Grundsatzurteil in NRW: Ausbau erneuerbarer Energien geht vor Denkmalschutz
Viele Hausbesitzer in Altstädten, die sich gerne an der Energiewende beteiligen und eine Solaranlage installieren wollen, sind seit Jahren blockiert. Denkmalämter gehen teilweise äußerst restriktiv bei dem Thema vor. Außerdem haben viele Kommunen gerade in Bayern in den letzten Jahren Gestaltungssatzungen erlassen, in denen unter anderem geregelt wird, dass regenerative Energieanlagen meist nur dort zulässig sind, wo sie für den öffentlichen Bereich nicht sichtbar sind. De facto wird die Möglichkeit für PV- und Solarthermieanlagen damit oft auf ein absolutes Minimum reduziert. In anderen Bundesländern ist die Sachlage oft ähnlich, weshalb ein Grundsatzurteil, das vor wenigen Wochen in Nordrhein-Westfalen gesprochen wurde umso wichtiger ist und hoffentlich wegweisend für die ganze Republik wird.
Probleme mit der Genehmigung von Solaranlagen gibt es sowohl bei Denkmälern, als auch bei Altstadt-Ensembles und bei dörflichen Ortsbildern. Auch wenn die Bauherren selbst hohen Anspruch an die Gestaltung legen, werden Anträge oft abgelehnt. Glück hatte der Besitzer des gelungenen Sanierungsprojektes eines ländlichen Anwesens in Thüringen. Bild: Hofgut Erler GbR / Sonnenhaus-Institut e.V.
Konkret hatte das Oberverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen zum nordrhein-westfälischen Denkmalrecht entschieden, dass die Eigentümerin eines Wohnhauses in der denkmalgeschützten Düsseldorfer „Golzheimer Siedlung“ ebenso wie die Eigentümerin eines Baudenkmals in Siegen einen Anspruch auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installation von Solaranlagen hat.
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