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Kaltwassermesspflicht auch in Hamburgs Altbauten

Hamburg übernimmt Vorreiterrolle - Seit dem 1. September 2004 herrscht in Hamburg eine Messpflicht für Trinkwasser auch in Altbauwohnungen. Nach einer 10-jährigen Übergangsfrist ist die Messpflicht zu 95% umgesetzt, teilte Hamburgs Umweltstaatssekretärin Dr. Herlind Gundelach anlässlich einer Pressekonferenz mit.

 

Am Stichtag waren 87,2% der 690.000 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Wohnungswasserzählern ausgerüstet. Für weitere 37.000 Wohnungen lagen bei den Hamburger Wasserwerken Anträge für die Umstellung der Abrechnungsmodalitäten vor, hier wird also der Umbau in Kürze erfolgen. Ausnahmen und Stundungen seien für 20 bis 30.000 Wohnungen erteilt worden. Demnach wurde eine Umsetzungsquote von 95% erreicht.

 

Die Stadt Hamburg bezieht ihr Trinkwasser ausschließlich aus dem Grundwasser. Und weil zunehmende Probleme mit dieser nicht beliebig ausschöpfbaren Ressource abzusehen waren, wurden 1985 in einem Pilotprojekt 1400 Wohnungen mit Wasserzählern ausgerüstet. Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wasser und Abwasser führte dabei zu einem Verbrauchsrückgang um durchschnittlich 15%.

 

Darauf erfolgte 1987 die Verpflichtung zum Einbau von Wohnungswasserzählern im Neubau und bei grundlegenden Modernisierungsmaßnahmen. 1994 schließlich wurde die Hamburgische Bauordnung dahingehend geändert, dass auch der Altbaubestand mit Wohnungswasserzählern nachgerüstet werden musste. Dabei wurde eine 10-jährige Übergangsfrist geschaffen, damit Wohnungsbesitzer den Einbau der Zähler mit ohnehin geplanten Sanierungen und Modernisierungen verbinden konnten.

 

Seit Mai 2003 gibt es Ausnahmeregelungen von der Baubehörde. Drei Kriterien wurden festgelegt. Zunächst ist eine Stundung der Einbaupflicht für 5 Jahre möglich, wenn in dem betroffenen Gebäude noch Bleileitungen vorhanden sind. Die Stundung ist mit der Verpflichtung verbunden, die Bleileitungen auszutauschen und in diesem Zusammenhang die Wohnungswasserzähler einzubauen. Die zweite und dritte Ausnahme soll die Kosten für Ablesung und Eichung im Rahmen halten. So wird die Höchstzahl der Wasserzähler pro Wohnung auf drei Kalt- oder fünf Kalt- und Warmwasserzähler begrenzt. Und schließlich soll die aus dem Zählereinbau resultierende Mieterhöhung 0,25 Euro pro m2 Wohnraum nicht überschreiten.

 

Dass sich der Aufwand lohnt, zeigt eine Untersuchung der Umweltbehörde Hamburg. Demnach lag der mittlere, tägliche Pro-Kopf-Verbrauch an Wasser in Mehrfamilienhäusern im Jahr 1986 ohne Wasserzähler bei 142 l. Zehn Jahre später sei der Verbrauch solcher Wohnungen auf 139 l gesunken. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass das Umweltbewusstsein höchstens marginale Auswirkungen hat. Demgegenüber ist der Verbrauch in Wohnungen mit verbrauchsabhängiger Abrechnung (in Hamburg rund 112.000 Wohnungen im Jahr 1997) auf 105 l pro Person und Tag gefallen.

 

Auf der Pressekonferenz zum Stichtag für die Nachrüstung von Wohnungswasserzählern wies Umweltstaatssekretärin Dr. Herlind Gundelach auf den zusätzlichen Umsatz für Zählerindustrie und Handwerk hin: Bei durchschnittlich zwei Zählern pro Wohnung und Kosten um 200 Euro pro Zähler inklusive Einbau hätte das Programm einen Umsatz von 240 Mio. Euro ermöglicht, wovon ein großer Teil auf das Hamburger Handwerk entfallen sei. "Damit war das Programm auch arbeitsmarktpolitisch relevant und hat insbesondere in den letzten zwei Jahren, in denen sehr viele Umrüstungen stattgefunden haben, dazu beigetragen, Beschäftigung zu sichern", betonte Gundelach.

 

Allerdings hat die technische Umsetzung der Messpflicht in den Altbauten einige Schwierigkeiten bereitet, wie Reinhard Tresp, Vertriebsleiter des Wasser- und Wärmezählerspezialisten Deltamess DWWF GmbH, mitteilt. Seinen Beobachtungen nach existierten in Hamburg zwar wohnungsweise Absperrventile, die den nachträglichen Einbau von Wasserzählern in den vorhandenen Ventilkörper ermöglichten. Das Handwerk lehnte diese Lösungen jedoch weitestgehend ab, obschon Arbeiten unter Putz bei der Nachrüstung nicht anfallen. Den Grund für die zurückweisende Haltung nennt Tresp: "Schwierigkeiten bei der Montage und die Sicherheit der Absperrfunktion ist leider nicht immer gewährleistet. Auch bei der Prüffähigkeit gibt es viele Probleme." Der Zählerhersteller aus Oldenburg in Holstein hatte deshalb einen Ventilwasserzähler für die Nachrüstung der in Hamburg weit verbreiteten Seppelfricke-Rundstromventile entwickelt: Das vorhandene Ventiloberteil wird dabei ausgebaut und gegen ein Nachrüstset ersetzt. Es besteht aus einem Kolben mit Zwangsumlenkung für das Wassers, einem Wasserzähler und einem Absperrventil.

 

Die Montage des Ventilwasserzählers von Deltamess auf das bestehende Ventilunterteil sei sehr einfach, versichert Tresp, weil der Zähler als komplette Baugruppe geliefert werde. Es entstehe kein Zeitverlust durch umständliches Hantieren mit Einzelteilen. Der Hersteller liefert für den Montageprofi zusätzlich einen Werkzeugsatz zur zeitsparenden Montage. Für die gängigsten fünf Ventilbauarten reichen zwei Anschlussarmaturen von Deltamess aus. Falls das Rundstromventil besonders tief unter Putz installiert ist, gibt es für alle Ventilzählerbauarten einheitliche Verlängerungen. Als Zubehör hat Deltamess ein Trockenprüfgerät mit Pneumatictester im Programm. Damit können die Dichtheit der Umlenkeinheit und die Absperrfunktion vor der Befüllung der Leitungen geprüft werden.

 

Alle Ventilwasserzähler sind für die Funkauslesung vorbereitet. "Damit ist das Zählerkonzept auch absolut zukunftstauglich", so Tresp. Für die Nachrüstung gebe es verschiedene Möglichkeiten wie die mobile Datenauslesung per Funk oder die Einbindung in eine Gebäudeautomatisierung über Impulsgeber.

 

Nach Meinung des Deltamess-Vetriebsleiters zeige das Beispiel Hamburg, dass die Realisierung einer Trinkwasser-Messpflicht für jede Wohnung auch im Altbaubestand sowohl technisch als auch politisch möglich sei. Hamburg übernimmt damit eine Vorreiterrolle im Vergleich zu anderen Bundesländern. Bis auf Bayern, wo es gar keine Regelung gibt, besteht in den übrigen Bundesländern bislang eine Messpflicht nur für Neubauten. "Dass die Erweiterung der Messpflicht auf Wohnungen in Altbauten einen messbaren Nutzen bringt - das zeigen die Ergebnisse der Umweltbehörde Hamburg", betont Tresp abschließend.

 


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