Information ist Pflicht - Rechtsgrundlage, Hintergründe und Beispiele zu jenen Angaben, die auf keiner Homepage fehlen dürfen
Die Zeiten des Internets als freie Plattform für jegliche unkontrollierte und auch anonyme Informations- und auch Meinungskundgabe sind lange vorbei. Der Gesetzgeber und auch die Gerichte haben den anfänglichen Wildwuchs eingedämmt - jedenfalls soweit sie im Inland die Handhabe dazu hatten.
Klaus-Jörg Triebold
Die Zeiten des Internets als freie Plattform für jegliche unkontrollierte und auch anonyme Informations- und auch Meinungskundgabe sind lange vorbei. Der Gesetzgeber und auch die Gerichte haben den anfänglichen Wildwuchs eingedämmt - jedenfalls soweit sie im Inland die Handhabe dazu hatten.
Betreiber gewerblicher Web-Seiten unterliegen zwingenden gesetzlichen Informationspflichten und Haftungsregeln, deren Missachtung schnell zu Abmahnungen oder gar Bußgeldern führen kann. Grundlage ist das Telemediengesetz (TMG).