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Mehr Geld für EE im Wärmebereich

Im Jahr 2009 wird das Bundesumweltministerium (BMU) 400 Mio. Euro zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Verfügung stellen.

 

Im vergangenen Jahr wurden Fördermittel in Höhe von 236 Mio. Euro abgerufen, wodurch insgesamt über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus EE ausgelöst worden seien.
Mit der neuen Richtlinie zum Marktanreizprogramm gelten die bestehenden Fördersätze für alle Technologien unverändert fort. Die Mittel für den Einsatz erneuerbarer Wärme in Altbauten werden massiv aufgestockt; die Basisfördersätze für Neubauten werden um 25 Prozent gesenkt. Die Bonusförderung kann aber auch im Neubau in voller Höhe erfolgen. Die KfW-Förderung für große Biomasseanlagen, Tiefengeothermie, Nahwärmenetze, Biogasrohrleitungen, Biogasaufbereitungsanlagen und Wärmespeicher ändert sich gegenüber 2008 nicht.
Seit dem 1. Januar gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das eine teilweise Erzeugung der Wärme für Gebäude durch EE vorschreibt. Mit Hilfe des Gesetzes soll der Anteil der EE im Wärmebereich von zurzeit 7% auf 14% bis zum Jahr 2020 erhöht werden.
Anträge für das Marktanreizprogramm können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

 


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