Kaminofenbesitzer aufgepasst: Schornsteinfeger können alte Öfen stilllegen
Infos für den Tauglichkeits-Nachweis der betreffenden Feuerstätten zur 1. BImSchV finden sich auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de.
Das neue Jahr ist für Kaminofenbesitzer ein entscheidendes. Das Schornsteinfegermonopol fällt weg. Also könnte auch ein ebenso gut qualifizierter Handwerker die Esse kehren – vielleicht sogar für weniger Geld. Doch der Mann in Schwarz bleibt weiterhin wichtig. Denn ihm gegenüber müssen die Freunde des knisternden Feuers den Nachweis erbringen, dass ihr Ofen die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) erfüllt.
„Hauseigentümer müssen sich also selbst darum kümmern, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird“, erklärt Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV).
„Moderne Öfen schaffen die geforderten Werte mühelos, wenn man ausschließlich zugelassene Brennstoffe verwendet“, sagt Matthias Borgmann vom Lausitzer Hersteller Rekord Briketts. Dazu zählt neben den schwarzen Dauerbrennern fachgerecht abgelagertes Holz.
Veralteten Modellen hingegen droht das Aus. Speziell geht es um Öfen, die vor 1975 typgeprüft wurden. Denn die werden die Emissionsgrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid kaum einhalten. Und dann droht ihnen im nächsten Jahr das Ende. Deswegen muss die für 2013 anberaumte Feuerstättenschau auch das Jahr der jeweiligen Typprüfung ermitteln. Dafür bleibt der Schornsteinfeger zuständig.
Für alle noch nicht ganz so alten Geräte gelten die folgenden Zeiträume: Die Fristen für Jahrgänge bis 1984 enden 2017, bis 1994 dann im Jahr 2020. Erst 2024 schließlich sind all jene Öfen, die von 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, fällig. Zu den prüfpflichtigen Feuerstätten gehören nicht nur Kaminöfen, sondern auch Pellet-Einzelöfen und Gas-Kamine. Auch die dürfen maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenoxide ausstoßen.