Keine Kompromisse bei der Körperreinigung Planungshinweise und Ausführungsempfehlungen für Reihenduschanlagen
Dieser Beitrag soll in kurzer und knapper Form darstellen, was der TGA-Fachplaner beim Planen von Reihenduschanlagen beachten sollte. Die Planung von Reihenduschanlagen birgt Besonderheiten in sich, die an dieser Stelle - zumindest teilweise - im Sinne einer ausgewählten Problemsensibilisierung beschrieben werden.
Außerdem gehören sowohl die Ausführenden als auch die Betreiber zum Kreis der Verantwortlichen. Letztere insbesondere wegen der ihnen auferlegten Verkehrssicherungspflicht, aus der sich konkrete Forderungen an die Betriebsweise von Reihenduschanlagen ergeben. Diese wiederum haben Auswirkungen auf das, was der Betreiber am Tag der Bauabnahme vom Ausführenden verlangen sollte.
Unter Berücksichtigung der eingangs genannten Einschränkungen werden in diesem Artikel vier Schlüsselbegriffe einer genaueren Betrachtung unterzogen:
- Bestimmungsgemäßer Betrieb,
- Rohrdimensionierung,
- Trinkwasserhygiene,
- Bauwerksabdichtung.
Bestimmungsgemäßer Betrieb von Reihenduschanlagen
Ein Blick in die VDI Richtlinie 6023 unter Punkt 4.1 „Allgemeine Planungsregeln“ verrät, dass der Planende zunächst den „bestimmungsgemäßen Betrieb“ formulieren sollte. Erst daraus ergibt sich die Festlegung der Anzahl von Duschplätzen. In der Praxis wird das leider oft nicht berücksichtigt und kritiklos den Ausstattungsempfehlungen von Normen oder ähnlich gearteten Regularien gefolgt. Statt sich vom gesunden Menschenverstand leiten zu lassen, regiert oftmals eine kaum nachvollziehbare „DIN-Hörigkeit“.
Die optimale Variante zur Vermeidung von Trinkwasserkontaminationen durch mangelnde Wasseraustauschraten und kritische Temperaturen ist die Einbindung der Sanitärtechnik in ein Wassermanagement.
Das Ergebnis ist dann eine zahlenmäßige Überdimensionierung, in diesem Falle von Duschplätzen. Die Folgen werden im späteren Abschnitt „Trinkwasserhygiene“ beschrieben.
Schwierig wird die zahlenmäßige Festlegung bei schwer definierbarem bestimmungsgemäßen Betrieb – entweder aufgrund großer Unbekannter oder stark schwankender Frequentierungen. Hin und wieder steht auch der Komfortwunsch den Interessen des Trinkwasserhygienikers konträr gegenüber.
Es geht zunächst also darum, eine „vernünftige“ Anzahl von Duschplätzen festzulegen, was nur das Ergebnis eines Kompromisses sein kann. Dieser muss aber immer zugunsten der Trinkwasserhygiene ausfallen. Denn nach Inbetriebnahme der Anlage muss eine hygienekonforme Betriebsweise der Duschanlage möglich sein. Von einem hygienekonformen Betrieb kann dann ausgegangen werden, wenn ein regelmäßiger und kompletter Wasseraustausch in allen Rohrleitungsabschnitten sichergestellt ist. Dieser Wasseraustausch verhindert Stagnation und im Kaltwasser zusätzlich eine mögliche Erwärmung.
Stellt sich die Definition des bestimmungsgemäßen Betriebes und die Festlegung der Duschplätze problematisch dar oder sollte der Komfortwunsch in Form einer großen Anzahl von Zapfstellen einer hygienisch notwendigen Wasseraustauschrate „unversöhnlich“ gegenüber stehen, muss im Sinne der Trinkwasserhygiene unbedingt auf zwangsweise herbeigeführte Hygienespülungen geachtet werden.
Die thermostatisch gesteuerte Duscharmatur ist im öffentlichen und gewerblichen Bereich zur Gewährleistung der allgemein anerkannten Regeln der Technik obligat, weil sie einen sogenannten aktiven Verbrühungsschutz gewährleistet.
Maßstab sollte zumindest die Empfehlung der VDI Richtlinie 6023 für einen kompletten Wasseraustausch nach spätestens drei Tagen sein. Ein aktuell veröffentlichtes Dokument zum Verbundprojekt „Biofilme in der Trinkwasser-Installation“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) macht deutlich, dass es sich hierbei nur um eine Minimalforderung handelt. Das Forschungsprojekt hat ergeben, dass bereits nach acht Stunden Verweildauer des Wassers an ein und derselben Stelle oberhalb eines entwickelten Biofilms von einer kritischen Zeit gesprochen werden kann.
Als empfehlenswerte technische Lösung bieten sich zumindest elektronisch gesteuerte Armaturen mit einer über die Zeit gesteuerten Zwangsauslösung an. Die optimale Variante ist aber ein Wassermanagementsystem, bei der die Armaturen über ein elektronisches BUS-System untereinander kommunizieren können und selbstständig für einen hygienisch notwendigen Wasseraustausch sorgen, wenn es zeitlich oder temperaturabhängig notwendig ist.
Rohrdimensionierung von Reihenduschanlagen
Eng im Zusammenhang mit der zuvor beschriebenen Problematik steht die Rohrdimensionierung. An dieser Stelle soll auf eine noch zu wenig beachtete Problematik aufmerksam gemacht werden: Die Rohrdimensionierung in Abhängigkeit der Gleichzeitigkeit. Wenn schon der bestimmungsgemäße Betrieb, bezogen auf die Anzahl und Häufigkeit der Nutzungen, schwer definierbar ist, gilt Gleiches ebenso für die Nutzung von Armaturen zur exakt gleichen Zeit. Eine darauf bezogene Rohrdimensionierung wirkt sich direkt auf die erreichbaren Wasseraustauschraten aus.
Wird z.B. bei einer Rohrdimensionierung für eine Reihenduschanlage im öffentlichen Bereich ein Gleichzeitigkeitswert von 0,7 oder 0,8 angenommen, könnte dies in „problematischen“ Objekten wie Schulen oder Sportstätten nicht nur für eine Unter- sondern simultan ebenso für eine Überdimensionierung sorgen. Als problematisch gelten Objekte, die einer teilweise enormen Frequentierungsschwankung unterliegen. In einem Sportstadion, in dem z.B. ein Fußballbundesligaspiel ausgetragen wird, könnte es alle vierzehn Tage beim Duschen beider Mannschaften mit der gleichzeitigen Wasserabgabe eng werden. In den vierzehn Tagen dazwischen ist aber gähnende Leere und kein Duschender weit und breit zu sehen.
Auch in diesem Fall bieten sich die zuvor genannten elektronisch und kommunikationsfähig vernetzten Duscharmaturen als Problemlösung an. Diese „intelligenten“ Armaturen können beispielsweise bei einem Anstieg der Gleichzeitigkeit mit einer automatischen Laufzeitreduzierung reagieren, was sich in einer geringeren Rohrdimensionierung auswirken sollte.
Trinkwasserhygiene unter Beachtung von Reihenduschanlagen
Sowohl der bestimmungsgemäße Betrieb als auch die Rohrdimensionierung können aufgrund der durch sie verursachten mangelnden Wasseraustauschraten eine der betriebstechnischen Ursachen von mikrobiellen Kontaminationen darstellen. Im Ergebnis bildet sich ein Biofilm mit hygienisch relevanten Konsequenzen. Neben der Stagnation gelten ungünstige Trinkwassertemperaturen als weiterer begünstigender Faktor. Problematische Temperaturbereiche sind im Kaltwasser (TW) bereits ab 18°C und im Warmwasser (TWW) weniger als 55°C. Kritische Kaltwassertemperaturen werden vorwiegend durch zu langes Verweilen des Wassers im Gebäude und unzureichende Dämmung der Leitungen verursacht. Auch dies unterstützt das Argument für die Notwendigkeit des ausreichenden Wasseraustausches und des Dämmzwanges.
Für die Warmwasserversorgung sollten die beiden DVGW-Arbeitsblätter W551 und W553 Beachtung und Anwendung finden (DVGW = Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches). Danach sollten die Temperaturen des TWW am Speicheraustritt permanent und min. 60°C und die der Trinkwasserzirkulation (TWZ) bei Wiedereintritt in den Speicher noch min. 55°C betragen. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Auslegung und konstruktive Verlegung der Zirkulationsleitung bis in unmittelbare Nähe der hydraulisch letzten Duscharmatur.
Die thermostatisch gesteuerte Duscharmatur sollte konstruktiv so gestaltet sein, dass sie mittels eines internen Bypasses zur Umgehung der Thermostatfunktion im Bedarfsfall eine thermische Desinfektion ermöglicht.
Eine zentrale Vormischung auf Zapftemperatur wäre ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, wenn der Wasserinhalt hinter der Mischeinrichtung mehr als drei Liter beträgt. Allerdings muss dann auch die Empfehlung der VDI 3818 Berücksichtigung finden. Aus dieser Richtlinie geht hervor, dass im öffentlichen Bereich eine maximal aus den Armaturen austretende Temperatur von 45°C sicherzustellen ist. Die Konsequenz daraus ist ein Verbrühungsschutz. Dieser wird mittels thermostatisch gesteuerter Duscharmaturen realisiert. Einhebelmischer ohne Thermostat sind tabu. Es sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Temperaturanschlag, wie er bei Einhebelmischern in Form eines begrenzbaren Öffnungswinkels in Richtung „Warm“ gerne als ein solcher bezeichnet wird, keinen Verbrühungsschutz darstellt. Maßstab für einen regelkonformen Verbrühschutz ist das selbstständige Schließen der Armatur bei Kaltwasserausfall.
Eine Bauwerksabdichtung bei hoher Belastung gegen nicht drückendes Wasser (öffentlicher und gewerblicher Bereich) ist bei Unterputzarmaturen nur mittels eines Unterputzkörpers mit Klebeflansch möglich.
Entsteht aufgrund eines positiven mikrobiellen Befundes im Ergebnis einer jährlich obligatorisch mikrobiellen Beprobung des Trinkwassersystems eine Handlungsnotwendigkeit, sollte die konstruktive Lösung der Armatur auch eine erfolgreiche thermische Desinfektion zulassen. Da ein Thermostat aber jetzt aufgrund seiner eigentlichen Funktion diesem Ziel im Wege steht, benötigt die Armatur zur temporären Umgehung des Thermostats während der Desinfektionshandlung einen Bypass. Dieser Bypass muss aber innerhalb des Armaturenkörpers liegen und nicht außen an der Armatur vorbeiführen. Nur so kann die notwendige Materialtemperatur von min. 70°C erreicht werden.
Bauwerksabdichtung bei Reihenduschanlagen
Kürzlich wurde ich gebeten, in einem sehr renommierten Tennisclub Deutschlands dem unverständlich dreinblickenden und empörten Betreiber zu erklären, warum in seinen Duschräumen die Fliesen von den Wänden fallen, obwohl er doch nur Markenware gewählt hatte. Die Problemstellen befanden sich unmittelbar um die Armaturenunterputzkörper eines bekannten deutschen Armaturenherstellers. Im Ergebnis stellte sich als Ursache „Der-Billigste-bekommt-den-Auftrag“ heraus. Bei seiner Entscheidung bedachte der Betreiber leider nicht, dass ein vermeintlich teureres Angebot eben keine völlig durchfeuchteten Wände verursacht hätte.
Im vorliegenden Fall wurden Armaturen mit Unterputzkörpern gewählt, die selbst gar nichts für ihr Scheitern konnten. Es handelte sich um Armaturen, die für den Einsatz im Wohnungsbau konzipiert sind und dort mit Sicherheit auch zuverlässig ihren Dienst versehen. Im Falle des hiesigen Tennisclubs handelt es sich aber wohl unstrittig um Rahmenbedingungen des öffentlichen und gewerblichen Bereiches, in denen die Verbundabdichtungen gegen nicht drückendes Wasser bei hoher Beanspruchung als Feuchtigkeits-Beanspruchungsklasse A1 bauaufsichtlich geregelt sind. Immer wenn eine sogenannte Durchdringung vorliegt, besteht die Notwendigkeit einer entsprechenden Wiederabdichtung, wenn mittels der Trinkwasserinstallation und dem dazugehörigen Armaturenunterputzkasten eine Abdichtung der Wand gegen nicht drückendes Wasser „durchdrungen“ und damit zerstört wird.
Optimale Varianten zur Gewährleistung der Bauwerksabdichtung sind auch Duschpaneele, bei denen die Durchdringung auf die Rohrdurchführungen für Kalt- und Warmwasser reduziert ist, die Verrohrung für den Duschkopf innerhalb des Paneels erfolgt und die Armatur „auf Putz“ sitzt.
Der wesentliche Unterschied bei den Rahmenbedingungen besteht in der Feuchtigkeitsbeanspruchung. Bei mäßiger Beanspruchung, wie im Wohnungsbau, existieren keine bauaufsichtlichen Regelungen. Andererseits gibt es aber den hoch beanspruchten Bereich im öffentlichen und gewerblichen und dieser ist geregelt. Zwei wichtige Wissensquellen sind zum einen die DIN 18195 und das vom Zentralverband Deutsches Baugewebe herausgegebene Merkblatt mit Hinweisen für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich.
Im erwähnten Objekt hätten Unterputzkästen Verwendung finden müssen, die für eine Flächenabdichtung einen starren Dichtflansch besitzen. Selbst eine wie oftmals verwendete Dichtmanschette aus EPDM-Materialien erzielt keine chemisch dichte Verbindung zwischen Wandeinbaukasten, Abdichtungsstoff und Bauwerk. Sollte in Einzelfällen noch mit Bitumenbahnen „heiß“ gedichtet werden, ist ein sogenannter Los- und Fest-Flansch anzuwenden. Für diesen Einsatz ist der Klebeflansch Typ ABS nicht geeignet.
Die Empfehlung kann deshalb nur lauten: Finger weg von billigen Unterputzkästen ohne Klebeflansch. Und die deutsche Sanitärindustrie bietet entsprechende technische Lösungen, etwa technische Unterlagen mit Installationsempfehlungen oder Fachseminare rund um das Thema „Planung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen im öffentlichen und gewerblichen Bereich“.
Zusammenfassung
Die Erfahrungen der Vergangenheit aus der Beurteilung von Planungen und Errichtungen von Reihenduschanlagen mahnen zu mehr Sorgfalt bei der Beachtung von Besonderheiten. Da es sich um Installationen im öffentlichen und gewerblichen Bereich handelt, sind nicht nur wegen der enormen Beanspruchung spezifische technische Lösungen zwingend erforderlich. Besonders aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, der der Betreiber unterliegt, müssen Maßnahmen zur Gewährleistung der Trinkwasserhygiene und zum Schutz der Nutzer vor gesundheitlichen Gefahren eingehalten werden.
Autor: Reinhard Bartz, Leiter des Schulungszentrums der Franke Aquarotter AG, Ludwigsfelde
Bilder: Franke Aquarotter AG
www.franke-aquarotter.de