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Luftdichtheitsmessung von Gebäuden - Energie sparen durch Baubegleitungszuschuss

Während die Neubauten in Deutschland nur 5% der gesamten Menge an Heiz- und Warmwasserenergie verbrauchen, fallen ganze 95% auf die Altbauten. Eine energetische Sanierung alter Wohnhäuser, bei der beispielsweise die Außenwände neu gedämmt werden und eine neue Heizungsanlage installiert wird, ist deshalb nicht nur aus klimapolitischen Gründen dringend geboten, sondern auch weil durch sie viel Geld und Energie gespart werden können.

Die Blower-Door-Messung ermittelt Leckstellen des Hauses.

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt einen sorgsamen Umgang mit Heizenergie vor. Doch deren Verbrauch lässt sich nur dann effektiv einschränken, wenn – unabhängig von einer neuen Heizanlage – auch die Gebäudehülle luftdicht ist. Dies lässt sich mithilfe der sogenannten Blower-Door-Messung feststellen.

Blower-Door-Messung

Bei der Blower-Door-Messung handelt es sich um eine spezielle Messtür, die im Haus einen Über- oder Unterdruck erzeugt, um anhand der so entstehenden Luftströme Leckstellen des Hauses zu ermitteln. Ein Ventilator bläst dabei Luft in das Haus hinein oder aus dem Haus heraus. Je stärker der Ventilator arbeiten muss, um die Druckdifferenz aufrechtzuerhalten, desto mehr Leckstellen weist das Gebäude auf und desto höher ist der Energieverlust durch die Gebäudehülle.
Das Auffinden, Beseitigen und Vermeiden von Leckagen in der Gebäudehülle sind die Grundvoraussetzungen für eine optimale Energieeffizienz. Hausbesitzer, die ihre Immobilie auf Luftdichtheit mittels des Blower-Door-Tests prüfen lassen wollen, können im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW Förderbank (KfW) einen Kredit oder einen Zuschuss für einen Energieberater oder Bausachverständigen beantragen, der bei der Umsetzung der Maßnahmen sicherstellt, dass die Qualität stimmt und die durchzuführenden Arbeiten erfolgversprechend verlaufen.
Dabei können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bei der KfW Förderbank einen Zuschuss in Höhe von 50% der Kosten (maximal 1000,- Euro pro Wohneinheit) zur Baubegleitung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine umfangreiche energetische Sanierung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ausführt und der Sachverständige bestimmte Leistungen wie Detailplanungen oder eine Einweisung in die Haustechnik vorgenommen hat.

Luftdichtheit in der EnEV 2009

Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2008 die Novelle der EnEV sowie die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenVO) beschlossen. Die EnEV 2009 soll voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie hat beim Neubau bezüglich des Themas Luftdichtheit Neuerungen gebracht.
Im Folgenden werden die Vorgaben im Entwurf der EnEV 2009 in Auszügen vorgestellt:

§6 – Dichtheit, Mindestluftwechsel

(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach §3 Abs. 3 und §4 Abs. 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 2 eingehalten sind.
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

§3 – Anforderungen an Wohngebäude

(1) Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
(2) Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 1 Tabelle 2 eingehalten werden.
(3) Für das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude ist der Jahres-Primärenergiebedarf nach einem der in Anlage 1 Nr. 2 genannten Verfahren zu berechnen.
Das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude sind mit demselben Verfahren zu berechnen. ...

§4 – Anforderungen an Nichtwohngebäude

(1) Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten mit der in Anlage 2 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.
(2) Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2 eingehalten werden.
(3) Für das zu errichtende Nichtwohngebäude und das Referenzgebäude ist der Jahres-Primärenergiebedarf nach einem der in Anlage 2 Nr. 2 oder 3 genannten Verfahren zu berechnen.
Das zu errichtende Nichtwohngebäude und das Referenzgebäude sind mit demselben Verfahren zu berechnen.  ...

Anlage 4 (zu § 6) – Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes

Wird bei Anwendung des §6 Abs. 1 Satz 3 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom – bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen – bei Gebäuden
– ohne raumlufttechnische Anlagen 3?h-1 und
– mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5?h-1 nicht überschreiten.

Kontakt: KfW Bankengruppe, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069 74310, Fax 069 74312944, info@kfw.de, www.kfw-foerderbank.de


EnEV 2009
Wer die komplette EnEV lesen möchte, findet den Text im Internet unter folgendem Link: www.enev-online.de/enev/080418_enev2009_lesefassung.pdf

 


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