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Leitlinien zur Asbesterkundung veröffentlicht

Dortmund.  Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ veröffentlicht.

Eine neue Leitlinie gibt Empfehlungen für den Fall, dass Asbest in Gebäuden vermutet wird, bzw. dass Bauteile bearbeitet oder entfernt werden, die Asbest enthalten könnten. Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

Die Leitlinie gibt Empfehlungen für den Fall, dass Asbest in Gebäuden vermutet wird, bzw. dass Bauteile bearbeitet oder entfernt werden, die Asbest enthalten könnten. Ziel ist es, den Umgang mit Asbest im Baubestand bis zur Entsorgung des Abfalls sicher zu gestalten.
Die Leitlinie steht kostenlos zum Download zur bereit.

www.baua.de

 


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