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Lernorte – eine Wegbeschreibung ohne Navi

Wissenswertes rund um die Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK

Die Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK: Man lernt theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten in unterschiedlichen, sich ergänzenden Lernorten. So wird man optimal aufs „richtige“ Berufsleben vorbereitet.

 

3½ Jahre Ausbildung – eine scheinbar endlose Zeit. Als junger Mensch stellt man häufig fest, dass hier ein ganz anderer Wind weht, als dies in der Schule der Fall war. Man hat es plötzlich mit Vorgesetzten zu tun: mit erfahrenen Monteuren, mit fachlich versierten Obermonteuren – und mit dem Chef. Sie sagen einem, welche Arbeiten wie zu erledigen sind – und welche Zeit man dafür benötigen darf. Da kann es schon mal zu Meinungsverschiedenheiten und Reibereien kommen. In dieser Serie erfahren Sie Wissenswertes für den Alltag als Auszubildender: Was Sie tun dürfen – und was nicht. Wir wollen aber auch beleuchten, was der Chef darf – und was nicht. Dabei geht es uns nicht darum, Gräben aufzureißen, sondern um sachliche Information*. In diesem Teil geht es um die Lehrinhalte und Lernorte.

Drei frischgebackene Gesellen
Die frischgebackenen Gesellen Hendrik, Max und Tom haben ihre Ausbildungen zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erfolgreich beendet und haben gut bezahlte Arbeitsplätze in namhaften Betrieben bekommen. Hendrik hat eine Anstellung bei einem großen Betrieb bekommen, der auch in der Klimatechnik tätig ist. Hendriks ers­ter Einsatzort ist ein Krankenhaus. Dort soll er die notwendigen Arbeiten zur Wartung der Klimaanlage für den OP-Bereich ausführen.
Max hat bei einem Betrieb angefangen, der sich auf Regenerative Energien spezialisiert hat. Seine erste Aufgabe als Geselle ist es, in einem Einfamilienhaus eine Pelletheizung zu installieren. Als Pelletspeicher dient der ehemalige Hobbyraum. Im danebenliegenden Raum soll der Wärmeerzeuger aufgestellt werden. Die Pellets sollen mit einer Förderschnecke vom Lager zum Brenner gebracht werden.
Tom ist in einer Firma untergekommen, die sehr exklusive Bäder erstellt. Er hat als erstes die Aufgabe, bei einem berühmten Theaterschauspieler ein sehr teures Bad mit Whirlpool und Dampfdusche zu realisieren.
Alle Drei sehen ihre Chefs mit großen Augen an, als sie diese Aufträge bekommen. Die Chefs sagen, dass die drei ehemaligen Auszubildende nunmehr als Gesellen bezahlt würden – und dass man ihnen wohl auch dementsprechende Aufgaben übertragen könne.

Inhalte der praktischen ­Ausbildung
Bereits während der Ausbildung haben Hendrik, Max und Tom gemerkt, dass man als Anlagenmechaniker SHK in sehr vielen Bereichen eingesetzt werden kann. Was sich in der Ausbildung noch als Chance dazu darstellte, immer neue Herausforderungen zu haben, sieht nun aus der Gesellenperspektive eher wie eine Bedrohung aus. Aber ganz so schlimm ist es nicht – andere schaffen die Herausforderungen des Berufsalltags auch. In der Ausbildung wurden im Betrieb, in der Berufsschule und in den ÜBL (überbetriebliche Lehrgänge) schließlich die wichtigen Kenntnisse vermittelt.
Im Rahmen der Ausbildung wurden unseren drei Gesellen – wie allen Auszubildenden – die Grundlagen für alle typischen Arbeiten im SHK-Handwerk gegeben. Hierzu wurden extra die vier Handlungsfelder Wasser, Wärme, Umwelt und Lüftung geschaffen. Speziell für diese Aufgabenkreise werden im Endspurt der Ausbildung die Lehrinhalte für die Bereiche Instandhaltung, Inbetriebnahme und Wartung vermittelt.
Man kann sich das so vorstellen: Dem Kupferrohr ist es egal, ob es in einer Trinkwasseranlage, in einer Gasanlage oder als Vorlaufleitung in einer Heizungsanlage verlegt wird. Bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung oder Wartung unterscheiden sich Gasheizungsanlagen aber sehr wohl.
Übrigens ist dem Gesellenbrief nicht zu entnehmen, in welchem der vier Handlungsfelder ausgebildet wurde. Nun ist es aber so, dass ca. 80% der Handwerksbetriebe im SHK-Bereich fast ausschließlich in den Tätigkeitsbereichen der Handlungsfelder Wärme und Wasser tätig sind. Stellt nun ein solcher Betrieb einen Gesellen ein, möchte er sicher sein, dass wenigs­tens Grundfertigkeiten in Wärme- und Wassertechnik vermittelt wurden – auch, wenn der Geselle in einem z.B. auf Lüftungstechnik spezialisierten Betrieb gelernt hat.
Also ist die Unterscheidung in die Handlungsfelder für die umfassende Ausbildung zwar ein wichtiges Instrument, darf aber nicht dazu führen, die anderen Bereiche zu vernachlässigen.
Der Auszubildende muss sich erst mit der Anmeldung zur Gesellenprüfung für „sein“ Handlungsfeld entscheiden. Hiermit wird der Spezialisierung der Betriebe Rechnung getragen: Häufig kann erst im letzten Ausbildungshalbjahr gesagt werden, in welchem der vier Handlungsfelder der Schwerpunkt der Tätigkeiten lag.

Zweigleisige Ausbildung
Unabhängig von Handlungsfeldern wird aber an den Aufgaben unserer drei Junggesellen eines ganz deutlich: Im Beruf des Anlagenmechanikers sind nicht nur praktische Fertigkeiten nötig, sondern auch theoretische Kenntnisse enorm wichtig. Außerdem muss man sich ständig weiterbilden, um den Anschluss an neue Technologien nicht zu verlieren.
Diesen Anforderungen wird dadurch Rechnung getragen, dass die handwerkliche Ausbildung in Deutschland „dual“ ausgelegt ist. Das bedeutet, dass die praktischen Fertigkeiten im Ausbildungsbetrieb und die Fachkenntnisse in der Berufsschule vermittelt werden.
Nun sieht man aber an den Beispielen von Hendrik, Max und Tom bereits, dass man nicht alles gut können kann, und jeder Chef gut damit beraten ist, einige Bereiche aus dem Berufsbild zu „schlabbern“ und diese Marktsegmente anderen, darauf spezialisierten, Betrieben zu überlassen.
Folgerichtig haben sich die Fachbetriebe im SHK-Handwerk in der Praxis auf bestimmte Themenbereiche regelrecht spezialisiert. Der durchschnittliche SHK-Fachbetrieb hat 5-6 Mitarbeiter – und es gibt mit dieser Betriebsgröße nahezu kein Unternehmen, das für jeden Bereich einen echten Fachmann parat hat.
Jetzt könnte man natürlich sagen, dass die spezialisierten Betriebe nicht ausbilden dürfen, da diese ja gar nicht alle Fertigkeiten des Berufs vermitteln können. Dann hätten wir aber nur noch eine handvoll Betriebe in Deutschland, die ausbilden dürften. Dies ist letztendlich der Grund für die Überbetriebliche Lehrwerkstatt (ÜBL).

Überbetriebliche Lehrgänge
Im Rahmen der 3½-jährigen Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK sind zehn Wochen ÜBL-Ausbildung vorgeschrieben. Es soll sichergestellt sein, dass unabhängig von der Spezialisierung des Ausbildungsbetriebs die Fertigkeiten für das komplette Berufsbild – also für alle vier Handlungsfelder – vermittelt werden.

Berufsschulen
Dass die Berufsschulausbildung zur Vermittlung der fachtheoretischen Kenntnisse stattfindet, ist kein Geheimnis. Nicht nur Tom dürfte froh sein, dass er in der Berufsschule einige Grundlagen vermittelt bekommen hat, um seine neue Aufgabe bewältigt zu bekommen. Die fachtheoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule in insgesamt 15 Lernfeldern vermittelt. Diese Lernfelder sind bundesweit einheitlich vorgeschrieben und so aufgebaut, dass das Wissen zu bestimmten Aufgaben fachübergreifend vermittelt wird, z.B. das Installieren von Brennstoffversorgungsanlagen, das Ausstatten von Sanitärräumen oder das Warten technischer Systeme. Damit bleibt es dem Auszubildenden erspart, wie früher die Lerninhalte der Fachmathematik, der Technologie und des technischen Zeichnens den Aufgabenbereichen zuzuordnen. Die im letzten Ausbildungshalbjahr vermittelten Lernfelder sind darauf zugeschnitten, insbesondere den Aspekt der Instandhaltung in den genannten vier Handlungsfeldern zu berücksichtigen.

Verzahnte Ausbildung
Natürlich ist die Wissensvermittlung in unserem durchorganisierten Land auch an den Lernorten Berufsschule, Betrieb und ÜBL nicht dem Zufall überlassen. Die Berufsschule hat sich an Lehrpläne zu halten, während für den Betrieb Ausbildungsrahmenpläne gelten. Auch die überbetrieblichen Lehrwerkstätten haben inhaltliche Vorgaben, die vermittelt werden müssen.
Das Gute an dieser Regulierung ist, dass man an den Vorgaben für die Lernorte ziemlich exakt erkennen kann, was ein Geselle nach der Ausbildung können muss. Dies darf für alle an der Ausbildung Beteilig­ten als Ansporn verstanden werden. Alle genannten Aussagen gelten selbstverständlich für männliche und weibliche Auszubildende und Ausbilder.

Autor: Ulrich Thomas, Beauftragter für Berufsbildung im Fachverband SHK NRW

 


 

*) Teil 1 (März-Heft 2012) beantwortete Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten. Teil 2 (April-Heft) zeigte auf, welche rechtlichen Regeln aufgestellt sind.

 


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