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Information ist Pflicht - Rechtsgrundlage, Hintergründe und Beispiele zu jenen Angaben, die auf keiner Homepage fehlen dürfen

Die Zeiten des Internets als freie Plattform für jegliche unkontrollierte und auch anonyme Informations- und auch Meinungskundgabe sind lange vorbei. Der Gesetzgeber und auch die Gerichte haben den anfänglichen Wildwuchs eingedämmt - jedenfalls soweit sie im Inland die Handhabe dazu hatten.

 

Klaus-Jörg Triebold

Die Zeiten des Internets als freie Plattform für jegliche unkontrollierte und auch anonyme Informations- und auch Meinungskundgabe sind lange vorbei. Der Gesetzgeber und auch die Gerichte haben den anfänglichen Wildwuchs eingedämmt - jedenfalls soweit sie im Inland die Handhabe dazu hatten.

Betreiber gewerblicher Web-Seiten unterliegen zwingenden gesetzlichen Informationspflichten und Haftungsregeln, deren Missachtung schnell zu Abmahnungen oder gar Bußgeldern führen kann. Grundlage ist das Telemediengesetz (TMG).

www.kanzlei-kauke-triebold.de

 


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