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Grunderwerbsteuer – Kaufpreisaufteilung überlegen

Die Grunderwerbsteuer ist kein zu vernachlässigender Faktor beim Hauskauf und sollte realistisch kalkuliert werden: Werden zugleich gebrauchte bewegliche Gegenstände zusammen mit einer Immobilie erworben, entfällt die Steuer anteilig.

 

Allerdings müssen die Erwerbsgegenstände a) werthaltig sein und b) dürfen keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Zur Ermittlung des Werts sind aber weder die amtlichen Abschreibungstabellen noch die auf Verkaufsplattformen für gebrauchte und ausgebaute Gegenstände geforderten Preise als Vergleichsmaßstab geeignet. Die Feststellungslast trägt – bei Unstimmigkeiten – das Finanzamt. Im Entscheidungsfall ging es um eine Einbauküche und um Markisen (Quelle: Finanz­gericht Köln, Az.: 5 K 2938/16 ).

 


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