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„Lösungen für nahezu alle Festbrennstoff-Feuerstätten“

Rund 2,3 Mio. Feuerstätten sind von den Anforderungen der letzten Stufe der Austauschpflicht nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) betroffen. Was hat es damit auf sich?

Michael Erlhof, seit Januar Leiter der Academy der Raab-Gruppe, Anbieter für abgastechnische Gesamtlösungen. (Raab-Gruppe)

Die Feinstaubpartikelabscheider der Serie „Airjekt 1“ von Kutzner+Weber können vielfältig eingebaut werden. (Raab-Gruppe)

Tabelle 1: Übergangsregelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV (Umweltbundesamt)

Tabelle 2: Anforderungen an Heizkessel für feste Brennstoffe nach 1. BImSchV. (Umweltbundesamt)

Tabelle 3: Übergangsregelungen für bestehende Heizkessel nach 1. BImSchV. (Umweltbundesamt)

Zügige Montage inklusive: hier der „Airjekt 1 Ceramic“ für den Einbau in Abgasstrecken mit keramischer Innenrohrführung. (Raab-Gruppe)

 

Michael Erlhof leitet seit Januar die Academy der Raab-Gruppe, Anbieter für abgastechnische Gesamtlösungen. Im Interview erläutert Erlhof, wie er die aktuelle Situation für Festbrennstoff-Feuerstätten einschätzt, welche Anforderungen Kessel und Öfen künftig einhalten müssen und welche Nachrüst-Lösungen dafür am Markt verfügbar sind.

IKZ: Herr Erlhof, Sie sind seit vielen Jahren als Schornsteinfeger tätig und haben durch Ihre Tätigkeit beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in internen und externen technischen Ausschüssen und der Normungsarbeit umfangreiche Kenntnisse nicht nur in Feuerungstechnik, sondern auch in der Immissionsschutzgesetzgebung erlangt. Wie schätzen Sie die aktuelle und zukünftige Situation rund um das Thema Holzverbrennung ein?

Michael Erlhof: Das Thema Holzverbrennung ist unter dem Gesichtspunkt Feinstaubemissionen stark in den Fokus gerückt. Feinstaub entsteht in verschiedenen Bereichen und Prozessen, wie z. B. Mobilität, Landwirtschaft und Industrie, aber eben auch bei der Verbrennung von Holz. Am Markt sind seit etwa 15 Jahren ausgereifte Lösungen wie z. B. elektrostatische Partikelabscheider für Heizkessel und Öfen verfügbar, die mit nachgewiesenen Abscheidegrade von 90 % und mehr einen emissionsarmen Betrieb von Holzfeuerungsanlagen ermöglichen. Diese Produkte werden ständig weiterentwickelt, auch für neue Anwendungsfälle. Für Zentralheizungsanlagen im mittleren Leistungsbereich kommen mitunter andere Lösungen wie Abgaswäscher in Betracht.

IKZ: Es gibt verschiedene Anbieter in diesem Bereich. Zieht die Branche da an einem Strang?

Michael Erlhof: Ja, durchaus. Der neu gegründete Fachverband CEA – Clean Exhaust Association – der Filter- und Abscheiderhersteller wird seinen Tätigkeitsschwerpunkt u. a. darauflegen, die vorhandenen Produkte weiter zu verbessern, eine größere Bekanntheit und Marktdurchdringung zu erreichen und Ansprechpartner für die Umweltbehörden auf Bundes- und Landesebene zu sein. Auch aus diesem Grund sehe ich Holz als Energieträger gerade für den ländlichen Raum als sinnvolle Ergänzung in der Energieversorgung. Entweder als Zusatzheizquelle oder als Hauptnutzung in Zentralheizkesseln. Brennholz aus heimischen Wäldern ermöglicht regionale Wertschöpfung. Ein Teil der fossilen Energien wie Heizöl und Erdgas kann damit ersetzt werden. Zusatzfeuerstätten, die mit Holz betrieben werden, können sinnvoll eine Wärmepumpe gerade in Bestandsgebäuden ergänzen. Pelletheizkessel bieten einen hohen Komfort und können in Kombination mit einer Solaranlage eine komfortable und umweltfreundliche Versorgung mit Wärme und Warmwasser sicherstellen.

Eines sollte zudem nicht vergessen werden: In unsicheren Zeiten stellen die ein gelagerten Holzvorräte eine nicht zu unterschätzende Energiereserve dar, die von äußeren Einflüssen unabhängig ist.

IKZ: Nachdem die Bundesregierung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) im letzten Jahr nicht gerade Begeisterungsstürme in der deutschen Bevölkerung hervorgerufen hat, kommt nun die letzte Stufe der Austauschpflicht nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) hinzu. Welche Folgen sehen Sie hier?

Michael Erlhof: Nun, diese 2. Stufe der 1. BImSchV für Einzelraumfeuerungsanlagen trat bereits zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft und enthält eine langfristige Regelung, die seitdem in vier Stufen umgesetzt wird (Tabelle 1). Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g /m3 Kohlenmonoxid nicht überschreiten. Konnte der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte nicht geführt werden, musste bzw. muss die Einzelraumfeuerungsanlage nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.

IKZ: Was heißt das konkret für die Praxis?

Michael Erlhof: Feuerstätten, wie z. B. Kaminöfen oder Heizeinsätze, die im Zeitraum von 01. 01. 1995 bis 21. 03. 2010 eingebaut wurden, dürfen nach dem 31. 12. 2024 nur noch betrieben werden, wenn sie den Anforderungen der Stufe 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) entsprechen.

Nach den Erhebungen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband ZIV – für das Jahr 2022 wurden in dem Zeitraum etwa 2,3 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen in Deutschland errichtet, die zunächst davon betroffen sind. Damit werden in den nächsten Monaten die Betreiber vor die Frage gestellt, ob sie ihre Feuerstätte ersetzen, stilllegen oder z. B. mit einem Partikelabscheider nachrüsten.

IKZ: Das heißt also, Haushalte, die ihre veraltete Wohnraumfeuerstätte bislang nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten nun zügig handeln. Ansonsten droht die Stilllegung.

Michael Erlhof: Das ist richtig. In erster Linie muss man aber festhalten, dass es für nahezu jeden Anwendungsfall eine abgastechnische Lösung gibt, um die bestehende Feuerstätte zu optimieren und damit im Sinne der Emissionsreduzierung zu ertüchtigen. Die Unternehmensmarke Kutzner + Weber beschäftigt sich bereits seit über 20 Jahren mit abgastechnischen Komponenten zur Reduzierung von Emissionen wie z. B. Feinstaub. Mit der „Airjekt 1“-Serie beispielsweise stehen Partikelabscheider bis zu einer Nennleistung von 50 kW zur Verfügung, die außerhalb und innerhalb des Gebäudes an verschiedenen Positionen installiert werden können. Sie gewährleisten einen Feinstaub-Abscheidegrad der lungengängigen Partikel von bis zu 90 %. Mit der Erweiterung der Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) wurde der Einsatzbereich auch auf Schornsteine aus Mauerziegel und Abgasanlagen mit keramischen Innenrohren erweitert.

IKZ: Inwieweit sind bestehende Holzscheit-, Hackschnitzel- oder Pelletkessel von den Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV betroffen?

Michael Erlhof: Auch für diese Feuerstätten ist der 31. 12. 2024 ein wichtiges Datum. Analog zu den Einzelraumfeuerungsanlagen ist zu unterscheiden, wann die Kessel errichtet wurden. Daran orientieren sich die Emissionsgrenzwerte.

IKZ: Auch die anderen Mitgliedsunternehmen der CEA setzen auf das elektrostatische Prinzip der Feinstaub-Abscheidung. Ist das sozusagen der aktuelle Stand der Technik?

Michael Erlhof: Ja. Das hat etwas mit der Effizienz und auch mit den strömungstechnischen Bedingungen in der Abgasstrecke zu tun. Die elektrostatische Abscheidung gewährleistet beim Feinstaub einen zuverlässig hohen Abscheidegrad unter allen Betriebsbedingungen. Darüber hinaus lassen sich die Systeme problemlos abreinigen und reduzieren nicht den Schornsteinauftrieb, der für eine optimale Nutzung der Feuerstätte unerlässlich ist.

IKZ: In der Vergangenheit wurden Störungen bei den Abscheidern aufgrund eines zu hohen Staubaufkommens bekannt. Oftmals, so meine ich mich zu erinnern, war eine falsche Auslegung die Ursache. Gehören derartige Vorkommnisse der Vergangenheit an, hat man diese Problematik also erkannt?

Michael Erlhof: Die DIBt-Zulassung, die für Staubabscheider erforderlich sind, enthalten klare, individuelle Vorgaben für die Planung, den Einbau und den Betrieb der Partikelabscheider. In den Zulassungen ist auch festgelegt, dass der zuständige bevollmächtigte Schornsteinfeger vor der Montage eine Überprüfung der Abgasanlage durchführen muss. Weiterhin ist eine Berechnung nach DIN EN 13384 Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren durchzuführen. Im laufenden Betrieb erlaubt die DIBt-Zulassung nur den Brennstoff Scheitholz oder Holzpellets. Beim ordnungsgemäßen Umgang mit den Brennstoffen und einer regelmäßigen Reinigung sollten die von Ihnen angesprochenen Probleme nicht auftreten. Die Kehr- und Überprüfungsordnung schreibt je nach Nutzungshäufigkeit bestimmte Kehrintervalle der Schornsteine für den Schornsteinfeger vor. Bei Rauchrohren, die nicht der Kehrpflicht unterliegen, übernimmt ggf. der Schornsteinfeger die regelmäßige Reinigung als Zusatzauftrag, sofern der Partikelabscheider dort eingebaut ist.

IKZ: Wie beurteilen Sie Lösungen, die – ähnlich wie im KFZ – ausschließlich auf Katalysatoren setzen?

Michael Erlhof: Katalysatoren haben ein grundsätzlich anderes Wirkprinzip als Partikelabscheider. Katalysatoren benötigen eine bestimmte Arbeitstemperatur, um eine katalytische Wirkung zu erzeugen. Bei Holzfeuerstätten für Scheitholz und Pellets mit nicht gleichmäßigen Temperaturbedingungen ist nicht sichergestellt, dass diese Temperatur in der Anheiz- und Abbrandphase sicher erreicht bzw. gehalten wird, und es dadurch zu strömungstechnisch problematischen Ablagerungen kommt. Ein Katalysator besteht aus einem Gewebekörper, durch den das Abgas geführt wird, und dadurch im Vergleich mit einem Partikelabscheider einen signifikant hohen Strömungswiderstand im Abgasweg darstellt. Das ist für Feuerungsanlagen, die mit Naturzug arbeiten, sehr problematisch. Partikelabscheider haben zudem einen deutlich höheren Abscheidegrad. Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat auf seiner Homepage den Hinweis, dass Betreiber von Einzelraumfeuerungsanlagen beim Kauf eines Staubabscheiders oder Ähnlichen auf einen Nachweis des Herstellers achten sollten, der einen Abscheidegrad von mindestens 50 % aufweist, um sicherzustellen, dass sie eine Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik einsetzen.

IKZ: Sind Partikelabscheider denn lieferfähig und für überall einsetzbar?

Michael Erlhof: Die Produkte von Kutzner + Weber werden zuverlässig über die bekannten Vertriebswege ans Fachhandwerk geliefert. Wichtig: Die Installation sollte immer in Absprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger erfolgen. Er muss die vorhandene Abgasanlage auf ihre Eignung hin beurteilen und im Regelfall nach Landesrecht eine Bauabnahme durchführen. Damit wird gewährleistet, dass die Anforderungen in den allg. bauaufsichtlichen Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik für die Produkte eingehalten werden.

IKZ: Die Produkte sind also verfügbar und sie sind ausgereift. Das entnehme ich Ihren Ausführungen. Dennoch die Frage: Wäre der Einbau eines neuen Ofens als Alternative zum Einbau von Partikelabscheidern nicht der bessere Weg? Gerade bei Pelletfeuerungen mit Wassertasche könnte dies zu einer deutlichen Wirkungsgradsteigerung führen.

Michael Erlhof: Meiner Meinung nach hängt es individuell von mehreren Fragen ab: Wie alt ist die Heizung, bzw. der Ofen? Wie ist der Zustand? Wie soll die Feuerstätte genutzt werden? Ist es eine Zusatzfeuerstätte oder die Hauptwärmequelle? Bei älteren Feuerstätten, die die Hauptwärmequelle darstellen, zieht sicher das Argument mit dem deutlich besseren Wirkungsgrad bei Austausch „alt gegen neu“. Für hochwertige Kamin- oder Kachelöfen, die sich in einem guten Zustand befinden, und als Zusatzwärmequelle genutzt werden, sehe ich die Nachrüstung mit einem Partikelabscheider als gute Option, die im Regelfall auch eine vergleichbar niedrige Investition bedeutet.

www.raab-gruppe.de

 


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