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Kupferrohre der KME-Marke HETCU durch Rahmenabkommen abgesichert

St. Augustin.  Kupferrohre unter dem Markennamen HETCU dienen in der Haus- und Gebäudeinstallation dazu, die Versorgung mit Trink- oder Regenwasser, Gas, Heizöl und weiteren Medien sicherzustellen. Für Herstellung der Rohre zeichnet die Tréfimétaux SAS (TMX) verantwortlich, die mit Wirkung zum 1. September 2020 die Haftungsübernahmevereinbarung HÜV 2.0 mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) abgeschlossen hat.

Haftungsübernahmevereinbarung in der aktuellen Fassung HÜV 2.0: Seit September 2020 gibt es sie auch für Kupferrohre der Marke HETCU. Bild: ZVSHK

 

Die Vorteile der HÜV 2.0 beschreibt der ZVSHK wie folgt: Es wird nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem steht unter www.zvshk.de (Quicklink QL48123681) bzw. unter www.open-datapool.de der komplett digitale Schadensmeldeprozess zur Verfügung, der das Prozedere im Schadenfall beschleunigen kann.
„Der ZVSHK steht mit weiteren Herstellern in Kontakt, um die in früheren Jahren abgeschlossene Haftungsübernahmevereinbarung auf den neusten Stand 'HÜV 2.0' zu bringen“, erklärt Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Recht im ZVSHK. Mitgliedsbetriebe können online abrufen, welcher Hersteller HÜV-Partner ist und wie aktuell der jeweilige Status des Vertragsabschlusses bei den mehr als 80 gelisteten Firmen ist. Die Webadresse: www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL57123172 eingeben und als Mitgliedsbetrieb einloggen).

 


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