Heizungssanierung: Biogenes Flüssiggas als GEG-Erfüllungsoption
Krefeld. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umfasst verschiedene Erfüllungsoptionen für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien sowohl im Neubau als auch im Bestand. „Biogenes Flüssiggas, das aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen gewonnen wird, in Kombination mit einer Gasbrennwerttherme ist eine bezahlbare Option, die sämtliche GEG-Vorgaben erfüllt“, unterstreicht der Flüssiggasversorger Primagas.
Eigentümer könnten damit stufenweise bis 2045 ihren regenerativen Energieanteil je nach GEG-Anforderung erhöhen – mit allen geforderten erneuerbaren Energieanteilen: Von 100 % konventionellem Flüssiggas bis hin zu 100 % biogenem „Futuria Propan“ von Primagas. „Die stufenweise Anpassung ist ganz ohne technische Änderungen möglich, weil das biogene Flüssiggas chemisch identisch mit herkömmlichem Flüssiggas ist“, erklärt Thomas Landmann, Vertriebsdirektor bei Primagas.
Hat die Gemeinde ihre Wärmeplanung abgeschlossen, sei es mit Flüssiggas ebenso unkompliziert, die Vorgaben des GEG zu erfüllen. Dann könne eine Gasbrennwerttherme direkt mit 65 % Futuria Propan in Betrieb genommen werden. So erfülle der Hauseigentümer das GEG mit bewährter Technik und einer zukunftsfähigen erneuerbaren Energie. „Unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung lohnt sich Flüssiggas immer“, betont Thomas Landmann. „Dennoch empfehlen wir Hausbesitzern, schneller als ihre Kommune zu sein. Denn indem sie nur schrittweise den Futuria Propan Anteil erhöhen, können sie enorm sparen: Laut unseren Berechnungen lassen sich die Energiekosten innerhalb von 16 Jahren dadurch um rund 25 % reduzieren. Es ist also deutlich günstiger, jetzt auf Flüssiggas umzustellen und nicht auf die Kommune zu warten.“