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Holzpellet-Fertiglager

Anforderungen – Zugänglichkeit – Brandschutz – Belüftung – Wartung

Gewebesilos sind in vielen Größen und Formen erhältlich.Bild: A.B.S.

Kleine Fertiglager dürfen im Aufstellraum der Heizung stehen. Bild: DEPI

Tabelle 1: Anforderungen an die Belüftung von Pelletlagern nach VDI 3464.

Infos für Planung und Errichtung: die 48-seitige Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“.

 

Fertiglager sind eine bequeme Alternative zu individuell erstellten Lagern, da sie Befüllung- und Entnahmeeinrichtung beinhalten und schnell errichtet sind. Sie sind zudem relativ wartungsarm und ohne größeren Aufwand zu betreiben. Worauf bei der Errichtung zu achten ist, erläutert der Beitrag. Die Marktübersicht am Ende zeigt eine Auswahl der am Markt erhältlichen Systeme.

Es gibt eine Vielzahl von Systemen für die Innen- und Außenaufstellung. Im Innenbereich sind sowohl luftundurchlässige wie auch luftdurchlässige Gewebesilos gebräuchlich. Sie sind in verschiedenen Abmaßen und Ausführungen erhältlich und daher flexibel einsetzbar. Kleine Fertiglager können im sogenannten Aufstellraum der Heizung errichtet werden. Bei einem größeren Pelletbedarf ist ein separater Brennstofflagerraum notwendig – mehrere Pelletlager können auch in Reihe geschaltet werden. Der Vorteil dabei ist, dass die Lager auch einzeln befüllt werden können.

Im Außenbereich werden Silos für die Außenaufstellung aus Metall oder aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) und erdvergrabene Lager aus Kunststoff bzw. Betonfertigteilen eingesetzt. Silos außerhalb von Gebäuden bieten sich an, wenn im Gebäude kein Platz verfügbar ist, z. B. kein Keller vorhanden ist oder dieser anderweitig genutzt wird.

Pellets können unterschiedlich aus Fertiglagern ausgetragen werden. In der Innenaufstellung sind sowohl Schneckenaustragung als auch pneumatische Austragung von unten und von oben gebräuchlich. Eine pneumatische Austragung von oben bedeutet, dass eine sich selbstständig bewegende Saugsonde die Holzpresslinge gleichmäßig von oben abträgt. Bei erdvergrabenen Lagern werden die Holzpellets in der Regel von oben durch eine Saugsonde entnommen.

 

Anforderungen und Zugänglichkeit

Fertiglager sollten wie jedes andere Pelletlager den Jahresbedarf an Pellets aufnehmen können. Hinweise zur Berechnung des Jahresbedarfs gibt die Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ des DEPI, die auf der Webseite www.depi.de heruntergeladen werden kann.

Alle Lager müssen dicht sein und die Holzpresslinge trocken lagern. Das betrifft insbesondere die erdvergrabenen Lager und die Lager in der Außenaufstellung. Der Grund: Die Temperatur zwischen dem Lager und der Umgebung kann unterschiedlich hoch sein. Wenn warme Luft mit hoher Luftfeuchtigkeit abkühlt, wenn sie z. B. an eine kalte Oberfläche trifft, kann es zur Bildung von Kondenswasser kommen. Trifft das Kondenswasser auf trockene Pellets, so nehmen diese das Wasser auf, quellen und werden unbrauchbar. Die Kondenswasserbildung wird bei erdvergrabenen Lagern durch technische Einrichtungen, z. B. Entlüftung, verhindert.

Alle Fertiglager sollten zugänglich sein. Dass bedeutet, der Pelletfahrer muss in der Lage sein, die Pellets vom Lkw auf kurzem Weg in das Kundenlager einzublasen (max. 30 m Befüllleitung). Einblas- und wenn notwendig Absaugstutzen sollten einzeln gekennzeichnet werden. Die Stutzen sind idealerweise an einen für den Fahrer des Silo-Lkw gut erreichbaren Platz durch eine Außenwand zu verlängern.

Auch Gewebesilos sollten nach innen zugänglich sein, z. B. mit einer Revisionsöffnung. So kann das Lager gereinigt und im Störungsfall geprüft werden, ob beispielsweise Fremdkörper im Pellethaufen sind oder die Zuführung verstopft ist.

Auf viele Bögen bei der Befüllleitung sollte möglichst verzichtet werden, da die Pellets dadurch beim Einblasen mechanisch stark beansprucht werden. Nach einem Bogen ist eine gerade Beruhigungsstrecke von mind. 50 cm auszuführen.

Es ist darauf zu achten, dass die luftdurchlässigen Fertiglager beim Befüllen aufgeblasen werden, damit die volle Lagerkapazität genutzt werden kann. Daher sollte ein ausreichender Abstand nach oben und zur Seite gegeben sein. An der Decke sollten sich keine Installationen wie z. B. Lampen oder Leitungen befinden.

Neben jedem Fertiglager ist eine Bedienungsanleitung des Herstellers des Fertiglagers über das richtige Befüllen für den Pelletlieferanten anzubringen.

 

Brandschutz

Anforderungen an den Brandschutz stellt die jeweils gültige Landesfeuerungsverordnung. Kleine Lager bis 10 000 l (entspricht ca. 6,5 t Pellets) dürfen im Aufstellraum der Feuerungsanlage (bis max. 50 kW Leistung) aufgestellt werden. Es werden keine weiteren Anforderungen gestellt. Dagegen müssen Fertiglager mit einer Kapazität über 10 000 l in einem eigenen Brennstofflagerraum aufgestellt werden. Die Decken und Wände, die Lager und Heizraum (mit einer Feuerungsanlage mit einer Nennleistung von mehr als 50 kW) umfassen, müssen in F90 und Türen in T30 ausgeführt werden, soweit sie nicht ins Freie führen. Eine andere Nutzung als die Lagerung der Holzpellets ist in diesem Raum nicht erlaubt.

Grenzt neben dem Brennstofflager der Heizraum an, so werden beide Räume – Brennstofflagerraum und Heizraum – als eine Einheit betrachtet. Das bedeutet bei einem Fertiglager, dass es in einem eigenen Aufstellraum stehen muss, aber dass an die Wand und die Tür zwischen Aufstellraum und Heizraum keine weiteren Anforderungen gestellt werden.

Ausnahmen bestehen in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Hier müssen erst bei einer Lagerung von über 15 t Holzpellets brandschutzrechtliche Anforderungen beachtet werden.

 

Belüftung

Sicherheitsaspekte und der Bereich des Gesundheitsschutzes werden durch die Richtlinie VDI 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher“ vom September 2015 abgedeckt. In der VDI wird nicht zwischen einem Fertiglager und einem individuell erstellten Lager hinsichtlich der sicherheitstechnischen und gesundheitlichen Anforderungen unterschieden.

Auch Pellets in Fertiglagern können Kohlenmonoxid und flüchtige Kohlenwasserstoffe ausgasen. Beides kann als natürlicher Prozess bei den aus gepressten Sägespänen bestehenden Pellets entstehen. Ob es zu einer Ausgasung kommt, hängt von komplexen Faktoren wie Temperatur, Holzart und Ablagerungszeit ab. Im Fall einer Geruchsbildung aufgrund flüchtiger Kohlenwasserstoffe ist das Lager intensiv und dauerhaft für ca. zwei Wochen zu belüften.

Die Temperatur der Pellets sollte nicht höher als 40 °C sein. Sind die Pellets wärmer als 60 °C, besteht die Gefahr der Selbsterwärmung.

Kohlenmonoxid (CO) ist ein geruchloses Gas, das seine toxische Wirkung durch die Verdrängung des Sauerstoffs aus den roten Blutkörperchen, dem Hämoglobin, entfaltet. Um die Konzentration des CO und der flüchtigen Kohlenwasserstoffe gering zu halten, muss das Pelletlager bzw. der Aufstellraum eines luftdurchlässigen Gewebesilos dauerhaft belüftet werden. Das bedeutet bei nach außen geführten Stutzen bei einer Befülllänge bis 2 m den Einsatz von belüftenden Deckeln auf den Stutzen. Bei längeren Belüftungsleitungen sind die Anforderungen von Tabelle 1 zu beachten.

Befinden sich die Befüllstutzen im Aufstellraum, dann muss der Raum dauerhaft belüftet werden. Wenn das Fertiglager im Aufstellraum der Heizung steht, genügt die Verbrennungsluftöffnung von 150 cm². In anderen Räumen würde eine Öffnung mit gleichen Abmaßen für eine dauerhafte Belüftung genügen. Ein geöffnetes Kellerfenster reicht nicht aus, da es im Winter aus Versehen geschlossen werden könnte und somit kein Luftaustausch nach draußen stattfinden kann.

Lagerräume, wozu auch der Aufstellraum eines Fertiglagers zählt, sollten in den ers­ten vier Wochen nach der Belieferung, wenn diese keine Öffnung in ähnlicher Größe wie eine Verbrennungsluft­öffnung (150 cm2) im Aufstellraum der Heizanlage besitzen, nur nach vorheriger Messung des CO-Gehalts betreten werden. Ansons­ten sollten die Lagerräume vor dem Betreten 15 Minuten quergelüftet werden. Es sollte immer eine zweite Person in Sichtweite stehen, die im Gefahrenfall Rettungsmaßnahmen einleiten kann.

Bei erdvergrabenen Lagern und Lagern über 10 t sind die Lager immer nur nach vorheriger Messung des CO-Gehalts zu betreten. Empfohlen werden personengebundene CO-Warner. Bis 30 ppm CO-Gehalt ist der Aufenthalt ungefährlich. Bis 60 ppm darf man sich max. 30 Minuten im Lager aufhalten. Bei höheren Werten ist das Lager sofort zu verlassen.

Beim DEPI können Aufkleber mit Sicherheitshinweisen kostenfrei bestellt werden, die laut VDI 3464 auf jeder Tür zum Aufstellraum bzw. zum Lager angebracht werden müssen (www.depi.de/shop).

 

Wartung und Reinigung

Fertiglager sind wie alle anderen Pelletlager bis 40 t Anliefermenge je Jahr gemäß Handbuch der Pelletzertifizierung ENplus alle zwei Jahre zu reinigen. Das Deutsche Pelletinstitut empfiehlt eine Reinigung nach jeder zweiten Lieferung. Der Grund: Feinanteil und Staub sammeln sich an den Wänden und am Boden des Pelletlagers. Diese Kleinstpartikel können die Zuführung insbesondere bei Schnecken zusetzen und blockieren. Ein guter Zeitpunkt für die Lagerreinigung ist kurz vor der nächsten Lieferung, wenn das Lager leer ist. 

Autor: Jan Schlaffke, Fachreferent beim Deutschen Pelletinstitut, Berlin
www.depi.de

 


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