Werbung
Grundbesitzwertbescheid – Aufhebung bei fehlerhafter Bezeichnung
Eine ungenaue Bezeichnung in einem Bescheid über die Feststellung eines Grundstückswerts zum Zwecke der Erbschaftsteuer kann zu dessen Aufhebung führen.
Das gilt zumindest dann, wenn nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, was von der Feststellung genau umfasst sein soll. Die Finanzbehörde kann den Bescheid auch ohne Zustimmung des Betroffenen aufheben (Quelle: Hessisches Finanzgericht, Az.: 3 K 240/22).
Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: