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Löschwasserversorgung in Hochhäusern - Aktualisierte Hochhausrichtlinie beinhaltet Neuregelung der brandschutztechnischen Anforderungen

Das bislang geltende "Muster für Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern" (Hochhausrichtlinie) der Bauministerkonferenz stammt aus dem Jahr 1981. Sie entsprach in ihren Regelungen nicht mehr den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den technischen Entwicklungen und wurde daher in den letzten Jahren von der Fachkommission Bauaufsicht überarbeitet. Nachfolgend sollen einige Neuregelungen und Produkt-Innovationen zur Löschwasserversorgung vorgestellt werden.

 

Das bislang geltende "Muster für Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern" (Hochhausrichtlinie) der Bauministerkonferenz stammt aus dem Jahr 1981. Sie entsprach in ihren Regelungen nicht mehr den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den technischen Entwicklungen und wurde daher in den letzten Jahren von der Fachkommission Bauaufsicht überarbeitet. Nachfolgend sollen einige Neuregelungen und Produkt-Innovationen zur Löschwasserversorgung vorgestellt werden.

Die Musterhochhausrichtline (MHHR) des gleichnamigen Fachausschusses, die als anerkannte Regel der Technik gilt, wurde überarbeitet und liegt nun in aktualisierter Version vor. Sie dient Sachverständigen, Fachplanern und Sachkundigen als wichtige Grundlage bei der Planung, Errichtung, Abnahme und Wartung von Brandschutztechnischen Anlagen im Neubau und im Bestand.

www.gep-h20.de

 


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