Leser fragen – Experten antworten
In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Fragen aus der Installations- und Planungspraxis
Zugelassene Werkstoffe für VE-Wasser
Welche Normen und Richtlinien gibt es für den Bereich VE-Wasser? Welche (Rohrleitungs)Materialien sind für VE-Wasser zugelassen? Mit dem Wasser sollen Spülmaschinen, Sterilisatoren oder sonstige zum Teil medizinische Geräte und Einrichtungen versorgt werden.
Levent Toperi, Heidelberg
Für VE-Wasser lassen sich prinzipiell Edelstähle (z.B. 1.4301 bzw. 1.4571) und Kunststoffe (PE, PP, PVC) verwenden. Der Vorteil von Kunststoffen liegt in deren guter Korrosionsbeständigkeit, einfacher Verarbeitung und niedrigen Kosten. Die Vorgaben der Rohrhersteller bezüglich Druck und Temperatur sind zu beachten. Es gibt eine Norm (DIN EN 285) für die Wasserqualität bei den Sterilisatoren im Krankenhaus. Darin wird im VE-Wasser eine Leitfähigkeit von < 5 µS/cm und ein Silikatgehalt von < 1 mg/l gefordert. Bei dieser guten Wasserqualität sollte man für die Verrohrung Edelstahl in der Qualität von z.B. 1.4571 verwenden. Nicht geeignet sind Leitungen aus Kupfer oder Buntmetallen.
Bei der Anordnung von Rohrleitungen und Verzweigungen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass „tote Ecken“ vermieden werden.
Norbert Körber
Vertrieb Objekt
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
Verformungen an Kunststofftanks
Bei Kunststoff-Batterietanksystemen beobachten wir in der Praxis immer wieder alterungsbedingte Verformungen an einzelnen Behältern. Die Folge sind manchmal Undichtigkeiten der oberen Verrohrung, die sich meist wieder abdichten lassen. Relativ schwer einzuschätzen ist unserer Meinung nach die Standfestigkeit der Behälter. Da auch Kunststoffe altern, besteht im Einzelfall durchaus die Gefahr eines Materialversagens mit der Folge eines unkontrollierten Ölaustritts. Unsere Empfehlung lautet daher meist: raus damit. Leider zeigen sich längst nicht alle Kunden einsichtig. Daher die Frage: Gibt es Informationsmaterial zum Thema, welches als Argumentationshilfe im Gespräch mit dem Kunden dienen kann?
Werner Simon per E-Mail
Die Frage nach der Lebensdauer von Öl-Lagerbehältern taucht in der Praxis regelmäßig auf. Im BDH-Informationsblatt Nr. 48 geben die Tankhersteller Antworten auf Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten. In der Publikation heißt es (Auszug*): „Alle Kunststoffe altern und verändern damit ihre Eigenschaften. Das gilt auch für das bei der Herstellung der Lagerbehälter verwendete hochpolymere Polyethylen (HDPE). Im Langzeitverhalten zeigt das Material des Kunststoff-Tanks eine Veränderung. Die maximal zulässige Dehnung von 1,5% wird bei normaler Nutzung eines Öllagerbehälters in einer Heizölverbraucheranlage nach einem Zeitpunkt X (über 30 Jahre und länger) überschritten. Bei Überschreitung der zulässigen Grenzdehnung hat der Kunststoff ein anderes Verhalten. Dann verlässt man den sicheren Boden – kein Hersteller kann dann noch eine verlässliche Aussage über die Zuverlässigkeit des Materials machen. Viele der befragten Kunststoff-Fachleute treffen die Aussage, dass bei zu langer Belastung (Nutzung) die Gefahr steigt, dass eben diese „kritische Dehnung“ von 4% überschritten werde und so der Wandwerkstoff irgendwann versagen könnte. Eine Vorhersage, wann genau das geschieht, ist aber unmöglich. Ein Tank hat das zu lagernde Heizöl sicher aufzunehmen und kann nicht bis zum endgültigen Versagen betrieben werden.
Zudem gibt es auch deutliche Alterungsanzeichen: Befüll- und Entnahmesysteme verlieren die Form, der Tank selbst ebenfalls („Tendenz zu fallenden Tankdächern“). Diese Erkenntnisse stammen weniger von den Herstellern als aus dem Kreis der Sachverständigen, die in den Kellern alte Tankanlagen zu prüfen und abzunehmen haben. Sachverständige und Hersteller sagen eindeutig: Ein Tank älter als 30 Jahre hat die Grenze seiner Lebensdauer erreicht: Der BDH schließt sich dem an und empfiehlt daher aus technischen Gründen, spätestens nach 30 Jahren die alten Kunststoff-Tanks aus HDPE auszumustern.“
Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen – Ihre Expertise ist gefragt!
Mit dem folgenden Schreiben wendet sich Dipl.-Ing. Berthold Franz aus Bielefeld an die Leser der IKZ. Über zahlreiche Antworten freut sich schon jetzt das IKZ-Redaktionsteam.
Laut Presseberichten endet die Frist in Trinkwasserschutzgebieten für die vorzunehmende Dichtheitsprüfung Ende 2014. Nach DIN 1986-100 sind die zu prüfenden Grundleitungen drucklose Leitungen. Sie sind zu ca. 1/3 mit Abwässern gefüllt und haben ein Gefälle von ca. 2 cm auf den Meter je nach Durchmesser. So kann im Querschnittsfreiraum das Kanalgas zirkulieren und durch Lüftungen ins Freie gelangen. Dies wird ja wegen der Explosionsgefahr konstruiert. Kanalbilder in unserem Viertel zeigten Ablagerungen im Sohlenbereich, was mögliche Risse abdichten konnte. Im Laufe der Zeit hat sich das Erdreich um die Kanalrohre durch Feuchtigkeit, Erddruck verdichtet und liefert so eine äußere Dichthülle. Die Rohre hier sind keinen Verkehrslasten ausgesetzt, sondern in Vorgärten verlegt. Entwässert wird mit natürlichem Gefälle. Bei der im Augenblick propagierten Dichtheitsprüfung in NRW wird die Druckprüfung mit Luft oder Wasser angegeben. Eine Gesamtbeaufschlagung des Innen-Kanalquerschnittes fordert dann auch eine Wasser- oder Luftdichtheit über den gesamten Innenquerschnitt. Ist das im Sinne eines drucklosen Rohrcharakters?
Durch eine Druckbelastung in der Prüfung könnten jetzt erst recht Undichtigkeiten herbeigeführt werden, die der Bürger zu zahlen hat. Es gibt Bundesländer, die eine Durchflussprüfung der Rohre ermöglichen, z.B. 10 l/min in ein Rohr gegeben, nach bestimmter Zeit am Ende gemessen (die Geschwindigkeit dieser Flüssigkeitsspende lässt sich erreichen), ein Maß an Defizit weist auf Undichtigkeit hin. Das entspricht der Betriebslast durch das Gerinne der Abwasser in den Rohren. Zudem leiten die privaten Rohre hauptsächlich Fäkalien in den Kanal, bei früheren
3 Kammer-Faul-Gruben wurden diese unbedenklich aufs Land zum Düngen gebracht. Rückfragen bei Politikern und den zuständigen Behörden blieben bislang ohne Rückantwort. Vielleicht ist es an dieser Stelle möglich, die bestehenden Unklarheiten der Durchführung der Dichtheitsprüfung näher zu beleuchten.