Leasen, finanzieren oder bar kaufen?
Pkw-Leasing kann das richtige Modell für die Anschaffung eines Firmenwagens oder einer Fahrzeugflotte sein. Einige Parameter gilt es dabei aber zu beachten
Wenn selbstständige Handwerker oder Inhaber von Handwerksbetrieben für sich selbst, ihren Betrieb oder als Bonus für Mitarbeiter einen oder mehrere Firmen-Pkw benötigen, stehen sie vor einer wichtigen Frage: kaufen, einen Kredit aufnehmen oder leasen? Grundsätzlich ist Fahrzeugleasing in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Aber: Lohnt es sich wirklich?
Alternativen zum Leasing sind Kauf oder Kreditkauf. Der Barkauf gilt als die klassische Variante, einen Firmenwagen anzuschaffen. Das Fahrzeug zu erwerben, bedeutet, über das volle Eigentum mit allen Rechten frei zu verfügen. Der Käufer darf entsprechend tun, was er möchte: zum Beispiel den Pkw umlackieren, umbauen, tiefer legen und wieder verkaufen, wann und wie er möchte. Als Käufer findet er sich außerdem in einer guten Verhandlungsposition, was Rabatte und weitere, für ihn günstige, Konditionen betrifft.
Von den gleichen Vorteilen profitiert der Handwerker oder Firmeninhaber auch beim Kreditkauf. Allerdings muss der Unternehmer eine Bank finden, die seinen Erwerb finanziert. Für einen Kredit hat er dem Finanzhaus Sicherheiten anzubieten. Das kann auch der Firmenwagen sein. Da er Eigentümer des Fahrzeugs ist, kann er es jederzeit wieder verkaufen. Er muss dann mit seiner Bank klären, wie er den Vertrag ihr gegenüber zu erfüllen hat.
Steuerlich betrachtet sind der Raten- und Barkauf zunächst gleich zu behandeln. Abzugsfähig sind die Vorsteuer und die Abschreibung, welche auf sechs Jahre zu verteilen ist. Die Zinszahlungen an die Bank kann der Unternehmer als Betriebsaufwendungen geltend machen. Wenn der Unternehmer den Wagen verkauft, ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern.
Aspekte des Leasings
Eine weitere Möglichkeit der Beschaffung bietet das Leasing, eine Sonderform der Miete. Der Leasingnehmer wird dabei in der Regel aber nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Die Laufzeit des Vertrags muss mindestens drei Jahre dauern.
Wenn die Grundmietzeit weniger als 40 % oder mehr als 90 % der Nutzungsdauer beträgt, wird der Leasingnehmer vom Finanzamt als Eigentümer eingestuft. Der Wagen zählt dann zum Betriebsvermögen, mit den genannten Abschreibungsmöglichkeiten. Beim Leasing gelten die monatlichen Tilgungsraten als Betriebsausgaben. Sonderzahlungen können Handwerker, die lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aufstellen, direkt von der Steuer absetzen. Muss ein Handwerker dagegen bilanzieren, kann er die Sonderzahlung zu gleichen Beträgen auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilen.
Kauft der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrags das Fahrzeug zum Restwert, statt es zurückzugeben, kann er es in der Regel über die Restlaufzeit abschreiben. Allerdings sind weitere Parameter entscheidend, ob Leasing die geeignete Wahl ist. Unternehmer sollten bei Vertragsabschluss die Standards genau festlegen und die Schadenshaftung klären, denn sonst kann Leasing schnell teuer werden.
Im Gegensatz zum Kauf schont Leasing auch das Eigenkapital und damit die Liquidität. Denn das Dienstwagenleasing hat keinen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital, beeinflusst also Kreditlinien bei Banken nicht.
Kostenfallen vermeiden
Auf den ersten Blick hat Leasing bestechende Vorteile: Große Investitionen entfallen, die monatlichen Raten sind überschaubar und hinsichtlich der steuerlichen Behandlung gibt es einige Vorteile. Außerdem lockt die Option, alle paar Jahre das neueste Modell fahren zu können.
Doch damit Leasing nicht zur Kostenfalle wird, gilt es einiges zu beachten. Wenn es um die Wahl des geeigneten Leasingpartners geht, so ist zum Beispiel das Angebot mit der kleinsten monatlichen Rate noch lange nicht das beste. Versteckte Kosten am Ende der Vertragslaufzeit können Löcher in die Betriebskasse reißen.
Hersteller wie Mazda, Nissan, Ford und Daimler bieten eigene Leasingmodelle an. Es gibt aber auch Händler oder Dienstleister, die sich auf das Leasinggeschäft spezialisiert haben. Unternehmer haben sogar die Möglichkeit eines Full-Service-Leasings, bei dem der gesamte Fuhrpark ausgelagert wird. Solche Angebote gibt es zum Beispiel bei Arval oder Sixt. Experten wissen, Leasing kann sinnvoll sein, wenn alle Aspekte bedacht und die Anforderungen gut abgeschätzt werden können. Relevante Aspekte sind dabei die Anzahlung, die Monatsraten, welche von der Vertragslaufzeit und der Kilometerleistung beeinflusst werden, sowie Wartung, Behandlung von Mängeln und Schäden, die Versicherungs- und Kündigungsmöglichkeiten und weitere Faktoren der Fahrzeugrückgabe.
Anzahlung, Monatsraten und Modelle
Beim Abschluss eines Leasingvertrags wird in der Regel eine Anzahlung fällig. Die Höhe variiert in Abhängigkeit vom Fahrzeugmodell, der Fahrzeugausstattung und der Vertragsart. Im Durchschnitt zahlt der Leasingnehmer zu Anfang zwischen 1000 und 10 000 Euro. Grundsätzlich lässt sich auch ohne Anzahlung leasen, sofern die Bonität stimmt. Doch fallen dann die Monatsraten deutlich höher aus. Weitere Faktoren beeinflussen die Monatsraten: Für einen Kleinwagen zahlt man verständlicherweise deutlich weniger als für einen Oberklassewagen. Kunden können auch zwischen zwei Modellen wählen: dem Restwertleasing und dem Kilometerleasing.
Kilometerleasing
Das Kilometerleasing legt eine Obergrenze von gefahrenen Kilometern fest. Wurde bis zum Ende der Laufzeit weniger gefahren als festgeschrieben, erhält man Geld zurück. Bei Überschreitung muss man draufzahlen. Wie viel, sagt der Vertrag aus. Eine Pufferzone räumen aber die meisten Verträge ein, was bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl an Kilometern ohne Mehrkosten gefahren werden dürfen.
Restwertleasing
Hier ist entscheidend der Restwert, den das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit aufweist. Ein Gutachter ermittelt diesen Wert und entsprechend seines Urteils kann es zu einer Auszahlung, aber auch zu einer Nachzahlung kommen. Dabei gilt: Ist der Wert noch höher als vertraglich vereinbart, bekommt der Leasingnehmer i. d. R. 75 % der Summe zurück, die das Fahrzeug über dem vereinbarten Restwert liegt. Schätzt der Gutachter den Wert allerdings geringer, wird die Nachzahlung in voller Höhe der Differenz fällig.
Es leuchtet unschwer ein, dass diese Form des Leasingvertrags wesentlich riskanter ist. Der Kunde muss für den Wertverlust des Fahrzeugs einstehen und hängt auch davon ab, wie sich der Gebrauchtwagenmarkt entwickelt. Selbst wenn der Fahrzeugnutzer das Auto in einem Top-Zustand übergibt, kann er so zur Nachzahlung von vielleicht mehreren Tausend Euro verpflichtet sein. Doch auch die Bewertung durch den Gutachter ist oft nicht zweifelsfrei. Leasingnehmer sollten immer auf ein unabhängiges Gutachten pochen.
Wartung und Fahrzeugrückgabe
Der Fahrzeugmieter verpflichtet sich normalerweise zu einer selbstständigen Pflege und Wartung des Fahrzeugs. Bedeutet, dass er Inspektionen und Wartungsarbeiten regelmäßig durchführen lassen muss. Experten empfehlen Vertragswerkstätten und die lückenlose Dokumentation von Wartungen, Inspektionen und Reparaturen. Denn insbesondere für das Restwertleasing spielt das eine große Rolle. Dekra und TÜV halten auf ihren Websites entsprechende Empfehlungen für die Rückgabe – auch in Form von ausführlichen Broschüren – parat. Sie informieren zum Beispiel darüber, welche Mängel wie zu Buche schlagen können. So kann man frühzeitig Rücklagen bilden oder Schäden vorab beheben lassen.
Selbstverständlich müssen Leasingnehmer mit den Fahrzeugen pfleglich umgehen. Kfz-Gutachter gehen in der Regel vom aktuellen Wert eines Fahrzeuges aus und verringern ihn, sollten Überbeanspruchung, Defekte oder Mängel dies rechtfertigen. Wobei nicht jeder Schaden automatisch zu einer Wertminderung führt: Ein Leasinggeber hat normalen Verschleiß durch Gebrauch zu akzeptieren. Schäden und Macken, die aber über übliche Gebrauchsspuren hinausgehen, verursachen Mehrkosten für den Leasingnehmer.
Wichtig ist auch, sich bei der Rückgabe vom Vertragspartner nicht unter Druck setzen zu lassen. Experten empfehlen, auf keinen Fall etwas zu unterschreiben. Rückgabeprotokolle enthielten häufig nachteilige Klauseln. Hier eine Unterschrift zu leisten sei auch nicht vonnöten. Der Kunde schulde lediglich das Fahrzeug. Für die eigene Beweisfähigkeit sollten aber zweifelsfreie Gegebenheiten wie Kilometerstand, Zeit, Datum und Zustand des Fahrzeugs dokumentiert sein.
Häufig lohnt es sich noch vor Rückgabe, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Das kostet nicht viel und hilft bei der Entscheidung, ob und welche Schäden vor einer Rückgabe behoben werden sollten. Oftmals macht es Sinn, kleinere Schäden selbst beheben zu lassen. Diese Verfahrensweise hat zusätzlich den Vorteil, dass die Leasinggesellschaft keinerlei Einwände mehr gegen die Reparatur erheben kann.
Vorsicht: Versicherung und Kündigung
Die Versicherungsfrage ist sehr eindeutig geregelt: Der Leasingnehmer hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug in einer „angemessenen Form“ gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird. Schließlich hat der Leasingnehmer nur ein Nutzungsrecht und ist nicht Eigentümer des Pkws. Leasing-Experten empfehlen aber, auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, selbst wenn im Vertrag nur eine Teilkaskoversicherung verlangt wird. Grund ist, dass die Vollkaskoversicherung auch bei Diebstahl oder Totalschaden eintritt. Zusätzlich raten einige auch zu einer sogenannten GAP-Versicherung. Sie schließt die Lücke zwischen der Vollkaskozahlung und dem vom Leasinggeber geforderten Restwertbetrag, der im Falle eines Totalschadens fällig wird. Wegen der hohen monatlichen Belastung ist dies aber meist nur bei der Oberklasse lohnend.
In den seltensten Fällen ist eine Kündigung des Leasingvertrags möglich. Falls doch, entstehen i. d. R. Kosten, die eine Kündigung nicht lohnend machen. Das gilt nicht nur für selbst genutzte Fahrzeuge, sondern auch für solche, die man für einen Mitarbeiter geleast hat. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, bleibt der Leasingvertrag trotzdem bestehen.
Fazit
Was nun günstiger für den Einzelnen ist, lasst sich nicht pauschal beantworten. Vor- und Nachteile sind abzuwägen und danach zu entscheiden.
Autorin: Angela Kanders, freie Journalistin