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Leser fragen – Experten antworten

In loser Folge beantworten wir an dieser Stelle Fragen aus der Installations- und Planungspraxis

 

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Gibt es technische Vorgaben für die Kombination einer zentralen Staubsauganlage mit einer Anlage zur kontrollierten Wohnungslüftung, insbesondere im Hinblick auf die heutige luftdichte Bauweise? Wie stellt sich die Situation bei der Kombination einer Staubsauganlage mit einem raumluftabhängigen Kaminofen dar?

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 Nach unserm Wissenstand gibt es keine konkreten technischen Vorgaben. Die „VDI 4709 – Zentralstaubsauganlagen“ ist bei diesem Thema auch nicht ergiebig. Unserer langjährigen Erfahrung nach, hat der Betrieb einer Zentralstaubsauganlage in einem Haus mit kontrollierter Wohnraumlüftung, auch im Passivhaus, keine nennenswerten Einflüsse auf die Lüftung. Staubsaugen ist eine kurzzeitige, des Öfteren auch zwischendurch unterbrochene Tätigkeit. Wenn wir von einem 20-minütigen Betrieb der Zentralstaubsauganlage ausgehen, sprechen wir von ca. 40 – 50 m³ Luft, die dem Gebäude entzogen wird. Uns sind keinerlei negativen Auswirkungen bekannt. Im Gegenteil: Die „heutigen, dichten“ Häuser haben oft ein Feinstaubproblem. Beim Betrieb eines „üblichen“ Hausstaubsaugers steigen die Werte der Feinstaubbelastung nach dem Saugen um ein Zigfaches an und sind oft schon als gesundheitlich sehr bedenklich einzustufen. Kontrollierte Wohnraumlüftung und eine Zentralstaubsauganlage bieten zusammen das Optimum für gesunde, saubere Raumluft.


Zum zweiten Teil der Frage: Da gibt die Feuerungsverordnung (M-FeuVo) eine Antwort. Hier ein kleiner Auszug aus § 4: „…Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mithilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn
Ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftsaugen­den Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird.


Zentralstaubsauganlagen sind zwar nicht erwähnt, fallen aber unserer Meinung nach auch darunter. Die geforderten „Sicherheitseinrichtungen können zum Beispiel sein:
Differenzdruckwächter, die den Saugvorgang unterbrechen, wenn ein Unterdruck im Raum entsteht, oder ein Fensterkippschalter, der einen Saugbetrieb erst freigibt, wenn das Fenster gekippt ist.
Eine Absprach vor Ort mit dem Bezirksschornsteinfeger ist unserer Erfahrung nach immer hilfreich.

Ein Tipp dazu: Die Ascheentsorgung wird mittels Zentral­staubsauganlage in Verbindung mit einem Vorabscheider einfach, sicher und in der Wohnung völlig (asche-)feinstaubfrei erledigt. Einen Anwenderfilm dazu gibt es unter: www.fawas.de/fawas-tv-vorabscheider.php.

Roland Stanger, Geschäftsführer der Fawas GmbH

 


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