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Konsequenzen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg

So wichtig und richtig das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) zur Forcierung der Erneuerbaren Energie im Gebäudebestand ist, so kritisch wird es in der praktischen Umsetzung gesehen. Grund genug für den Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg, im Oktober 2010 eine Umfrage bei rund 1300 Mitgliedsbetrieben durchzuführen.

 

Nach dem EWärmeG müssen in Baden-Württemberg bei einem Austausch eines zentralen Heizkessels in einem Wohngebäude mindestens 10 % des Wärmebedarfs über Erneuerbare Energie abgedeckt werden. Als Maßnahmen können dabei
• thermische Solaranlagen (Nettokollektorgröße mind. 4 % der Wohnfläche)
• Wärmepumpen
• Feuerstätten für Festbrennstoffe
• 10 % Bio-Gas-Anteil
• 10 % Bio-Öl-Anteil
• oder sogenannte Ersatzmaßnahmen eingesetzt werden.

Fragestellungen und wesentliche Ergebnisse
1. Wie wirkte sich das EWärmeG auf den Umsatz in 2010 aus?
2. Verzichteten Hausbesitzer auf einen Heizkesselaustausch, um das EWärmeG nicht anwenden zu müssen?
3. Wurden zusätzliche Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energie eingebaut?
4. Welche Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energie wurden eingebaut?
5. Wie vielen Hausbesitzern ist das EWärmeG bekannt?

Bewertung der Umfrageergebnisse

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg werden erstmalig Anforderungen zum Einsatz Erneuerbarer Energie für bestehende Wohngebäude gefordert, wenn ein zentraler Heizkessel ausgetauscht wird. Dass sich hieraus anfänglich Verständnis- und Akzeptanzprobleme ergeben, liegt auf der Hand. Insofern hat sich als negative Erscheinung gezeigt, dass Hausbesitzer aufgrund der zusätzlichen Anforderungen des EWärmeG auf eine Sanierung ihrer Heizungsanlage verzichten. Auch wurde das Gesetz selbst mit dem Nachweisverfahren als sehr aufwendig kritisiert. Zur besseren Umsetzung und insbesondere Akzeptanz bei den Hausbesitzern sollte daher das Land die Information zum EWärmeG deutlich forcieren und die Hausbesitzer motivieren. Bei der Umfrage hat sich aber auch gezeigt, dass Hausbesitzer durch das Auf und Ab der staatlichen Förderung (Bafa und KfW) stark verunsichert sind. Dazu kommen Befürchtungen, dass der Gesetzgeben ständig neue Gesetze und Verordnungen im Bereich Energieeinsparung und Klimaschutz erlässt. Im Ergebnis führt dies zu einer abwartenden Haltung bei einer Heizungssanierung.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg ist trotz der anfänglichen Probleme in der Umsetzung ein Schritt in die richtige Richtung. Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energie im Wärmemarkt bis zum Jahr 2020 auf 16 % zu verdoppeln. Neben den gesetzlichen Vorgaben ist dafür aber auch eine verstärkte Aufklärungsarbeit und eine zuverlässige finanzielle Förderung von großer Bedeutung.

Autor: Dietmar Zahn, Geschäftsführer Technik beim Fachverband SHK Baden-Württemberg

 


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