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HOAI unter Druck

 

Seit 2017 läuft das Klageverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um die Frage, ob die Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit EU-Recht vereinbar sind. Nein, meint Generalanwalt Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und argumentiert u. a., dass die HOAI-Regelungen die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten aus dem EU-Ausland in Deutschland beeinträchtigen würden. Der Verband Beratender Ingenieure teilt diese Auffassung nicht und hält die von deutscher Seite vorgebrachten Argumente für schlüssig: Die Vorschriften der HOAI, insbesondere die Leistungsbilder, hätten sich als wertvolles Gerüst und Richtschnur für das Planen und Bauen in Deutschland über Jahrzehnte hinweg etabliert und seien für Auftraggeber und Auftragnehmer ein verlässlicher Rahmen.
Es bleibt abzuwarten wie der EuGH entscheidet. Ein Urteil wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet. Bis dahin bleiben die Mindest- und Höchstsätze der HOAI geltendes Recht. Sollte das Gericht allerdings den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen, benötigen Planer in Deutschland zügig eine europataugliche und praxisgerechte Lösung.
Wie die aussehen könnte, ist derzeit so offen wie der Ausgang des Verfahrens.

Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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