen Werkes. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Fachwelt noch bis Ende August Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einreichen kann, die möglicherweise in die finale Fassung – den sogenannten Weißdruck – des Arbeitsblattes einfließen werden.

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