Keine Experimente mit der Gesundheit: Arbeitssicherheit von Kopf bis Fuß
Jede Arbeit birgt ihre spezifischen Gefahren. Und um sich vor diesen Gefahren besser schützen zu können, ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) unverzichtbar. Welche PSA aber die richtige und angemessene ist, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Denn die Arbeiten und die Arbeitsumgebungen im SHK-Gewerbe sind vielfältig und abwechslungsreich.
Am Anfang jeder Entscheidung über PSA steht die Gefährdungsbeurteilung. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, diese zu erstellen – so sagt es das Arbeitsschutzgesetz. Natürlich kann ein Arbeitgeber diese Aufgaben delegieren, wenn er bestimmte Formalien einhält. Es geht also nicht, dass der Chef zum Altgesellen sagt: „Du kümmerst dich jetzt um den Arbeitsschutz!“ Eine schriftliche Delegation ist Standard. Und die Person, an die delegiert wird, muss auch etwas von Arbeitssicherheit verstehen. Infrage kommt also z.B. die Sicherheitsfachkraft (Sifa).
Bei kleineren Handwerksbetrieben mit häufig wechselnden Einsatzstellen und Anforderungen wird die Gefährdungsbeurteilung aber im Allgemeinen beim Unternehmer angesiedelt sein. Wie eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung aussehen kann, lässt sich im Internet finden. Berufsgenossenschaften und Standesvertretungen können ebenfalls weiterhelfen.
PSA schützt die Gesundheit
Das Ergebnis ist die Basis für die Ermittlung der PSA, die bei der Arbeit getragen werden muss – und die der Unternehmer bzw. ein Beauftragter dann auch bereit stellen muss. Und zwar (im Unterschied zur Arbeitskleidung) kostenlos für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hält sich ein Unternehmer an dieses Vorgehen, ist er bei einem eventuellen Unfall auf der sicheren Seite.
Das hört sich alles sehr theoretisch an. Aber Tatsache ist: Es gibt zahlreiche gesundheitsschädliche Einwirkungen durch Arbeitsbedingungen. So sind im Jahr 2009 zwei im SHK-Handwerk nicht ganz seltene Krankheitsbilder in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden:
- Gonarthrose – der vorzeitige Verschleiß der knorpeligen Gelenkflächen im Knie,
- Lungenfibrose – durch extreme und langjährige Einwirkungen von Schweißrauchen und Schweißgasen.
Durch geeignete Schutzmaßnahmen (Kniepolster, Atemschutz) kann man die Belastungen, die zu den genannten Krankheiten führen, sehr effektiv minimieren. Das Beispiel zeigt, dass PSA eine wichtige Bedeutung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat.
Selbstverantwortung bleibt
Was aber, wenn ein Mitarbeiter die zur Verfügung gestellte PSA nicht nutzt? Das kommt nämlich vor. Ein Beispiel: Bei der Arbeit läuft das Radio, und wenn dann immer wieder zwischendurch mal lautstark geflext oder gebohrt wird, ist das Ablegen und Anlegen von Hörschutz manchem zu lästig. Wer so denkt, spielt mit seiner Gesundheit. Die Belastungen stauen sich auf. Wenn dann Schwerhörigkeit einsetzt, ist es meistens zu spät. Solche Schädigungen sind im Allgemeinen nicht mehr zu beheben.
Wer also bereitgestellte PSA verschmäht, trägt selbst die Verantwortung für eventuelle Gesundheitsschäden. Zwar hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die bereitgestellte PSA auch getragen wird. Aber niemand wird verlangen, dass er ständig jeden Mitarbeiter kontrolliert.
Damit kommt die Selbstverantwortung ins Spiel. Übrigens: Wer vor Ort bei der Arbeit eine gesundheitliche Belastung feststellt, die offenbar vom Arbeitgeber übersehen wurde, sollte auf den Bedarf nach entsprechender Schutzausrüstung hinweisen.
Der Situation angepasst
Welche PSA eignet sich für den SHK-Handwerker? Das hängt ganz vom Arbeitsplatz ab, und der kann höchst unterschiedlich sein. Bei Helmen (Pflicht auf offenen Baustellen), Gehörschutz (einfache Stöpsel, Kapsel- oder Bügelgehörschutz), Knieschutz, Handschuhen oder Sicherheitsschuhen (drei verschiedene Sicherheitsklassen, je nach Arbeitsbereich) ist die Sache relativ einfach. Wichtig ist, die realen Arbeitsbedingungen zu betrachten. Arbeitshandschuhe verbessern die Griffsicherheit und schützen die Hände der Mitarbeiter vor Schmutz und Verletzungen. Beides ist beispielsweise auf Baustellen wichtig. Handschuhe sollten selbstverständlich CE-Standard haben und nach der Norm EN 388 zertifiziert sein. Je nach Bedarf ist zwischen Kategorie I (minimale Risiken) bis Kategorie III (hohe Risiken) zu wählen.
Wer Schweißarbeiten ausführt, braucht neben der Schweißerschutzbrille mit Schutzstufe 5 und Schweißerhandschuhen der Norm EN 12477 eventuell auch zugelassene Armschützer und auf jeden Fall Schweißerstiefel (Sicherheitsklasse 3). Atemschutz ist angezeigt, wenn gesundheitsgefährdende Partikel eingeatmet werden können. Hier gibt es verschiedene Filterklassen – die höchste ist FFP3 gegen feste und flüssige Partikel bis zum 40-Fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes. Die Augen sind dann zu schützen, wenn z.B. beim Sägen, Schneiden oder Stanzen die Gefahr besteht, dass Partikel umherfliegen.
Unterschiedliche Bezugsquellen
Früher wurden solche Produkte vor allem in speziellen Fachgeschäften angeboten. Zunehmend wird PSA aber per Katalog oder über das Internet verkauft. Dagegen ist aus Qualitätsgesichtspunkten nichts einzuwenden. Bei den bekannten, größeren Anbietern kann man auf deren Kompetenz vertrauen. Wer Zweifel hat, welche PSA die richtige ist, sollte sich von ihnen beraten lassen. Bei Bedarf kommen Kundenberater auch in die Firma und können dem Unternehmer bei der Auswahl zur Seite stehen.
Angemessene PSA auswählen
Die Auswahl bei Kaufartikeln ist groß. Zwei einfache Regeln sind bei der Auswahl möglichst zu beherzigen:
1. Die beste PSA ist dem Risiko angemessen und wird auch getragen. Bei der PSA sollte man keine Kompromisse machen und nichts verwenden, was „eben so gerade noch“ geht oder zulässig ist. Je besser die PSA und je einfacher sie zu handhaben ist, desto effektiver schützt sie.2. Wer die Schutzausrüstung trägt, sollte ein Wort bei der Anschaffung mitreden können. Nicht umsonst heißt es „persönliche“ Schutzausrüstung. Nicht nur, dass Fragen der Bequemlichkeit von Mitarbeiter zu Mitarbeiter ganz unterschiedlich beurteilt werden können. Sondern es kommt auch auf den modischen Geschmack an. Wer sich beispielsweise mit der Farbe seiner Schuhe nicht anfreunden kann, wird sie nicht oder seltener tragen. Die Auswahl ist groß und inzwischen auch modisch genug, um solche Gesichtpunkte einbeziehen zu können.
Schutzkleidung vom Textildienstleister
Schutzkleidung kann man kaufen. Höchstmögliche Sicherheit erhält man jedoch, wenn man die Pflege der Schutzkleidung einem Textildienstleister überlässt. Denn die Schutzwirkung steht in engem Zusammenhang mit der Pflege. Bei unsachgemäßem Umgang kann z.B. die Schutzwirkung von Hitzeschutzkleidung beeinträchtig werden. Außerdem muss die Kleidung regelmäßig auf ihren einwandfreien Zustand kontrolliert werden. Das ist im Service von professionellen Anbietern enthalten.
Wenn man sich bei Schutzkleidung trotzdem für den Kauf entscheidet, muss man Zeit für eine entsprechende Einweisung der Mitarbeiterschaft einplanen und in der Folge möglichst die Art der Wäsche und die Anzahl der Waschzyklen dokumentieren. Nur so weiß man, ob die Kleidung noch das hält, was sie ursprünglich einmal versprach. Wird die Kleidung dagegen vom Dienstleister gepflegt, übernimmt er die entsprechende Dokumentation.
Auf jeden Fall sollte vor der Entscheidung für eine Schutzkleidungslinie eine ausführliche Anprobe bzw. Trageversuche stattfinden. Denn liegt die Kleidung z.B. zu dicht an, ist sie unbequem und bringt den Träger ins Schwitzen. Eine gute Passform ist also nicht nur aus Gründen der Ästhetik und der Bequemlichkeit und der Bewegungsfreiheit, sondern auch für die Akzeptanz der Kleidung wichtig.
Fazit
In die Auswahl geeigneter PSA muss man sich schon etwas einarbeiten. Aber es lohnt sich – denn höhere Arbeitssicherheit und besserer Gesundheitsschutz zahlen sich für ein Unternehmen immer aus.
Autorin: Silvia Mertens, MEWA Textil-Service AG & Co.
Bilder: MEWA