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Kundenrechnungen innerhalb von 24 Stunden kassieren Factoring im Handwerk: Außenstände sofort zu Guthaben machen

Die Leistung ist erbracht, die Rechnung geschrieben – und trotzdem passiert lange Zeit nichts auf dem Konto. Häufen sich zu spät oder nicht beglichene Rechnungen, können auch gesunde Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten. Wer den Liquiditätsfluss in seinem Betrieb sicherstellen und Wachstum finanzieren möchte, sollte daher das Thema Factoring prüfen. Der Verkauf offener Forderungen bietet eine unbürokratische und dauerhafte Alternative zum Bankenkredit. Der entscheidende Vorteil: Außenstände lassen sich sofort in Guthaben verwandeln – der Factor zahlt innerhalb von 24 Stunden. Auch für das Handwerk steht diese Form der Umsatzfinanzierung heute offen.

 

Zu den wenigen spezialisierten Anbietern, die Forderungen aus VOB-Leistungen ankaufen, zählt die G.R. Factoring GmbH im rheinischen Langenfeld. „In der Vergangenheit war kleineren und mittelständischen Unternehmen Factoring oft verschlossen, weil hohe Anforderungen etwa an die Umsatzgröße gestellt wurden“, berichtet Geschäftsführer Gert Rees. „Zum Teil kamen auch Abrechnungssysteme hinzu, die durch Einbehalte, Zinsen und Factoringgebühr von vielen Betrieben als kontrollaufwendig und wenig praxisnah empfunden wurden. Unser Geschäftsmodell basiert auf einem besonders einfachen Prinzip, bei dem die Forderungssumme abzüglich einer Factoringgebühr sofort zu 100 %, das heißt ohne Sicherheitseinbehalt, ausgezahlt wird“, so Rees.

In der Regel behalten Factoringunternehmen zusätzlich zur Factoringgebühr eine Sicherheit von 10 bis 20 % ein, bis die Rechnung vom Debitor beglichen ist.

Liquidität, Schutz vor Zahlungsausfällen und Entlastung von Verwaltungsarbeit sind die zentralen Vorteile des Forderungsverkaufs.

Unter www.bundesverband-factoring.de finden sich Kurzprofile mittelständischer Factoring­anbieter.

Kurzfristige Liquidität und Schutz vor Zahlungsausfällen
Factoring kombiniert Finanzierungs-, Versicherungs- und Servicefunktionen. So geht mit einem Factoringvertrag nicht nur die Debitorenbuchhaltung, sondern auch das komplette Ausfallrisiko an den Factor über. Für viele Forderungsverkäufer ist der Ausfallschutz besonders wertvoll. Denn mittlerweile geht jede vierte Firmeninsolvenz in Deutschland, so schätzen Wirtschaftsexperten, auf das schlechte Zahlungsverhalten der Kunden zurück. „Factoring hilft beim Überbrücken langer Zahlungsziele, es lässt sich auch in Kombination mit einem Kontokorrentkredit einsetzen. Die Kosten für den Forderungsverkauf liegen im Skontobereich“, erklärt Rees. Sein Unternehmen sieht er als verlängerte Hausbank. „Aber wir können viel schneller und individueller agieren. Wenn wir die Bonität eines Kunden positiv bewerten, sind für die Zusammenarbeit keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich. Es zählen die Leistung und der gute Ruf eines Unternehmens.“ Schon heute arbeitet der Factoringexperte erfolgreich mit Kunden aus dem Handwerk zusammen, etwa mit Dachdecker- und Trockenbauunternehmen.

Wie funktioniert nun die Umstellung, wenn sich ein Betrieb für den Einsatz von Factoring entscheidet? Zunächst: An der Rechnungsstellung ändert sich nichts. Zu ergänzen ist lediglich ein Hinweis auf die Zusammenarbeit mit dem Factoringpartner und die Angabe des geänderten Bankkontos. Am Tag der Rechnungsstellung listet der Factoringnehmer seine Rechnungen auf und faxt die sogenannte Forderungsabtretungsliste an den Factor. Je eine Rechnungskopie sendet er per Post nach. Alternativ können alle Daten online übermittelt werden. Innerhalb eines Tages überweist daraufhin der Factor den Rechnungsbetrag abzüglich der Factoringgebühr. Damit ist der Vorgang für den Factoringnehmer abgeschlossen – mit dem Effekt sofortiger Liquidität. Die Vorteile liegen auf der Hand, dennoch fragen sich manche Firmenchefs: Wie reagiert mein Kunde, wenn er den Abtretungshinweis auf der Rechnung sieht? „Ob der Kunde auf das Konto 4711 oder 4712 bezahlt, ist für ihn nachrangig. Ihm kommt es in erster Linie auf gute Produkte und Leistungen an. Zudem können Factoringnehmer ihren Kunden komfortable Zahlungsziele bieten, weil sie an Liquidität gewinnen“, erläutert Rees. „Ich empfehle trotzdem ein kurzes Anschreiben, in dem man seine Kunden über den geplanten Einsatz von Factoring informiert.“


Was ist Factoring?
Factoring ist der Verkauf offener Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleis­tungen. Es dient zum einen der kurzfristigen Umsatzfinanzierung, da die meisten Factoren offene Rechnungen innerhalb von 48 Stunden an ihre Kunden auszahlen, abzüglich einer Factoringgebühr und evtl. eines Sicherheitseinbehaltes. Zum anderen gehen alle Risiken eines Forderungsausfalls und das komplette Debitorenmanagement an den Factor über. Weiterer Nutzen für den Factoringnehmer: Er spart beim Einkauf durch Skonto und Rabatte, erhält eine laufende Bonitätskontrolle der Debitoren und verbessert sein Bankenrating durch den Abbau der Außenstände.
Quelle: Bundesverbands Factoring für den Mittelstand (BFM)


Wie findet man einen geeigneten Factoringanbieter?
Nach Angabe des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand (BFM) erweist sich besonders für Unternehmen ab etwa 200 000 Euro Umsatz der Forderungsverkauf als zeitgemäße Alternative zum Bankenkredit – vorausgesetzt, das Factoringunternehmen arbeitet nach Qualitätsstandards.

Woran erkennt man einen seriösen Factoringanbieter? Und wie findet sich der passende?
Am einfachsten ist der Weg über die Branchenverbände. Anbieter für kleine und mittlere Unternehmen haben sich im BFM organisiert, der auch Firmenprofile seiner Mitglieder bereithält. Bei der Auswahl und für die spätere Arbeitspraxis kann regionale Nähe von Vorteil sein. Zunächst händigt der Factor einen Analysebogen und Vorabinformationen inklusive Mustervertrag aus. Es folgt das Erstgespräch und bei weitergehendem Interesse die Bonitätsprüfung. Seriöse Anbieter führen diesen Schritt sehr sorgfältig durch – und sie üben keinerlei Druck hinsichtlich eines Vertragsabschlusses aus. Auch für den Factoringnehmer zahlt sich gute Prüfung aus. Zu empfehlen ist beispielsweise, sich die Firmenräume des Factors anzusehen, um einen Eindruck von dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern zu bekommen. Kopf- und Bauchgefühl müssen stimmen, denn Factoring ist wie jedes Finanzgeschäft Vertrauenssache.
Qualität zeigt sich vor allem an den vertraglichen Vereinbarungen. Im Idealfall sind sie so transparent und verständlich, dass kein Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss. Die Basisvereinbarungen sollten in einem Rahmenvertrag festgehalten sein, der auch das gegenseitige Treueverhältnis und die Prozesse der Zusammenarbeit fixiert. Ergänzend gibt es ein Konditionenblatt, das Posten wie die Factoringgebühr, Zinsen und Bonitätsprüfungskosten aufschlüsselt.


Nachgefragt

Die IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion sprach mit Gert Rees, Geschäftsführer der G. R. Factoring GmbH, über den Verkauf offener Forderungen – das Factoring.

IKZ-HAUSTECHNIK: Für die Abtretung einer Forderung an ein Factoring-Unternehmen muss ein SHK-Betrieb Vertrauen in die Handlungsweise des Factors haben, damit die Geschäftsbeziehung zwischen SHK-Unternehmer und Endkunden nicht gefährdet wird. Wie verhalten Sie sich, wenn ein Endkunde das erste Zahlungsziel und weitere nicht einhält?

Rees: Es verlässt unser Haus keine Zahlungserinnerung oder Mahnung, die nicht vorher persönlich mit unserem Factoringkunden abgestimmt ist. Dazu erhält er wöchentlich eine Mahnvorschlagsliste mit den fälligen Rechnungen. Hier vermerkt er, wen wir zu mahnen haben und in welchen Fällen er selbst direkt mit seinem Kunden über die fällige Zahlung spricht. Das ist Mahnwesen mit Fingerspitzengefühl. Seine Kunden sind auch unsere Kunden.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wenn sich ein SHK-Unternehmer für das Factoring entscheidet, muss dieser dann stets alle Rechnungen dem Factor übergeben?

Rees: Es darf natürlich kein negatives Ausleseprinzip geben, nach dem der Factor nur die schlechten Risiken zum Ankauf erhält. Hier sollte ein faires Miteinander vorausgesetzt werden. Das schließt natürlich nicht aus, dass Kleinrechnungen, die sofort bar bezahlt werden, nicht ins Factoringsystem gehören.

IKZ-HAUSTECHNIK: Bevor Sie Aufträge annehmen, wird von Ihnen zuvor eine Liquiditätsprüfung des Betriebs und des Rechnungsempfängers durchgeführt. Wo wird die Liquidität überprüft und wie lange dauert dies?

Rees: Zur Bonitätsprüfung des Auftraggebers und des Rechnungsempfängers können wir durch unsere Online-Verbindung zur Kreditversicherung EulerHermes und Auskunftei Creditreform innerhalb eines Tages die Prüfung durchführen. Wir können dann ganz genau sagen, für welchen Kreditbetrag der Auftraggeber gut ist.

IKZ-HAUSTECHNIK: Im Beitrag erwähnten Sie eine Factoringgebühr pro Auftrag, die im Skonto-Bereich liege. Wie hoch genau ist die Gebühr?

Rees: Die Factoringgebühr errechnet sich nach Risiko, Länge der Zahlungsziele, Höhe des Umsatzes und nach Verwaltungsaufwand (kleine oder hohe Rechnungsbeträge). In Summe beträgt die Gebühr dann 2 bis 3 %.
Hinzu kommt ein großer Vorteil: bei uns entfällt der für Factoring übliche Sicherheitseinbehalt von 10 bis 20 %. Das bedeutet für unseren Kunden mehr Geld, güns­tigere Konditionen und eine sehr einfache übersichtliche Abrechnung.

Bilder: IKZ-HAUSTECHNIK

www.gr-factoring.de
www.bundesverband-factoring.de

 


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