Werbung

Infrarotheizung als Option im Gebäudeenergiegesetz

Infrarotheizgeräte können unter bestimmten Voraussetzungen die Vorgaben des GEG 2024 erfüllen. Bild: Wolff + Maier

 

Sauerlach. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Stromdirektheizungen, wie z.B. Infrarotheizungen, eine Erfüllungsoption für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024. Der Branchenverband IG Infrarot Deutschland weist auf § 71 d in der 8. September dieses Jahres vom Bundestag verabschiedeten Fassung hin, in dem die Kriterien für den Einsatz von Stromdirektheizungen definiert sind. Demnach dürfen Infrarotheizungen in Neubauten installiert werden, wenn der bauliche Wärmeschutz Effizienzhaus-Standard EH 40 entspricht, somit 45 % besser ist als der des GEG-Referenzgebäudes.

Bei bestehenden Wohngebäuden gelten laut Verband keine Einschränkungen für den Austausch von Nachtspeicheröfen oder Elektrokonvektoren. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen die Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnen, gibt es keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz. Beim Einsatz im Bestand wirkt es sich auch aus, ob eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger (wie eine Öl- oder Gasheizung) im Gebäude installiert ist oder nicht. Ist keine solche Heizungsanlage vorhanden und der Wärmeschutz erreicht den des Neubaustandards EH 55, darf eine Infrarotheizung als alleiniges Heizsystem neu eingebaut werden. Ist ein wassergeführtes Heizsystem vorhanden, muss der Wärmeschutz dem EH-40-Standard entsprechen.

Möglich seien auch hybride Lösungen, z.B. eine Kombination von Infrarotheizung und kleiner Wärmepumpe, die im bivalent parallelen Betrieb 30 % der Heizlast übernimmt. Dann sei der Heizwärmebedarf zu mehr als 65 % gedeckt und damit die Auflage des GEG erfüllt. Infrarotheizungen können zusammen mit einer bestehenden Gasheizung für eine Übergangszeit genutzt werden, bis die Gasheizung durch eine kleine Wärmepumpe ersetzt wird.

Noch tritt das GEG nicht am 1. Januar 2024 in Kraft. Der Bundesrat muss ihm noch zustimmen. Jedoch ist aufgrund der Mehrheitsverhältnisse davon auszugehen, dass das Gesetz die Länderkammer passieren wird.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: