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MAP-Novelle birgt Licht und Schatten

Vorteilhafte Verbesserungen einhergehend mit hohem Umsetzungsaufwand

Durch die novellierten Förderbedingungen im Marktanreizprogramm (MAP) haben sich für fast alle Technologien und Sparten die Möglichkeiten verbessert. Bild: BAFA

„Das MAP führt in der Praxis nach wie vor zu einem sehr hohen Beratungs- und Beantragungsaufwand“, bemängelt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Bild: ZVSHK

Die größte Verbesserung im Fördersegment Wärmepumpen sieht das Programm für erdgekoppelte Systeme im Ein- und Zweifamilienhausbereich vor. Anlagen mit Erdsondenbohrung erhalten mindestens 4500 Euro. Bild: BWP

 

Die Energiewende im Heizungskeller stockt. Mit verbesserten Förderbedingungen im Marktanreizprogramm (MAP) will der Staat Verbraucher nun motivieren, alte Heizungen auf Erneuerbare Energien umzustellen. Die neuen Regeln traten am 1. April 2015 in Kraft. Dadurch haben sich für fast alle Technologien und Sparten die Möglichkeiten verbessert. Allerdings wird der Umsetzungsaufwand nach wie vor als zu hoch eingeschätzt.

Die auf der ISH 2015 veröffentlichten und seit dem 1. April in Kraft getretenen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP)1) lassen auf eine positive Wendung im Bereich der Sanierung von Altanlagen hoffen. „Die Novellierung des Marktanreizprogramms setzt viele richtige Impulse, um den gesamten Erneuerbare Wärme-Markt in Schwung zu bringen“, ist sich Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) sicher. Auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt grundsätzlich die Entwicklung. Besonders hervorgehoben wird, dass es bei einigen Fördertatbeständen zu einer anlassbezogenen Erhöhung der Beträge gekommen ist, einhergehend mit einer stärkeren Staffelung der Förderung. Ebenso wurden die Voraussetzungen für verschiedene Technologiebereiche optimiert. Entsprechende Richtlinien wurden an die aktuellen Rahmenbedingungen und an den derzeitigen Stand der Technik angepasst.
Allerdings, bemängelt der Verband, führe das MAP in der Praxis nach wie vor zu einem sehr hohen Beratungs- und Beantragungsaufwand. Für die umsetzenden Betriebe seien die unterschiedlichen Förderblöcke nach Techniken, teils mit gesonderten Vorgaben und Ausnahmen etc., gegenüber den Verbrauchern nur schwer zu vermitteln. Wenn es im Grunde doch nur darum geht, die Einbindung Erneuerbarer Energien nachweisen zu lassen, dann könnte nach Ansicht des ZVSHK ein standardisiertes, nicht so vielschichtiges Fördersystem viel praxistauglicher und damit erfolgreicher sein.

Ein Auszug der Änderungen im Überblick
Solarthermie
Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wurde von 1500 auf 2000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 m² winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung der Kollektorfläche von bislang 90 Euro auf 140 Euro erhöht wurde.
Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni. Förderfähig sind neuerdings zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage –  beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.
Künftig wird auch die Errichtung einer Solaranlage auf Bestandsgebäuden honoriert, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dient. Die vom Bundesamt für Wirtschaft gewährten Zuschüsse betragen hier 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro. Die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen ist ebenfalls förderfähig.
Der Bundesverband Solarwirtschaft empfiehlt Verbrauchern, bereits im Frühjahr die Heizung mithilfe von Solarkollektoren zu modernisieren, da der Topf für Erneuerbare Energien 2015 auf unverändert rund 360 Mio. Euro limitiert ist.

Biomasse-Anlagen
Die MAP-Basisförderung wurde für Pelletkessel (37,6 kW bis max. 100 kW) von 36 auf 80 Euro/kW erhöht. Gleichzeitig erhöhte sich für solche Systeme und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche die Mindestförderung jeweils um 600 Euro. Für Pelletkessel ohne Pufferspeicher beträgt sie damit 3000 Euro, für Pelletkessel mit Pufferspeicher 3500 Euro und für Pelletkaminöfen mit Wassertasche 2000 Euro.
Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung können darüber hinaus geltend gemacht werden. Damit sind eine Vielzahl verschiedener Begleitinvestitionen beim Heizungsumbau förderfähig, u. a. Pelletlager, die Schornsteinerneuerung oder der Einbau eines Pufferspeichers bei Pelletkaminöfen mit Wassertasche. Der Vorteil beträgt 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 50 % der Basisförderung. Bei der Nachrüstung einer bereits früher geförderten Anlage gibt es einen Zusatz von 100 bis 200 Euro.
Für Pelletheizungen mit Brennwertnutzung in Bestandsgebäuden betragen die Zuschüsse bis zu 5250 Euro (entspricht Basisförderung plus 50 %). Auch in Neubauten ist eine Förderung solcher Heizungen möglich, und zwar mit bis zu 3500 Euro. Für die Nachrüstung von Brennwert- oder Filtertechnik in bestehenden Anlagen gibt es jeweils 750 Euro Zuschuss. Eine positive Entwicklung verbuchen auch Holzhackschnitzelkessel (Mindestförderung 3500 Euro) und Stückholzvergaserkessel (Mindestförderung 2000 Euro).
Neu ist die Förderung der Bereitstellung von Prozesswärme im Leistungsbereich bis 100 kW, z. B. für die Beheizung von Tierställen oder Gewächshäusern zur Pflanzenaufzucht. Gefördert werden bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten. Der Effizienzbonus, der seit der Novellierung Gebäudeeffizienzbonus heißt, bleibt unverändert für den KfW-55-Standard gültig. Bei der Kombination Pelletfeuerung und Solaranlage ist er kumulierbar.

Wärmepumpen
Die größte Verbesserung im Segment Wärmepumpen sieht das Programm für erdgekoppelte Systeme im Ein- und Zweifamilienhausbereich vor. Diese Anlagen erhalten zukünftig mindestens 4000 Euro (4500 Euro mit Erdsondenbohrung) statt wie bisher 2800 Euro. Für Gas-Wärmepumpen wurde die Basisförderung ebenfalls auf 4500 Euro aufgestockt.
An besonders effiziente Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl von 4,5 oder besser erreichen, richtet sich der Programmteil Innovationsförderung. Alternativ ist auch eine besonders hohe Systemeffizienz durch Sonderbauformen oder zusätzliche Komponenten einsetzbar. Hier gibt es nochmals bis zu 50 % der Basisförderung zusätzlich. Dieser Teil gilt auch im Neubau, dort steht maximal die Basisförderung zur Verfügung.
Der bisher geltende Speicherbonus wurde zu einem Lastmanagement-Bonus weiterentwickelt. Um diesen zu erhalten, muss nicht nur ein Pufferspeicher aufgestellt werden, die Wärmepumpe muss auch mit einer Schnittstelle ausgerüstet sein, die den Anforderungen des „SG Ready“-Labels entspricht. Welche Modelle dafür infrage kommen, kann beispielsweise in der Liste des BWP (zu finden auf www.waermepumpe.de) nachgelesen werden.

www.solarwirtschaft.de
www.bee-ev.de
www.waermepumpe.de
www.zvshk.de

1) Eine Zusammenfassung aller Fördersegmente findet sich unter folgendem Link:
www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/

 


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