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Kleinunternehmerregelung – Verzicht wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume

Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Denn nach dem Umsatzsteuergesetz wird dadurch eine fünfjährige Bindungsfrist in Gang gesetzt.

 

Nach diesem Zeitraum überschritten im entschiedenen Fall die Umsätze zwar die Höchstgrenze, sodass eine Regelbesteuerung durchzuführen war. Das Überschreiten der Umsatzgrenze indes ist aber weder ein Widerruf des Verzichts, noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise. Der Verzicht blieb also auch in diesen Jahren wirksam; er entfaltete nur keine Wirkungen (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: XI R 34/19).

 


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