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Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu - Solarbranche kritisiert geplante Änderungen

Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf den Weg gebracht. Ziel der Gesetzesnovelle sei es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen sicherzustellen. "Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

 

Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40% bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt. Die künftige Vergütung für Solarstrom soll nun an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Für Dachanlagen sinkt sie in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16%, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11% und bei sonstigen Flächen um 15%. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1700 auf 3500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Heißt konkret: Wird das Ausbauziel von jährlich 3500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2% und im Jahr 2011 um 3% pro 1000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9% hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde.

Die Solarbranche hat indes heftige Kritik an der Kabinettsvorlage geäußert. Die außerplanmäßige Gesetzesnovelle sehe ein ganzes Bündel von Einschnitten bei der Solarstromförderung vor. "Ausmaß und Geschwindigkeit der Förderkürzungen bedrohen die Existenz großer Teile der deutschen Photovoltaik-Industrie", so Günther Cramer, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft. Die Politik sei aufgefordert, die Gesetzesnovelle dringend nachzubessern und die Höhe der zusätzlich geplanten Förderkürzungen zu halbieren. "Wenn es bei dieser Höhe bleibt, droht irreparabler Schaden für Deutschlands Solarwirtschaft", so Cramer.

Der Kabinettsentwurf sieht zudem vor, Photovoltaikanlagen von landwirtschaftlichen Flächen vollständig zu verbannen. "Hier wird ein tragendes und hoch effizientes Marktsegment der Photovoltaik zerstört", so BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig. Statt landwirtschaftliche Flächen ganz von der Solarförderung auszuschließen, solle es z.B. eine Vorrangprüfung im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geben.

Das Bestreben der Regierung, den Eigenverbrauch von Solarstrom zukünftig stärker zu fördern, wird von der Solarbranche hingegen ausdrücklich begrüßt. Der derzeit im Koalitionsentwurf vorgeschlagene Anreiz reiche aber nicht, um die überhöhte Reduktion der Einspeisevergütung für Solarstrom nennenswert auszugleichen. Der Eigenverbrauchsanteil des auf Eigenheimen erzeugten Solarstroms wird in der Regel 25% nicht überschreiten, schätzt der BSW-Solar. Der geplante Bonus sei zudem für Gewerbestromkunden mit ihren niedrigeren Stromtarifen ungeeignet. Auch hier müsse nachgebessert werden.

 


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