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Handelsregistereintrag – Vorsicht bei der Rechnung

Echt oder mit betrügerischer Absicht nachgemacht? Auch bei amtlich scheinenden Rechnungen ist Vorsicht geboten. Bild: AdobeStock-alswart

 

Konstanz. Junge Unternehmer beziehungsweise alle, die eine Eintragung ins Handelsregister haben vornehmen lassen, sollten anschließend bei eingehenden Rechnungen sehr wachsam sein, riet die Handwerkskammer Konstanz Mitte März dieses Jahres. Den Anlass gab eine Rechnung über 760 Euro an ein Unternehmen im Kammerbezirk, zahlbar binnen dreier Tage. Bei Nicht-Zahlung wurde mit weiteren finanziellen Konsequenzen bis hin zur Vollstreckung gedroht. Das Schreiben sei täuschend echt gestaltet und kaum von einem Original zu unterscheiden gewesen, so Lothar Hempel, juristischer Berater der Kammer. Da jedoch die angegebene Bankverbindung zu einer Bank in Litauen führte, wurde der Betrieb stutzig und nahm Kontakt mit der Kammer auf. Der Rechtsexperte griff das Beispiel auf und rät allen Betrieben, im Zweifel lieber noch einmal nachzuhaken. In seinem Kammerbezirk komme die echte Rechnung für Eintragungen im Handelsregister stets von der Landesoberkasse Baden-Württemberg, Außenstelle Metzingen, erläuterte Hempel.

Checklisten und Beispiele

Beispiele für Fake-Rechnungen sind auf fuer-gruender.de abgebildet, einem Portal der F.A.Z.-Verlagsgruppe. Checklisten zeigen, woran diese Rechnungen inhaltlich und von der Aufmachung her zu erkennen sind, und an welchen Stellen ein Betrieb im Zweifelsfall nachfragen kann.

Hier geht es zum Beitrag „Achtung vor Abzocke und Betrug bei Handelsregistereintrag!“.

 


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